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Decisione

RRB Nr. 1517/2010

Sozialhilfeeinrichtungen der Drogenhilfe, Subventionen

27 ottobre 2010Tedesco4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2010

1517. Sozialhilfeeinrichtungen der Drogenhilfe (Subventionen) Gemäss § 46 des Sozialhilfegesetzes kann der Staat Beiträge an Einrich- tungen gewähren, die der Betreuung von Hilfebedürftigen dienen. Die Einrichtungen der Gemeinden für Suchtmittelabhängige und Rand- ständige dienen diesem Zweck. Sie sind daher grundsätzlich subventions- berechtigt. Gesuche um einen Staatsbeitrag an das Defizit 2009 ihrer Einrichtungen haben folgende Gemeinden, Bezirke und Regionen gestellt, deren Beiträge in je gleicher Höhe wie im Vorjahr (RRB Nr. 1617/2009) festgesetzt werden:

Erwägungen

1. Stadt Zürich Die Dienstabteilung Soziale Einrichtungen und Betriebe des Sozial- departements der Stadt Zürich bietet 52 Plätze im Bereich Notschlaf- stellen und Notbetten für Randständige sowie 364 Plätze im Bereich Begleitetes Wohnen und 19 im Bereich Betreutes Wohnen für Menschen in einer Notlage an. Das Angebot umfasst zudem 342 Plätze in Arbeits- integrationsprogrammen und im ergänzenden Arbeitsmarkt sowie 93 Plätze bei Joblade und Sprungbrett/Palettino. In verschiedenen Räumlichkeiten der Anlaufstellen stehen pro Tag 812 Konsumationsplät- ze zur Verfügung. Im t-alk sowie im t-city, den niederschwelligen Treff- punkten für Alkoholabhängige, ist das Angebot durchschnittlich für 167 Personen pro Tag ausgelegt. Gesamthaft werden 1849 Plätze betrieben. Hinzu kommen die Beratungsangebote Streetwork und Flora Dora. Das anrechenbare Defizit beläuft sich auf Fr. 28 654 364. Die Subventi- on beträgt Fr. 2 650 000.

2. Stadt Winterthur Das Sozialamt der Stadt Winterthur betreibt insgesamt 269 Plätze für die Bereiche Begleitetes Wohnen, Notschlafstellen, Arbeit sowie Kontakt- und Anlaufstellen. Das anrechenbare Defizit beläuft sich auf Fr. 3 716 107. Die Subvention beträgt Fr. 440 000.

3. Bezirk Affoltern Der Sozialdienst im Bezirk Affoltern führt ein Programm für Beglei- tetes Wohnen mit insgesamt zehn Plätzen. Das anrechenbare Defizit beläuft sich auf Fr. 132 655. Die Subvention beträgt Fr. 27 000.

4. Bezirk Andelfingen Über die Beratungsstelle für Suchtfragen und Suchtprävention Bezirk Andelfingen werden ein Begleitetes Wohnen und eine Beratungsstelle mit insgesamt fünf Plätzen für Suchtabhängige betrieben. Das anrechen- bare Defizit beläuft sich auf Fr. 281 319. Die Subvention beträgt Fr. 26 000.

5. Bezirk Bülach Die Geschäftsstelle des Vereins für Soziale Angebote Plattform Glattal in Dietlikon koordiniert die Einrichtungen der Drogenhilfe im Bezirk Bülach. Für den Bereich Arbeit in Opfikon sowie für die Kon- takt- und Anlaufstellen werden insgesamt 88 Plätze betrieben. Das an- rechenbare Defizit beläuft sich auf Fr. 604 141. Die Subvention beträgt Fr. 170 000.

6. Bezirk Horgen Die Gemeinden des Bezirkes koordinieren über den Zweckverband Soziales Netz Bezirk Horgen das Begleitete und Betreute Wohnen, den Bereich Arbeit sowie zwei Kontakt- und Anlaufstellen mit insgesamt 77 Plätzen. Das anrechenbare Defizit beläuft sich auf Fr. 1 364 896. Die Subvention beträgt Fr. 160 000.

7. Region Limmattal Die regionale Drogenhilfe Limmattal betreibt insgesamt 36 Plätze für das Begleitete Wohnen in Dietikon, den Bereich Arbeit sowie eine Kontakt- und Anlaufstelle in Schlieren. Das anrechenbare Defizit be- läuft sich auf Fr. 557 338. Die Subvention beträgt Fr. 80 000.

8. Bezirk Meilen Im Bezirk Meilen ist die Drogenhilfe administrativ im Verein für Integration und Suchtfragen zusammengefasst. Es werden insgesamt 50 Plätze für das Begleitete Wohnen in Uetikon a. S. und den Bereich Arbeit in Stäfa und in Uetikon a. S. sowie zwei Kontakt- und Anlauf- stellen betrieben. Das anrechenbare Defizit beläuft sich auf Fr. 1 257 655. Die Subvention beträgt Fr. 150 000.

9. Region Zürcher Oberland Die Drogenhilfe Zürcher Oberland (Bezirke Hinwil, Pfäffikon und Uster) wird über den Verein für Prävention und Drogenfragen Zürcher Oberland in Uster koordiniert. Gesamthaft bestehen 159 Plätze für das Begleitete Wohnen in Rüti, Wetzikon und Dübendorf sowie für den Bereich Arbeit in Uster und im Bezirk Hinwil. Das anrechenbare Defizit beläuft sich auf Fr. 3 754 673. Die Subvention beträgt Fr. 415 000.

Der Betrag von insgesamt Fr. 4 118 000 ist im Budget 2010 enthalten und wird dem Buchungskreis Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, Konto 3632 3 35500, Betriebssubventionen an Gemeinden für Heime gemäss Sozialhilfegesetz, belastet.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. In Anwendung von § 46 des Sozialhilfegesetzes werden den folgen- den Gemeinden, Bezirken und Regionen für 2009 Betriebssubventio- nen an ihre Sozialeinrichtungen in der Drogenhilfe gewährt: Fr. 1. Stadt Zürich 2 650 000 2. Stadt Winterthur 440 000 3. Bezirk Affoltern 27 000 4. Bezirk Andelfingen 26 000 5. Bezirk Bülach 170 000 6. Bezirk Horgen 160 000 7. Region Limmattal 80 000 8. Bezirk Meilen 150 000 9. Region Zürcher Oberland 415 000 Gesamtbetrag 4 118 000

II. Die Sicherheitsdirektion wird ermächtigt, die Subvention zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozial- amt, auszurichten.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli