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Decisione

RRB Nr. 151/2015

Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess, Änderungen, Inkraftsetzung

25 febbraio 2015Tedesco2 min

Source zh.ch

Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess, Änderungen, Inkraftsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Februar 2015

151. Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation

Erwägungen

im Zivil- und Strafprozess (Änderung vom 27. Oktober 2014; Regelung der Zuständigkeit im Ordnungsbussenverfahren und Änderungen gestützt auf übergeordnetes Recht) (Änderung vom 27. Oktober 2014; Veröffentlichung von Interessenbindungen) (Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 27. Oktober 2014 eine Änderung des Ge- setzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Straf- prozess vom 10. Mai 2010 (Regelung der Zuständigkeit im Ordnungs- bussenverfahren und Änderungen gestützt auf übergeordnetes Recht; ABl 2014-11-07). Am gleichen Tag beschloss der Kantonsrat eine weitere Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess vom 10. Mai 2010 (Veröffentlichung von Inte- ressenbindungen; ABl 2014-11-07). Mit Verfügungen vom 21. Januar 2015 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen die bei- den Beschlüsse des Kantonsrates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2015-01-30). Diese Verfügungen sind rechtskräftig. Die Änderungen des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess können auf den 1. Juni 2015 in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 27. Oktober 2014 des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess vom 10. Mai 2010 (Regelung der Zuständigkeit im Ordnungsbussenverfahren und Ände- rungen gestützt auf übergeordnetes Recht) wird auf den 1. Juni 2015 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftset- zung erneut entschieden.

II. Die Änderung vom 27. Oktober 2014 des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess vom 10. Mai 2010 (Veröffentlichung von Interessenbindungen) wird auf den 1. Juni 2015 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraft- setzung erneut entschieden.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten.

IV. Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt und von Dispo- sitiv I und II je Satz 1 in der Gesetzessammlung.

V. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Oberge- richt, das Verwaltungsgericht, das Sozialversicherungsgericht, das Bau- rekursgericht und das Steuerrekursgericht sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli