RRB Nr. 1508/2021
Gemeindewesen, Sekundarschulgemeinde Regensdorf, Buchs, Dällikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
15 dicembre 2021Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2021
1508. Gemeindeordnung (Sekundarschulgemeinde Regensdorf/ Buchs/Dällikon)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Regensdorf/ Buchs/Dällikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. Sep- tember 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Sekundarschul- gemeinde Regensdorf/Buchs/Dällikon beschlossen. Die Gemeindeord- nung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpas- sungen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Regensdorf/Buchs/Dällikon aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Re- gensdorf/Buchs/Dällikon am 26. September 2021 beschlossene Ge- meindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Sekundarschulpflege Regensdorf/Buchs/Dälli- kon, Riedthofstrasse 100, 8105 Regensdorf, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli