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Decisione

RRB Nr. 1502/2009

Gemeindewesen, Zweckverband Alterswohnheim Wehntal, Auflösung

23 settembre 2009Tedesco2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Alterswohnheim Wehntal, Auflösung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. September 2009

1502. Gemeindewesen (Zweckverband Alterswohnheim Wehntal)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Bachs, Niederweningen, Oberwenin- gen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur bildeten seit 1979 einen Zweckverband für den Bau und Betrieb eines gemeinsamen Alterszentrums in Schöfflisdorf (vgl. RRB Nr. 4635/1979). Zwischen dem 14. und 28. September 2005 haben die zuständigen Ge- meindeorgane der Verbandsgemeinden der Auflösung des Zweckver- bandes per 31. Dezember 2005 zugestimmt. Mit Bezug auf die erwähn- ten Auflösungsbeschlüsse liegen die Rechtskraftbescheinigungen vor. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben der Kantons- verfassung durch die Zweckverbände (Demokratisierung) hat die Auf- sichtsbehörde nun festgestellt, dass der Zweckverband Alterswohn- heim Wehntal sich aufgelöst hat. Die Aufgaben, die der Zweckverband bisher wahrgenommen hat, er- füllt die auf den 1. Januar 2006 von den «Stiftergemeinden» (Politische Gemeinden Bachs, Niederweningen, Oberweningen, Regensberg, Schlei- nikon, Schöfflisdorf und Steinmaur) gegründete Stiftung Alterszentrum Wehntal. Diese Gemeinden haben mit der Stiftung Alterszentrum Wehntal Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.

2. Die Auflösung des Zweckverbands Alterswohnheim Wehntal gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu neh- men. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Schöff- lisdorf ins Gemeindearchiv zu überführen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auflösung des aus den Politischen Gemeinden Bachs, Nie- derweningen, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur bestehenden Zweckverbands Alterswohnheim Wehntal per 31. Dezember 2005 wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Schöff- lisdorf ins Gemeindearchiv zu überführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.

III. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Bachs, 8164 Bachs, Niederweningen, 8166 Niederweningen, Oberwenin- gen, 8165 Oberweningen, Regensberg, 8158 Regensberg, Schleinikon, 8165 Schleinikon, Schöfflisdorf, 8165 Schöfflisdorf, und Steinmaur, 8162 Steinmaur, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Diels- dorf, sowie an die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi