RRB Nr. 1443/2021
Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Ellikon a. d. Th., neue Gemeindeordnung, Genehmigung
8 dicembre 2021Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021
1443. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Ellikon a. d. Th.)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Ellikon a. d. Th. haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Ellikon a. d. Th. beschlossen. Die Schulpflege bestimmt das Datum des Inkraft- tretens der Gemeindeordnung, welche die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens die- ser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Ellikon a. d. Th. aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Ellikon a. d. Th. am 26. September 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Schulpflege Ellikon a. d. Th., Bürglistrasse 5, 8548 Ellikon an der Thur, den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Win- terthur, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli