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Decisione

RRB Nr. 1440/2021

Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Trüllikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

8 dicembre 2021Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021

1440. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Trüllikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Trüllikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 die Totalre- vision der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Trüllikon be- schlossen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis da- hin geltende Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Trüllikon auf- gehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Trüllikon am 26. September 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Primarschulpflege Trüllikon, Zentralschulhaus, 8466 Trüllikon, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andel- fingen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli