RRB Nr. 141/2025
Personelles
5 febbraio 2025Tedesco6 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Februar 2025
141. Abordnung in den Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Flughafen Zürich AG (FZAG) ist eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft gemäss Art. 762 OR. In solchen Gesellschaften gilt es, die öffentlichen Interessen der beteiligten Körperschaft mit den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens in Einklang zu bringen. Der Verwaltungsrat der FZAG besteht nach Art. 18 Abs. 1 der Sta- tuten der FZAG aus sieben bis neun Mitgliedern. Gemäss § 7 des Flug- hafengesetzes (LS 748.1) und Art. 18 Abs. 4 der Statuten steht dem Kan- ton Zürich das Recht zu, mehr als einen Drittel aller Mitglieder des Ver- waltungsrates im Sinne von Art. 762 Abs. 1 OR in den Verwaltungsrat der Gesellschaft abzuordnen (drei von sieben oder acht bzw. vier von neun Verwaltungsratssitzen). Heute setzt sich der Verwaltungsrat aus acht Mitgliedern zusammen. Somit hat der Kanton Anrecht auf drei Sitze im Verwaltungsrat. Nach § 18 des Flughafengesetzes ernennt der Regierungsrat die Staats- vertretung im Verwaltungsrat und beruft sie ab. Dabei steht es dem Kan- ton frei, ob er Regierungsmitglieder oder mandatierte Dritte in den Ver- waltungsrat abordnet. Gegenwärtig besteht die Abordnung des Kantons aus der Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion und zwei mandatier- ten Privatpersonen (vgl. RRB Nr. 273/2015). Da an der Beteiligung ein bedeutendes politisches und strategisches Interesse des Kantons besteht, ist die Vertretung durch ein Regierungsmitglied im Verwaltungsrat wei- terhin gerechtfertigt (Richtlinien über die Public Corporate Governance, Ziff. 12.3). Die Staatsvertretung soll daher weiterhin aus einem Regie- rungsmitglied und zwei mandatierten Personen bestehen. Die Staatsvertretung wurde letztmals mit RRB Nr. 266/2023 geregelt. Beatrix Frey-Eigenmann, lic. rer. publ. HSG, wurde neu in den Verwal- tungsrat der FZAG abgeordnet. Vincent Albers, Dipl. Ing. ETH, wurde für weitere zwei Jahre bestätigt. Die Mandatierung der Staatsvertretung erfolgt in der Regel für die Dauer von acht Jahren. Vincent Albers wurde 2015 in den Verwaltungs- rat abgeordnet und hat demzufolge die Amtszeitbeschränkung erreicht. Er ist daher gestützt auf Ziff. 8.2 des geltenden Mandatsvertrages unter Verdankung der geleisteten Dienste aus dem Verwaltungsrat der FZAG abzuberufen. Beatrix Frey-Eigenmann ist seit 2023 abgeordnet. Das Mandat läuft unverändert weiter.
2. Abordnung Für die Nachfolge von Vincent Albers wurde mit Unterstützung durch ein externes Beratungsunternehmen ein umfassendes Auswahlverfahren durchgeführt. Grundlage bildete ein detailliertes Anforderungsprofil mit Fokus Immobilienkompetenz. Dieses Profil entspricht demjenigen von Vincent Albers und gewährleistet damit die Erhaltung einer wichtigen Fachkompetenz im Gremium. Aus 26 vorgestellten Kandidatenprofilen wurden vier Personen angesprochen. Die Volkswirtschaftsdirektion hat mit drei Kandidaten strukturierte Interviews durchgeführt. Zwei Kan- didaten erfüllten die Anforderungen für den Sitz im Verwaltungsrat der FZAG optimal. Nach einer vertieften Beurteilung der Profile schlägt die Volkswirtschaftsdirektion Dr. Beat Schwab als mandatierten Vertreter des Kantons Zürich im Verwaltungsrat der FZAG vor. Dr. Beat Schwab ist Nationalökonom (Dr. rer. pol.) verfügt über einen Master of Business Administration (MBA) und bringt langjährige Er- fahrung im Bereich der Immobilienwirtschaft mit. Diese erstreckt sich über alle Phasen des Lebenszyklus von Immobilien, d. h. von der Ent- wicklung über den Bau bis hin zur Bewirtschaftung. Dabei war er sowohl auf Geschäftsleitungsebene als auch auf Verwaltungsratsstufe tätig. Seine Immobilienerfahrungen erstrecken sich nicht nur auf den Schwei- zer Markt, sondern auch auf internationale Projekte. So war er u. a. beim grössten institutionellen Immobilienanleger der Schweiz für die globa- len Immobilien verantwortlich. Zusätzlich hat er sich durch seine Tätig- keit im CS Hospitality Fund und als Mitglied des Verwaltungsrates einer Hotelgruppe fundierte Kenntnisse in der Hotellerie erworben. Neben seiner umfassenden Erfahrung im Immobiliensektor hat Dr. Beat Schwab langjährig als Verwaltungsrat in verschiedenen Unter- nehmen und Organisationen gewirkt, darunter auch in politisch an- spruchsvollen und stark regulierten Umfeldern, wie beispielsweise bei den Schweizerischen Bundesbahnen. Als Präsident des Verwaltungsrates einer börsennotierten Immobiliengesellschaft verfügt er über praxisnahe Kenntnisse in der Steuerung komplexer Organisationen. Als Vizepräsi- dent der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (bekannt als «Stefa- nini-Stiftung») bringt er ein tiefes Verständnis für die nachhaltige Ent- wicklung von Wohnprojekten mit. Dr. Beat Schwab wohnt seit fast 20 Jahren in Winterthur und ist sehr gut in der Region verankert. Er zeichnet sich durch eine ausgesprochen lösungsorientierte und konziliante Persönlichkeit aus, die stets auf ein pragmatisches und politisch machbares Vorgehen fokussiert ist. Dr. Beat Schwab erfüllt das Anforderungsprofil für die Wahl in das oberste Füh- rungsorgan der FZAG sehr gut.
3. Mandatsvertrag und weiteres Vorgehen Grundlage für die Mandatsausübung ist eine Mandatsvertrag. Damit wird sichergestellt, dass der Kanton die ihm zukommenden Einfluss- möglichkeiten wahrnehmen kann. Ein Augenmerk ist vor allem auf jene Bereiche zu richten, in denen gewichtige öffentliche Interessen oder die Staatshaftung berührt sind. Der Vertreter übt das Stimmrecht unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen sowie unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen des Kantons und der Interessen der Gesell- schaft grundsätzlich unabhängig aus. Die strategischen Vorgaben des Kantons sind in einer Eigentümerstrategie festgehalten (vgl. RRB Nrn. 802/2008 und 1003/2015 sowie Vorlage 5924). Bei Entscheiden, die einen Bezug zur Eigentümerstrategie haben, orientiert sich der Vertre- ter an dieser und stimmt so, dass deren Vorgaben bestmöglich umgesetzt werden. Der Vertreter pflegt mit dem abgeordneten Regierungsmitglied einen offenen Meinungsaustausch. Der Mandatsvertrag besteht auf un- bestimmte Dauer. Der Kanton ist jederzeit und ohne Angabe von Grün- den berechtigt, den Mandatsträger als Mitglied des Verwaltungsrates abzuberufen. Der Mandatierte ist seinerseits berechtigt, den Mandats- vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten je- weils auf die nächste ordentliche Generalversammlung hin zu kündigen. Die jederzeitige Beendigung dieses Mandatsvertrages aus wichtigen Gründen (Art. 404 OR) bleibt vorbehalten. Der Mandatierte erhält für seine Tätigkeit nach Massgabe der Statuten eine angemessene Entschä- digung durch die Gesellschaft. Honoraransprüche an den Staat bestehen nicht. Der Mandatsvertrag liegt unterschriftsreif vor. Die Volkswirtschafts- direktion ist zu ermächtigen, den Mandatsvertrag mit dem neuen Man- datsträger bis zur Bilanzmedienkonferenz der FZAG vom 7. März 2025 zu unterzeichnen. Die Volkswirtschaftsdirektion ist sodann zu beauf- tragen, dem Verwaltungsratspräsidenten der FZAG die Änderungen der Staatsvertretung nach Unterzeichnung des Mandatsvertrages mitzutei- len.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Abordnung von Vincent Albers, Dipl. Ing. ETH, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste gestützt auf Ziff. 8.2 des Mandats- vertrages per 30. April 2025 beendet.
II. Dr. Beat Schwab, geboren 1966, wohnhaft in Winterthur, wird per 1. Mai 2025 als mandatierter Vertreter des Kantons in den Verwaltungs- rat der Flughafen Zürich AG abgeordnet.
III. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, mit dem Manda- tierten gemäss Dispositiv II noch vor der Bilanzmedienkonferenz der Flughafen Zürich AG vom 7. März 2025 einen Mandatsvertrag abzu- schliessen.
IV. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, dem Verwaltungs- ratspräsidenten der Flughafen Zürich AG die Beschlüsse gemäss Dis- positiv I und II nach Unterzeichnung des Mandatsvertrages mitzuteilen.
V. Dieser Beschluss ist bis zur Bilanzmedienkonferenz der Flughafen Zürich AG vom 7. März 2025 nicht öffentlich.
VI. Mitteilung an Vincent Albers, Beatrix Frey-Eigenmann, Dr. Beat Schwab sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli