Beschluss des Regierungsrates vom 8. August 1984 über die Aufteilung der Bezirksschulpflege Zürich, Aufhebung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Dezember 2012
1357. Beschluss des Regierungsrates über die Aufteilung
Erwägungen
der Bezirksschulpflege Zürich (Aufhebung) Mit dem Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) wurden die Bezirksschulpflegen aufgehoben. Diese übten ihre Aufsichtsfunktion noch bis Ende Schuljahr 2006/07 aus. Bis 31. Dezember 2007 behandel- ten sie die laufenden Rekurse. Der Beschluss des Regierungsrates über die Aufteilung der Bezirksschulpflege Zürich vom 8. August 1984 (LS 173.301) ist aufzuheben.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beschluss des Regierungsrates über die Aufteilung der Bezirks- schulpflege Zürich vom 8. August 1984 wird auf den 1. April 2013 auf- gehoben.
II. Gegen die Aufhebung gemäss Dispositiv I kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses sowie dessen Begründung im Amtsblatt.
IV. Mitteilung an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi