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Decisione

RRB Nr. 1412/2009

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Richterswil, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

9 settembre 2009Tedesco2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Richterswil, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2009

1412. Gemeindeordnung (Richterswil)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrats. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat kons- titutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Richterswil haben am 17. Mai 2009 an der Urne einer Totalrevision der Gemeinde- ordnung zugestimmt. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen An- passungen an die Kantonsverfassung, an das Gesetz über die politischen Rechte und an die neue Volksschulgesetzgebung. In Art. 8 GO wird sodann festgehalten, dass bei Wahlen mit leeren Wahlzetteln den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt wird. Im Sinne der noch geltenden gesetzlichen Regelungen ist diese Bestimmung dahin- gehend auszulegen, dass ein Beiblatt beigelegt werden kann. Der Ent- scheid darüber liegt bei der wahlleitenden Behörde (§ 61 Gesetz über die politischen Rechte, § 31 Verordnung über die politischen Rechte). Die Bestimmungen geben im Übrigen zu keinen rechtlichen Bean- standungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Richters- wil am 17. Mai 2009 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Richterswil, Gemeindeverwaltung, Seestrasse 19, 8805 Richterswil, den Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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