RRB Nr. 1439/2023
Übertragung der hoheitlichen Funktionen des Kantonsapothekers
12 dicembre 2023Tedesco2 min
Source zh.ch
Übertragung der hoheitlichen Funktionen des Kantonsapothekers
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2023
1439. Übertragung der hoheitlichen Funktionen
Erwägungen
des Kantonsapothekers Die Kantonsapotheke Zürich wird verselbstständigt und per 1. Januar 2024 als Aktiengesellschaft dem Universitätsspital Zürich (USZ) angegliedert. Mit der Verselbstständigung und dem Übergang an das USZ soll die Funk- tion des Kantonsapothekers neu bei der Kantonalen Heilmittelkontrolle (KHZ) angesiedelt werden. Diese nimmt bereits heute einen Grossteil der hoheitlichen und aufsichtsrechtlichen Aufgaben wahr. Dr. Stefan Burkard, Leiter der KHZ, übernimmt die Aufgaben des bis- herigen Kantonsapothekers Andreas Hintermann. Dr. Stefan Burkard führt die KHZ seit 2007 und bringt langjährige Erfahrung sowie um- fassendes Wissen über die Aufgaben und Verpflichtungen in der Aufsicht und in der Heilmittelversorgung mit. Mit seiner Ernennung zum neuen Kantonsapotheker ist ein reibungsloser Übergangsprozess gewährleistet.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die hoheitlichen Funktionen des Kantonsapothekers werden auf den 1. Januar 2024 auf Dr. Stefan Burkard, Leiter der Kantonalen Heilmittel- kontrolle, übertragen.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung an Dr. Stefan Burkard, Leiter der Kantonalen Heilmit- telkontrolle, Postfach, 8090 Zürich, sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli