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Decisione

RRB Nr. 1372/2009

Kantonsspital Winterthur, Poliklinik, Ersatz Kälteanlage, Ausgabe

1 settembre 2009Tedesco3 min

Source zh.ch

Kantonsspital Winterthur, Poliklinik, Ersatz Kälteanlage, Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. September 2009

1372. Kantonsspital Winterthur (Poliklinik, Ersatz Kälteanlage)

Erwägungen

Das Kantonsspital Winterthur (KSW) verfügt im Dachgeschoss des Poli- kliniktrakts über zwei Ammoniakkältemaschinen aus dem Jahr 1996. Diese Kälteanlage dient hauptsächlich den Diagnose- und Behandlungs- räumen sowie Operationssälen. Daneben versorgt sie aber auch den Serverraum sowie Teile des Bettenhauses und des Verbindungsbaus mit Kälte. Die Herstellerfirma der Anlage besteht nicht mehr und es gibt auch kein Nachfolgeunternehmen. Daher sind für die beiden Kältemaschinen keine Ersatzteile mehr erhältlich und die Software der Anlagensteuerung kann nicht mehr gewartet werden. Beim Ausfall der Steuerung würde die gesamte Anlage ausfallen und verschiedene Geräte (MRI, Gamma- kameras) und Räume (Operationssäle) könnten nicht mehr mit Kälte versorgt werden und müssten den Betrieb einstellen. Die Kälteanlage muss daher dringend ersetzt werden. Da Ammoniak- anlagen einen guten Wirkungsgrad aufweisen, soll die neue Anlage ebenfalls mit Ammoniak betrieben werden. Zahlreiche bestehende Komponenten, die besonders für den Betrieb und die Überwachung einer Ammoniakanlage installiert wurden, können dabei beibehalten werden. Im Weiteren sollen aus Gründen der Redundanz die neuen Maschinen im Polikliniktrakt mit den zwei bestehenden Kältemaschinen vom Behandlungstrakt zusammengeschaltet werden. Im Detail sind fol- gende Massnahmen geplant: – Die beiden Kältemaschinen im Polikliniktrakt werden ersetzt. Die Verteilleitungen werden bis zum Austritt aus dem Gebäude neu er- stellt. Die Anschlussleitungen auf die Rückkühler sowie die Rück- kühler selber werden beibehalten. – Auf der Verbraucherseite wird das Pumpenkaltwassernetz so ange- passt, dass die Anlage im Störungsfall mit derjenigen im Behand- lungstrakt zusammengeschlossen werden kann. Damit können bei einem Ausfall einer Kältemaschine die verbleibenden drei Maschinen auf die Verbraucher aufgeteilt werden.

Das Kantonale Hochbauamt hat durch das Ingenieurbüro Meierhans und Partner, Schwerzenbach, ein Projekt mit Kostenvoranschlag aus- arbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kosten- voranschlag der Ingenieure vom September 2008 Fr. 1 350 000 (Kosten- stand 1. April 2008, Genauigkeitsgrad ± 10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Vorbereitungsarbeiten Fr. 37 280 Gebäude Fr. 1 199 684 Reserve (rund 7%) Fr. 113 036 Total (einschliesslich MwSt. 7,6%) Fr. 1 350 000

Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 330/2009 genehmigt. Die Kapitalfolgekosten berechnen sich wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatori- Abschrei- Abschreibung sche Zinsen bungssatz (3,25% auf ½ nach IPSAS Kapital) % Fr. Fr. % Fr. Konto 5041 4 00000 Erneuerungsunterhalt Hochbau 100% 1 350 000 22 000 5% 68 000 Total (einschl. MwSt. 7,6%) 100% 1 350 000 22 000 68 000 Total Baukosten 1 350 000 Total Kapitalfolgekosten 90 000 Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Für das Vorhaben ist eine Ausgabe von Fr. 1 350 000 zu bewilligen; sie geht zulasten des Kontos 6350.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Der Betrag ist im Budget 2009 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Ersatz der Kälteanlage im Polikliniktrakt des Kantons- spitals Winterthur wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 350 000 be- willigt. Dieser Betrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Entwicklung des Zürcher Baukostenindexes.

II. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.

III. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi