RRB Nr. 1356/2014
Anfrage Hans Egli, Steinmaur, Hans Frei, Regensdorf, und Beat Huber, Buchs, betreffend Neobiota, ein wachsendes Problem, Beantwortung
17 dicembre 2014Tedesco7 min
Source zh.ch
Anfrage Hans Egli, Steinmaur, Hans Frei, Regensdorf, und Beat Huber, Buchs, betreffend Neobiota, ein wachsendes Problem, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 265/2014
Sitzung vom 17. Dezember 2014
1356. Anfrage (Neobiota, ein wachsendes Problem) Die Kantonsräte Hans Egli, Steinmaur, Hans Frei, Regensdorf, und Beat Huber, Buchs, haben am 20. Oktober 2014 folgende Anfrage eingereicht: Derzeit werden in der Schweiz jährlich zwischen 6 und 7 neue gebiets- fremde Pflanzenarten, 4 bis 5 neue Vogelarten und 2 neue Säugetierarten registriert. Ohne Gegenmassnahmen werden viele Neobiota-Bestände kontinuierlich weiter wachsen und Neueinbringungen zunehmen. Ge- wisse invasive, gebietsfremde Organismen können zu einer grossen Be- drohung für die Vielfalt von einheimischen Arten und Lebensräumen werden, die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden sowie die land- und forstwirtschaftliche Produktion beeinträchtigen. Die Umsetzung von Massnahmen zur Verhinderung von Schäden in den Bereichen Biodiver- sität, Gesundheit oder Ökonomie basiert auf der Freisetzungsverordnung als zentraler rechtlicher Grundlage. In Zusammenhang mit Renaturie- rungen und Revitalisierungen zeigt das Thurauengebiet exemplarisch, wie vor allem der Neophytendruck kontinuierlich zunimmt. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Be- antwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Erachtet der Regierungsrat die ständige Zunahme von Neophyten und Neozoen ebenfalls als besorgniserregend und die Bekämpfungsstrate- gie als ungenügend?
2. Teilt der Regierungsrat die Beobachtung, dass vor allem in Natur- schutz-, Renaturierungs- und Revitalisierungflächen die Neophyten- problematik stark zunimmt?
3. Wie hoch sind die Neophytenbekämpfungskosten für die fast 400 ha Thurauen und wer bezahlt diese Kosten, einzeln aufgelistet?
4. Wie hoch belaufen sich die Neophytenbekämpfungskosten für den ganzen Kanton Zürich? Wie werden die Arbeiten der Zivildienstleis- tenden und zu welchem Stundenansatz verrechnet, wie viel bezahlt die öffentliche Hand und wie viel bezahlen Private?
5. Wie hoch belaufen sich die ehrenamtlichen Stunden von öffentlicher und privater Hand in der Neophytenbekämpfung?
6. Unter den Neozoen ist die Kirschessigfliege das momentan grösste Problem. Was unternimmt der Regierungsrat, um die Schäden im nächsten Jahr zu minimieren?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans Egli, Steinmaur, Hans Frei, Regensdorf, und Beat Huber, Buchs, wird wie folgt beantwortet: Von den Tausenden von gebietsfremden Arten, die seit 1592 bisher beabsichtigt oder fahrlässig nach Europa eingeführt wurden, ist nur ein kleiner Teil dauerhaft überlebensfähig und davon verursachen nur we- nige Arten ernsthafte Schäden. Mit einer gewissen Verzögerung treten viele dieser Arten auch in der Schweiz auf. Der Kanton vollzieht die Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (SR 814.911) und über- wacht den verordnungsgemässen Umgang mit gebietsfremden Organis- men. Er stellt sicher, dass keine verbotenen Pflanzen und Tiere gehandelt oder freigesetzt und die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen bei den übrigen gebietsfremden Arten eingehalten werden. Zudem bekämpft der Kanton Organismen, welche die Schutzgüter Mensch, Tier, Umwelt oder die biologische Vielfalt gefährden. Im Einzelfall ist dabei die Verhält- nismässigkeit von Bekämpfungsmassnahmen zu prüfen. Bei Quaran- täneorganismen wie z. B. dem Asiatischen Laubholzbockkäfer kommt die Pflanzenschutzverordnung vom 27. Oktober 2010 (SR 916.20) zum Tragen. Hier gibt der Bund die Strategie vor und ordnet die notwendigen Massnahmen an. Auf Bundesebene wird zurzeit eine eigenständige Neo- biotastrategie (vgl. Postulat 12.3697 betreffend invasive Arten gefährden die heimische Biodiversität von Nationalrat Karl Vogler) erarbeitet mit dem Ziel, die Prävention und Bekämpfung invasiver Neobiota besser im Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (SR 814.07) zu verankern und die Vereinbarkeit mit der neuen Neobiotaverordnung der Europäischen Union sicherzustellen. Zu Frage 1: Die Zunahme von Neophyten und Neozoen (Neobiota) im Kanton ist teilweise besorgniserregend. So nimmt auch die Zahl der invasiven Neophyten- und Neozoeneinträge im kantonalen Geografischen Infor- mationssystem ständig zu. Dabei ist es schwierig zu unterscheiden, in welchen Fällen tatsächlich neue Arten und Standorte auftreten und wo es sich nur um Neumeldungen von langjährigen Beständen handelt. Zu- dem ist die Zunahme oder gar Abnahme von Art zu Art verschieden. Ge- wisse Entwicklungen von Neobiota (z. B. einjähriges Berufkraut, schmal- blättriges Greiskraut, Tigermücke, Kirschessigfliege und vor allem Krebse,
Fische, Muscheln) können tatsächlich Anlass zur Sorge geben, weil wich- tige Schutzgüter bedroht sind und noch keine wirksamen Bekämpfungs- methoden bereitstehen. Andere gebietsfremde Arten scheinen sich von selbst zu regulieren, wie z. B. der Asiatische Marienkäfer. Aus diesen Gründen hat die Baudirektion 2014 den Massnahmen- plan «Invasive gebietsfremde Organismen» 2014–2017 festgesetzt. Diese Neobiotastrategie bezweckt den Schutz von Mensch, Tier, Umwelt, bio- logischer Vielfalt sowie Land- und Forstwirtschaft vor übermässiger Be- einträchtigung durch invasive gebietsfremde Arten. Die Baudirektion beauftragte die zuständigen Stellen (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft [AWEL], Amt für Landschaft und Natur [ALN] und Tiefbau- amt [TBA]) mit der Umsetzung der insgesamt 19 Massnahmen in den Bereichen Prävention, Bekämpfung, Koordination und Grundlagen. Heute kann noch nicht beurteilt werden, ob die Bekämpfungsstrategie genügend ist. Den zuständigen Stellen soll die Möglichkeit gegeben wer- den, die geplanten Massnahmen umzusetzen. Zu Frage 2: Zu beobachten ist, dass in nationalen und kantonalen Schutzgebieten eher eine Abnahme der Bestände stattfindet, was auf die jahrelange um- fassende Pflege zurückzuführen ist. Auch bei neuen Renaturierungs- und Revitalisierungsflächen sind die Neophyten heute unter Kontrolle. Diese Flächen werden geschaffen, um die einheimische biologische Vielfalt zu fördern. Weil solche Gebiete vor den Eingriffen meist stark von Neophy- ten befallen sind, müssen diese dort gezielt entfernt werden. Alle neuen Renaturierungsprojekte umfassen daher standardmässig angepasste Neo- phytenkonzepte. Dabei steht die Prävention im Vordergrund. Eine früh- zeitige Bekämpfung ist viel günstiger, als im Nachhinein Bestände zu beseitigen. Nach den baulichen Massnahmen können aufkommende Neo- phyten auf kahlen Böden besser entfernt werden als in strauchigen Ufern. Würde man die Bekämpfung unterlassen, könnten sich vor allem gebietsfremde Pionierarten rasch ausbreiten. Gewisse Neophyten, wie die Arten des asiatischen Knöterichs, können nur durch bauliche Massnah- men entfernt werden, da der Einsatz von Herbiziden an Gewässern ver- boten ist. Zu Frage 3: In den Thurauen werden in erster Linie ausgewählte invasive Neo- phyten an Orten bekämpft, wo die biologische Vielfalt besonders wich- tig ist. Dies sind insbesondere Kiesinseln, der Uferbereich, lichter Wald und Magerwiesen. Im Verlauf des Thurauen-Projektes werden nach Plan
laufend neue Flächen ökologisch aufgewertet (bis vermutlich Ende 2017). Dabei werden die üblichen Bau- und Pflegemassnahmen (Bäume und Sträucher entfernen, Tümpel schaffen) mit einer standardmässigen Be- kämpfung von Neophyten ergänzt. Daher bleiben die voraussichtlichen durch Neopyhten bedingten Mehrkosten für die nächsten fünf Jahre etwa gleich hoch. Während der Bauphase von 2008 bis 2012 wurden insgesamt Fr. 370 000 investiert, davon Fr. 165 000 für die bauliche Entfernung von Knöterichen. Der Bund hat von den Gesamtkosten Fr. 230 000 über- nommen. Seit 2013 werden die jährlichen Kosten von rund Fr. 100 000 vom AWEL (Fr. 26 000), vom ALN (Fr. 63 000) und von der AXPO (Fr. 12 000) getragen. 35% der kantonalen Kosten sind durch den Bund gedeckt. Zu Frage 4: Für die Bekämpfung von invasiven Neophyten, die Schaden anrich- ten, sind in erster Linie die Grundeigentümerin oder der Grundeigentü- mer zuständig. Das sind neben Privaten wie Unternehmen oder Land- wirtinnen und Landwirte namentlich die Unterhaltsdienste des Bundes (SBB-Areal, Autobahnböschungen, Flughafen und Waffenplätze), des Kantons (Ufer, Strassenböschungen, Wald und Naturschutzgebiete) und der Gemeinden. Weil die Unterhaltsdienste in der Regel die Aufwen- dungen für die Neopyhtenbekämpfung nicht von denen anderer Pflege- massnahmen unterscheiden, können hierzu keine getrennten Kosten ausgewiesen werden. Ein grosser Teil der Bekämpfung von Neopyhten und teilweise auch einheimischen Problempflanzen in Naturschutzge- bieten wird durch Zivildienstleistende erbracht. Für einen Zivildienst- leistenden wird eine Tagespauschale von Fr. 85 zuzüglich Transport und Betreuung entrichtet. Die Ausgaben von Privatpersonen sind nicht be- kannt. Zu Frage 5: Naturschutzvereine und Freiwillige leisten einen wichtigen Beitrag in der ehrenamtlichen Pflege von Schutzgebieten und bei der Bekämpfung von Neophyten. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die kantonalen Umweltämter haben eine Internetseite eingerichtet (www.arten-ohne- grenzen.ch), um die Organisation von Freiwilligenanlässen zu fördern. Zu Frage 6: Das ALN (Strickhof) arbeitet im Verbund mit weiteren Betroffenen (Forschung, Verbände und weitere Behörden) an einer umfassenden Auf- arbeitung der Erfahrungen und Versuchsresultate aus dem schwierigen Jahr 2014 mit der Kirschessigfliege. Sodann ist das ALN (Strickhof) daran,
Erkenntnisse zu sichern und wirksame, umweltverträgliche und wissen- schaftlich abgestützte Strategien zu entwickeln, um den künftigen Um- gang mit der Kirschessigfliege zu verbessern. Es sollen auch praxisge- rechte Empfehlungen zuhanden der Obst-, Beeren- und Weinbauern sowie der weiteren betroffenen Berufsleute im Landwirtschaftssektor ausgearbeitet werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi