RRB Nr. 1356/2025
Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik, Änderungen ab 1. Januar 2026, Festsetzung
17 dicembre 2025Tedesco6 min
Source zh.ch
Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik, Änderungen ab 1. Januar 2026, Festsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2025
1356. Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik, Änderungen ab 1. Januar 2026, Festsetzung
Erwägungen
1. Ausgangslage Seit 1. Januar 2023 ist die mit RRB Nr. 1104/2022 festgesetzte Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik in Kraft. Der Regierungsrat hat sie letzt- mals mit Beschluss Nr. 854/2025 auf den 1. Januar 2026 aktualisiert. Dieser Beschluss ist rechtskräftig und die damit festgesetzten Anpas- sungen der Spitalliste treten am 1. Januar 2026 in Kraft. In der Zwi- schenzeit hat sich im Zusammenhang mit zwei neuen Leistungsgruppen der hochspezialisierten Medizin zusätzlicher Anpassungsbedarf ergeben.
2. Bereich «Komplexe gynäkologische Tumore» der hoch- spezialisierten Medizin Im Rahmen der Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008 (IVHSM; LS 810.5) werden die Leistungszuteilungen in den Bereichen der hochspezialisier- ten Medizin mit der interkantonalen Spitalliste zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM-Spitalliste) verbindlich geregelt. Ein Grossteil der Leistungen der kantonalen Leistungsgruppe GYNT Gynäkologische Tumore ist 2021 der hochspezialisierten Medizin zugeordnet (Bereich «Komplexe gynäkologische Tumore»), in den zwei neuen IVHSM- Leistungsgruppen GYNO Ovarial-/Tuben-/Peritonealkarzinome und GYNV Karzinome der Vulva und Vagina und Zervixkarzinome zu- sammengefasst und vom IVHSM-Beschlussorgan im Januar 2025 auf den 1. Januar 2026 den Leistungserbringern zugeteilt worden. Eingriffe, die in der kantonalen Leistungsgruppe GYNT enthalten und nicht der hochspezialisierten Medizin zugeordnet sind, werden auf den 1. Januar 2026 in die Leistungsgruppe GYN1 Gynäkologie verschoben. Der bis- herigen kantonalen Leistungsgruppe GYNT sind damit ab diesem Zeit- punkt keine ICD-/CHOP-Codes mehr zugewiesen. Sie wird auf den 1. Januar 2026 aus der Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik entfernt (siehe RRB Nr. 854/2025, Ziff. 2.4). Die bisher kantonal provisorisch vergebenen Leistungsaufträge für GYNT laufen Ende 2025 aus. Die beiden neuen IVHSM-Leistungsgruppen betreffend die komplexen gy- näkologischen Tumore GYNO und GYNV sind ab 1. Januar 2026 auf der kantonalen Spitalliste abgebildet.
3. Anträge betreffend subsidiäre kantonale Leistungsaufträge Die vier Zürcher Spitäler Kantonsspital Winterthur (KSW), Klinik Hirslanden, Spital Zollikerberg und Stadtspital Zürich, Standort Triem- li, haben sich im Rahmen des durch das IVHSM-Fachorgan durchge- führten Bewerbungsverfahrens für die beiden neuen IVHSM-Leistungs- gruppen GYNO und GYNV beworben, jedoch entweder nur für eine (KSW, Klinik Hirslanden, Stadtspital Zürich, Standort Triemli) oder für keine (Spital Zollikerberg) der beiden Leistungsgruppen einen IVHSM- Leistungsauftrag erhalten. Die Nichterteilung der fraglichen Leistungs- aufträge durch das IVHSM-Beschlussorgan haben die genannten Spi- täler mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Die Beschwerden sind noch hängig. Mit Anträgen vom 20. September 2025 (Klinik Hirslanden), vom 1. Oktober 2025 (KSW) und vom 2. Oktober 2025 (Spital Zollikerberg und Stadtspital Zürich, Standort Triemli) ersuchten die vier Spitäler die Gesundheitsdirektion um Erteilung eines (subsidiären) kantonalen Leis- tungsauftrags ab 1. Januar 2026 für die Dauer des Beschwerdeverfahrens für die neuen IVHSM-Leistungsgruppen im Bereich der komplexen gynäkologischen Tumore, soweit sie bei deren Zuteilung durch das IVHSM-Beschlussorgan nicht berücksichtigt worden sind. Nach bundesverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung besteht bis zur erstmaligen rechtskräftigen Zuteilung oder Nichterteilung eines IVHSM- Leistungsauftrags – und somit auch während eines entsprechenden Be- schwerdeverfahrens vor Bundesverwaltungsgericht – weiterhin (auch) eine kantonale Spitalplanungskompetenz, zumindest wenn ein subsi- diärer kantonaler Leistungsauftrag im entsprechenden Bereich vorliegt. Der entsprechende Kanton kann somit einen – beispielsweise im Hin- blick auf die Zuordnung des Leistungsbereiches zur hochspezialisierten Medizin – befristet erteilten kantonalen Leistungsauftrag, der während der Dauer des Beschwerdeverfahrens betreffend die Nichterteilung des IVHSM-Leistungsauftrags ausläuft, längstens bis zur rechtskräftigen Zuteilung oder Nichterteilung des IVHSM-Leistungsauftrags verlän- gern (Bundesverwaltungsgericht, Verfahren C-5859/2023, Verfügung vom 29. Mai 2024, E. 2.3.1). Da die kantonale Leistungsgruppe GYNT auf den 1. Januar 2026 aus der Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik entfernt wird, läuft der bisher provisorische Leistungsauftrag für GYNT aller damit auf der Spital- liste geführten Spitäler Ende 2025 aus. Ohne (subsidiären) kantonalen Leistungsauftrag für die neuen IVHSM-Leistungsgruppen im Bereich der komplexen gynäkologischen Tumore während der Dauer des Be- schwerdeverfahrens vor Bundesverwaltungsgericht müssten das KSW, die Klinik Hirslanden, das Spital Zollikerberg und das Stadtspital Zü-
rich, Standort Triemli, die Leistungen, die den ihnen durch das IVHSM- Beschlussorgan nicht zugeteilten Leistungsgruppen zugewiesen sind, auf Ende 2025 einstellen und die entsprechenden Spitalkapazitäten bzw. personellen und infrastrukturellen Mittel – sofern nicht anderweitig einsetzbar – abbauen. Damit bestünde das Risiko, dass die Spitäler im Zeitpunkt des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts gar nicht mehr in der Lage wären, den fraglichen Leistungsauftrag zu erfüllen, wenn ihre Beschwerden betreffend Nichterteilung gutgeheissen würden. Die vier Spitäler verfügen seit deren Einführung auf den 1. Januar 2018 über einen Leistungsauftrag für die bis Ende 2025 auf der Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik bestehende kantonale Leistungsgruppe GYNT. Sie erfüllen derzeit sämtliche diesbezüglichen personellen und infrastruk- turellen Anforderungen, insbesondere auch die Mindestfallzahl pro Spital und Jahr. Zwecks Gewährleistung der Kontinuität in der Leis- tungserbringung und um sicherzustellen, dass die vier Spitäler die frag- lichen Leistungsaufträge im Falle einer Gutheissung ihrer Beschwerden durch das Bundesverwaltungsgericht auch weiterhin erfüllen könnten, ist bis zu einer rechtskräftigen IVHSM-Regelung, vorerst längstens bis 31. Dezember 2026, dem KSW, der Klinik Hirslanden und dem Stadt- spital Zürich, Standort Triemli, ein (subsidiärer) kantonaler Leistungs- auftrag für die Leistungsgruppe GYNV und dem Spital Zollikerberg ein (subsidiärer) kantonaler Leistungsauftrag für die Leistungsgruppen GYNO und GYNV zu erteilen.
4. Finanzielle Auswirkungen Die Änderungen der Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik mit Wir- kung ab 1. Januar 2026 lassen keine Auswirkungen auf das kantonale Budget erwarten.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Zürcher Spitalliste 2023 mit Leistungsaufträgen der Spitäler und Geburtshäuser im Versorgungsbereich Akutsomatik wird im Sinne der Erwägungen auf den 1. Januar 2026 aktualisiert und festgesetzt. Sie trägt die Bezeichnung Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik (Version 2026.2; gültig ab 1. Januar 2026).
II. Die Zürcher Spitalliste 2023 Akutsomatik wird auf der Webseite der Gesundheitsdirektion (zh.ch/de/gesundheit/spitaeler-kliniken/spital- planung.html) veröffentlicht.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben wer- den. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu be- zeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Dieser Beschluss und die Spitalliste gemäss Dispositiv I werden im Amtsblatt veröffentlicht.
V. Mitteilung an folgende Parteien, für sich und zuhanden ihrer Rechts- träger (E): – Kantonsspital Winterthur, Brauerstrasse 15, Postfach 834, 8401 Winterthur – Klinik Hirslanden AG, Witellikerstrasse 40, 8032 Zürich – Spital Zollikerberg, Trichtenhauserstrasse 20, 8125 Zollikerberg – Stadtspital Zürich, Birmensdorferstrasse 497, 8063 Zürich sowie an: – Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich, Departementssekretariat, Grüngasse 19, 8004 Zürich – Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und ‑direktoren, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern – prio.swiss, Waisenhausplatz 25, 3011 Bern – Gesundheitsdirektion
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli