RRB Nr. 1464/2011
Kulturförderung, Goldene Ehrenmedaille des Kantons Zürich 2012, Verleihung
7 dicembre 2011Tedesco3 min
Source zh.ch
Kulturförderung, Goldene Ehrenmedaille des Kantons Zürich 2012, Verleihung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Dezember 2011
1464. Kulturförderung (Verleihung der Goldenen Ehrenmedaille
Erwägungen
des Kantons Zürich 2012) Die goldene Ehrenmedaille des Regierungsrates wird traditionsgemäss einer Zürcher Persönlichkeit in Anerkennung ihres kulturellen Lebens- werks verliehen. Die Kulturförderungskommission schlägt für die Goldene Ehrenme- daille den international erfolgreichen Fotografen, Maler, Verleger und Galerist Ernst Scheidegger vor. Der 1923 geborene Ernst Scheidegger besuchte nach der Lehre die Fotoklasse der Kunstgewerbeschule Zürich. Er gestaltete fünf Wander- ausstellungen im Rahmen des Marshallplans 1949–1952. In unzähligen Einzel- und Gruppenausstellungen waren seine Bilder seit 1949 immer wieder der Öffentlichkeit zugänglich. Als Dozent für visuelle Gestal- tung an der Hochschule für Gestaltung Ulm, als Bildredaktor der Bei- lage «Wochenende» der «Neuen Zürcher Zeitung», als Chefgrafiker an der Expo 64 in Lausanne, als Verlagsleiter, Kunstgalerist und als freier Filmregisseur beim Fernsehen DRS fand Ernst Scheidegger auch noch Zeit, als Maler seine Werke an verschiedenen Einzelausstellungen zu zeigen. Er hat eine grosse Zahl von Büchern herausgegeben und mitge- staltet sowie rund 26 Filme als Eigen- und TV-Produktionen gemacht. Im Mittelpunkt stand aber immer die Fotografie. Ernst Scheideggers Künstlerporträts werden seit Jahrzehnten weltweit publiziert und aus- gestellt. Als Fotojournalist berichtete er von seinen Reisen in Indien, Afghanistan, Burma, Thailand und Japan. Obwohl er weltweit wie kaum jemand mit berühmten Künstlerinnen und Künstlern befreundet war und ist, hatte Ernst Scheidegger sowohl seinen Verlag (heute Scheideg- ger & Spiess) als auch seine Galerie stets in Zürich. Mit der Verleihung der Goldenen Ehrenmedaille an Ernst Scheidegger soll seine lebens- lange, facettenreiche Tätigkeit als Künstler und Kunstvermittler gewür- digt werden. Für die Verleihung von Auszeichnungen gemäss § 4 des Kulturför- derungsgesetzes (KFG. LS 440.1) ist der Regierungsrat zuständig (§ 2 Abs. 2 Kulturförderungsverordnung [KFV, LS 440.11]). Die Ausgaben- bewilligung erfolgt durch die Fachstelle Kultur (§ 3 Abs. 2 lit. d KFV). Der Betrag für die Herstellung der Goldenen Ehrenmedaille ist im Entwurf des Budgets 2012 der Fachstelle Kultur enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Goldene Ehrenmedaille des Kantons Zürich wird 2012 an Ernst Scheidegger verliehen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Kontaktaufnahme mit dem Preisträger durch die Fachstelle Kultur nicht öffentlich.
III. Mitteilung an den Preisträger und die Mitglieder der Kultur- förderungskommission (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Finanzdirektion, die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi