RRB Nr. 1466/2010
Strassen, Zürich, Rämistrasse reg. S-95, Projektgenehmigung
6 ottobre 2010Tedesco3 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Rämistrasse reg. S-95, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Oktober 2010
1466. Strassen (Zürich, Rämistrasse reg. S-95)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 14. September 2010 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Rämistrasse, Abschnitt Tannen- strasse bis Heimplatz, Zürich (Bau Nr. 03 081), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes vom 27. Sep- tember 1981 (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusiche- rung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, die Rämistrasse, Abschnitt Tannenstrasse bis Heimplatz, zu erneuern. Mit dem Projekt vorgesehen ist die Gleiser- neuerung zwischen der Tannen- und der Schönberggasse einschliesslich des Gleisdreiecks Gloriastrasse. Im Abschnitt Tannen- bis Gloriastrasse werden zudem die Fahrleitungen und Masten erneuert. Die Haltestel- len Universitätsspital (stadteinwärts) und Kantonsschule werden be- hindertengerecht umgebaut. Die Haltestelle Universitätsspital erhält zudem eine grössere Wartehalle. Die Haltestelle ETH/Universitäts- strasse Richtung Heimplatz wird in Richtung Tannenstrasse verscho- ben. Die überlange Mittelinsel vor dem ETH-Zentrum wird abgebro- chen. Dadurch kann die Gleislage ab Rämistrasse Nr. 73 so angepasst werden, dass stadtauswärts auf einer Länge von rund 100 m ein Rad- streifen markiert werden kann. Ebenfalls wird ab der Rämistrasse Nr. 98 bis zum Kreuzungsbereich Tannen-/Sonneggstrasse ein Radstreifen realisiert. Im Zuge der Bauarbeiten werden auch Werkleitungen erneu- ert. Nach Abschluss der Gleisbau- und Werkleitungsarbeiten wird der Strassenoberbau erneuert. Der Baubeginn ist für Mitte Oktober 2010 vorgesehen. Die Bau- arbeiten dauern voraussichtlich bis September 2011. Die Auflagen der Begehrensäusserung vom 30. Januar 2009 sind im Projekt berücksichtigt. Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wurde durchgeführt. Bei diesen Verfahren ging innerhalb der Auflage- frist keine Einsprache gegen das Projekt ein. Das Projekt wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 1222 vom 7. Juli 2010 festgesetzt. Einer Geneh- migung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Rämistrasse, Abschnitt Tannenstrasse bis Heimplatz betragen Fr. 17 137 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupau- schale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf vor-
aussichtlich rund Fr. 2 632 000. Davon betragen die Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr rund Fr. 134 000 (RRB Nr. 117/2006). Die Auf- wendungen zulasten der Unterhaltspauschalen belaufen sich auf vor- aussichtlich rund Fr. 1 608 000. Davon beträgt der Anteil für den öffent- lichen Verkehr rund Fr. 593 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausge- führte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, die von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhalts- pauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belastet werden können.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Rämistrasse, Abschnitt Tannenstrasse bis Heimplatz in der Stadt Zürich, wird im Sinne von § 45 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi