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Decisione

RRB Nr. 1511/2011

Sportfonds, Mittelverwendung 2012, Beiträge

13 dicembre 2011Tedesco8 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Dezember 2011

1511. Sportfonds (Beiträge, Mittelverwendung 2012)

Erwägungen

1. Gemäss § 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) führt der Kanton einen Sport- fonds, der aus Gewinnanteilen der Sport-Toto-Gesellschaft sowie 21% des Ertragsanteils der Genossenschaft Interkantonale Landeslotterie (Swisslos) gespiesen wird. Dem Regierungsrat ist in Abs. 3 die Zu- ständigkeit übertragen, die Mittel für die Förderung des Jugend-, Brei- ten- und Amateursports zu verwenden. 2011 wurde der Betrag von Fr. 15 617 031 in den Sportfonds (Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 4130 0 00000, Ertragsanteile Lotterie, Sport-Toto, Wetten) über- wiesen.

2. Einzelheiten zur Verwendung der Mittel des Sportfonds sind in Ziff. 5.2 des Sportpolitischen Konzepts des Kantons Zürich vom 5. April 2006 (RRB Nr. 530/2006) festgehalten. In Ziff. 4.2 des Konzepts ist festgelegt, dass der Zürcher Kantonal- verband für Sport (ZKS) als Dachverband der Zürcher Sportverbände im Rahmen eines Leistungsauftrages verschiedene Aufgaben für die Sicherheitsdirektion erfüllt. Besonders erwähnt werden das Mitwirken bei der Verwendung und beim zielgerichteten Einsatz der Mittel des kantonalen Sportfonds sowie das Führen des Kantonalen Sportzent- rums Kerenzerberg. Gestützt auf die Leistungsvereinbarung vom 15. September 2009 zwi- schen der Sicherheitsdirektion und dem ZKS ist dieser für die Förde- rung des organisierten Sports (Verbands- und Vereinssport), für den Betrieb und Unterhalt des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg, für die Unterstützung des Sportanlagenbaus und für die Verwirklichung besonderer Sportförderungsprojekte zuständig. Er wird für seine Leis- tungen mit einem jährlichen Pauschalbetrag von Fr. 980 000 entschä- digt. Für die Förderung des Verbands- und Vereinssport wird dem ZKS jährlich der sogenannte Verbandsanteil aus dem Sportfonds zur Verfü- gung gestellt. Die Verwendung des Verbandsanteils erfolgt in einem verbandsdemokratischen Verfahren. Für 2012 wurde der Verbands- anteil auf 4,8 Mio. Franken festgelegt (Budgetvorgabe der Sicherheits- direktion an den ZKS).

3. Der ZKS beantragt mit Eingabe vom 28. Oktober 2011 folgende Zuteilung und Verwendung des Verbandsanteils 2012 (Anteil für Sportverbände und -vereine): in Franken Beiträge an Sportmaterial von Sportverbänden und -vereinen 1 099 094 Beiträge an Ausbildung, Kurse und Jugendlager der Sportverbände 899 985 Beiträge an Sportanlagen von Sportverbänden und -vereinen 1 033 100 Grundbeiträge, Infrastrukturbeiträge an Sportverbände 565 800 Dienstleistungen für Sportverbände und -vereine 705 000 Anlässe für Sportverbände und -vereine 340 000 Dienstleistungsbetrieb des ZKS 150 000 Total Anteil für Sportverbände und -vereine (Verbandsanteil) 4 792 979 Der ZKS hat eine Detailzusammenstellung zur Verwendung des Ver- bandsanteils für 2012 eingereicht. Die beantragte Summe liegt innerhalb des festgelegten Höchstbetrags von 4,8 Mio. Franken und kann geneh- migt werden. Der Verbandsanteil ist der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, zu belasten. Die nicht beanspruchten Positionen des Verbandsanteils werden dem Sportfonds zurückerstattet. Die Ab- rechnung über den Verbandsanteil 2012 hat der ZKS der Sicherheits- direktion bis Ende April 2013 zur Genehmigung einzureichen.

4. Für den Betrieb des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg 2012 hat der ZKS gestützt auf die erfolgten bzw. erwarteten Anmeldun- gen eine Kostenstellenrechnung erstellt. Die Tarife des Zentrums sind auf die Sportförderung ausgerichtet und damit für Sporttreibende nicht kostendeckend. 2012 muss infolge eines Umbaus der Restaurant- und Hotelbetrieb vorübergehend geschlossen werden, was zu einer gegen- über den Vorjahren höheren Kostenunterdeckung des Sportzentrums führt. Der ZKS beantragt Fr. 1 139 756 (Vorjahr Fr. 733 296). Dieser Betrag kann genehmigt werden und ist der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisa- tionen ohne Erwerbszweck, zu belasten. Der nicht beanspruchte Betrag wird dem Sportfonds zurückerstattet. Die Betriebsrechnung 2012 des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg hat der ZKS der Sicherheits- direktion bis Ende April 2013 zur Genehmigung einzureichen.

5. a) Gestützt auf das Sportpolitische Konzept sowie auf das mit RRB Nr. 654/2007 festgelegte Kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK ZH) werden aus dem Sportfonds Sportanlagen von Städten und Gemeinden sowie anderen Institutionen (insbesondere nicht dem ZKS angeschlos- sene Sportverbände und -vereine) unterstützt.

b) Beitragsgesuche für Sportanlagen, die im Katalog des KASAK ZH aufgeführt sind, werden von der KASAK-ZH-Kommission bear- beitet, die aus je zwei Vertreterinnen und Vertretern der Sicherheits- direktion (Fachstelle Sport) und des ZKS zusammengesetzt ist. Die Be- arbeitung erfolgt gemäss den Ausführungsbestimmungen der Sicher- heitsdirektion zum KASAK ZH (AFB KASAK ZH). Die KASAK- ZH-Kommission beantragt mit Beschluss vom 20. September 2011, Bau- vorhaben für zehn Anlagen mit insgesamt Fr. 3 088 000 zu unterstützen. Davon werden ein Beitrag von 1,49 Mio. Franken für die Gesamt- erneuerung des Hallenbads Geiselweid in Winterthur und ein Beitrag von 1,14 Mio. Franken für die Erneuerung des Schwimmbads und der Kunsteisbahn Eselriet in Illnau-Effretikon beantragt. Die Beitragsgesuche können gemäss dem Antrag der KASAK-ZH- Kommission berücksichtigt werden. Die entsprechenden Beiträge werden direkt durch die Sicherheitsdirektion ausgerichtet und der Leistungs- gruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet. c) Beitragsgesuche für die nicht im Katalog des KASAK ZH auf- geführten Sportanlagen werden vom ZKS im Auftrag der Sicherheits- direktion bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt nach den Richtlinien des ZKS (Sportanlagen-Richtlinien für Gemeinden und Dritte). Der ZKS beantragt mit Eingabe vom 28. Oktober 2011 für 35 Bauvorhaben Fr. 1 298 100. Der höchste Betrag betrifft die Sportanlage Kalchtaren in Schönenberg und beläuft sich auf Fr. 261 900. Die Beitragsgesuche können gemäss dem Antrag des ZKS berück- sichtigt werden. Die entsprechenden Beiträge werden direkt durch die Sicherheitsdirektion ausgerichtet und der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet.

6. Gemäss bisheriger Praxis werden von der Sicherheitsdirektion ge- stützt auf das Sportpolitische Konzept des Regierungsrates aus Mitteln des Sportfonds besondere Aktivitäten, Anlässe und Projekte des Jugend- und Breitensports unterstützt. Wie im Vorjahr ist für 2012 mit Aufwendungen (Beiträge, Defizitgarantien, Sachaufwand) von höchstens Fr. 650 000 zu rechnen. Die entsprechenden Beträge werden gemäss § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV, LS 611.2) durch die Sicherheitsdirektion bewilligt und der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3130 0 00000, Dienst- leistungen Dritter, oder Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet. Darin nicht inbegriffen ist der Betrag von Fr. 70 000 für das kantonale Aktionsprogramm «Leichter leben», der bereits mit RRB Nr. 1343/2009 bewilligt worden war.

7. Dem Sportfonds werden 2012 für das Sportzentrum Kerenzerberg (Anlagen/Gebäude) Abschreibungen und Zinsen von Fr. 2 170 000 sowie ein Unterhalts- und Sachaufwand von Fr. 1 353 600 belastet (Gesamt- betrag: Fr. 3 523 600).

8. Für die Förderung des Nachwuchssports setzt die Sicherheits- direktion gemäss RRB Nr. 887/2011 jährlich einen Betrag bis höchstens Fr. 750 000 aus Mitteln des kantonalen Sportfonds ein (Beiträge an die im Kanton Zürich unterstützungsberechtigten Vereine, Verbände und Leistungszentren; kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung). Einzelheiten der Mittelverwendung werden der Sicherheitsdirektion durch die dafür eingesetzte Kommission beantragt werden.

9. Aus dem Sportfonds sind für 2012 demnach mit vorliegendem Beschluss zusammengefasst folgende Mittel zu bewilligen: in Franken Anteil für Sportverbände und -vereine (Verbandsanteil) 4 792 979 Betrieb des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg 1 139 756 Beiträge für Sportanlagen im Katalog des KASAK ZH 3 088 000 Beiträge für übrige Sportanlagen 1 298 100 Beiträge 2012 10 318 835 Hinzu kommt aus den erwähnten zusätzlichen Aufwendungen ein Betrag von Fr. 5 903 600 (Leistungsvereinbarung mit dem ZKS Fr. 980 000; Besondere Aktivitäten, Anlässe und Projekte des Jugend- und Breitensports Fr. 650 000; Förderung des Nachwuchssports Fr. 750 000; Abschreibungen, Zinsaufwand, Unterhalts- und Sachaufwand Anlagen/ Gebäude Sportzentrum Kerenzerberg von Fr. 3 523 600). Der Gesamt- betrag der aus dem Sportfonds für 2012 verwendeten Mittel beläuft sich demnach auf Fr. 16 222 435. Gestützt auf die vorgesehenen Erträge von 18,2 Mio. Franken (Er- trag Swisslos 15,6 Mio. Franken; Zinsertrag 2,6 Mio. Franken) und die vorgesehenen Aufwendungen von 16,2 Mio. Franken ist für Ende 2012 mit einer Fondseinlage von rund 2,0 Mio. Franken zu rechnen (mut- masslicher Fondsbestand am 31. Dezember 2012: rund 94 Mio. Fran- ken). Beim Fondsbestand zu berücksichtigen ist, dass dieser mit offenen Verpflichtungen zu noch nicht abgerechneten Baubeiträgen belastet ist (Stand 31. Dezember 2010: rund 18,3 Mio. Franken).

10. Die benötigten Mittel aus dem Sportfonds sind im Budgetent- wurf 2012 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Zürcher Kantonalverband für Sport werden gemäss seinem Antrag vom 28. Oktober 2011 Fr. 4 792 979 als Verbandsanteil (Anteil für Sportverbände und -vereine) sowie Fr. 1 139 756 als Betriebs- beitrag Sportzentrum Kerenzerberg (Kostenunterdeckung) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, bewilligt. Die Abrechnung über den Verbandsanteil und die Betriebsrechnung 2012 des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg sind der Sicherheits- direktion bis Ende April 2013 zur Genehmigung vorzulegen.

II. Für die Unterstützung von Sportanlagen von Gemeinden und an- deren Institutionen werden auf Antrag der KASAK-ZH-Kommission vom 20. September 2011 Fr. 3 088 000 und auf Antrag des Zürcher Kan- tonalverbandes für Sport vom 28. Oktober 2011 Fr. 1 298 100 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, bewilligt.

III. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Garten- strasse 10, 8600 Dübendorf, die Direktionen der Sport-Toto-Gesellschaft und der Swisslos, beide Lange Gasse 20, 4002 Basel, sowie an die Finanz- direktion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi