RRB Nr. 1357/2013
Kulturförderung, Kulturpreis des Kantons Zürich 2014, Verleihung
4 dicembre 2013Tedesco3 min
Source zh.ch
Kulturförderung, Kulturpreis des Kantons Zürich 2014, Verleihung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2013
1357. Kulturförderung (Verleihung des Kulturpreises
Erwägungen
des Kantons Zürich 2014) Das herausragende künstlerische Werk oder die Vermittlungstätigkeit einer Person oder einer Gruppe wird mit dem mit Fr. 50 000 dotierten Kulturpreis gewürdigt (vgl. RRB Nr. 340/2009). Die Kulturförderungskommission schlägt für den Kulturpreis 2014 den Komponisten und Musiker Alfred Zimmerlin, Uster, vor. Alfred Zimmerlin, 1955 in Zürich geboren, ist in Schönenwerd SO aufgewachsen und besuchte die Kantonsschule in Aarau, bevor er Musik- wissenschaften und Musikethnologie an der Universität Zürich studierte. Seit 1980 arbeitet er in der «Werkstatt für improvisierte Musik» (WIM) in Zürich mit, seit 2010 ist er Dozent für Improvisation an der Hoch- schule für Musik in Basel. Alfred Zimmerlin hat als Komponist ein umfangreiches Werk mit zeit- genössischer Musik geschaffen, das weltweit aufgeführt wird. Seine Werk- liste ist sehr umfangreich und seine Kompositionen sind auf zahlreichen Tonträgern sowie für das Radio aufgezeichnet worden. Darunter befin- den sich Klavierstücke, Kammermusik (mit und ohne Live-Elektronik), Vokalmusik, Orchestermusik, Musiktheater sowie Arbeiten für Radio, Film und Fernsehen. Zimmerlin ist auch Cellist und tritt als improvisierender Musiker in verschiedensten Formationen in Europa und in den USA auf. Zudem hat er sich als stilistisch breit orientierter Musikjournalist auch als Ver- mittler zwischen musikalisch verschiedenartigen Welten profiliert. Drei Mal wurden ihm Werkjahrstipendien des Aargauer Kuratoriums zugesprochen sowie eine Résidence in Paris. 1986 erhielt er den Musik- preis der C.-F.-Meyer-Stiftung, 1988 ein Werkjahr der Stadt Zürich für Komposition, 2001 von der Kulturstiftung Pro Helvetia eine Résidence in Kairo und 2005 den Preis der UBS-Kulturstiftung. Mit Alfred Zimmerlin soll ein Komponist und Musiker ausgezeichnet werden, der ein herausragender Vertreter der zeitgenössischen und der improvisierten Musik in der Schweiz und in Europa ist. Für die Verleihung von Auszeichnungen gemäss § 4 des Kulturförde- rungsgesetzes (KFG, LS 440.1) ist der Regierungsrat zuständig (§ 2 Abs. 2 Kulturförderungsverordnung [KFV, LS 440.11]). Die Ausgabenbewilli- gung erfolgt durch die Fachstelle Kultur (§ 3 Abs. 2 lit. d KFV). Der Betrag von Fr. 50 000 ist im Entwurf des Budgets 2014 der Fach- stelle Kultur enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Kulturpreis des Kantons Zürich 2014 wird an Alfred Zimmerlin, Musiker, verliehen.
II. Mitteilung an den Preisträger und die Mitglieder der Kulturförde- rungskommission (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Finanzdirektion, die Staatskanzlei und die Direk- tion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi