RRB Nr. 1526/2010
HEA Holzenergie AG, Berichterstattung, Kenntnisnahme
27 ottobre 2010Tedesco5 min
Source zh.ch
HEA Holzenergie AG, Berichterstattung, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2010
1526. HEA Holzenergie AG (Berichterstattung)
Erwägungen
Vorgeschichte und Ausgangslage 1999 musste die Heizgenossenschaft Affoltern a. A. (HGA), die einen Holzschnitzel-Wärmeverbund mit 8,4 MW Heizleistung in Affoltern a. A. betreibt, nach Liquiditätsproblemen saniert werden. Mit Beschluss Nr. 1037/1999 entschied der Regierungsrat, der HGA einen Sanierungs- beitrag à fonds perdu von 3 Mio. Franken und einen zinslosen, bedingt rückzahlbaren Beitrag von höchstens 2,2 Mio. Franken zu gewähren. Damit verbunden war die Bedingung, dass die vom Kantonsrat am 7. Oktober 1996 gewährte Bürgschaftsverpflichtung des Kantons gegen- über der UBS und der Alternativen Bank ABS im Umfang von 6 Mio. Franken vollständig abgelöst werde. Zudem beauftragte der Regie- rungsrat die Baudirektion, die Sanierung zu überwachen und ihm jähr- lich Bericht zu erstatten (ab 2008 alle zwei Jahre). Nach Abschluss einer Vereinbarung des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) mit der Gemeinde Affoltern a. A. vom 6. Au- gust 1999 und eines Darlehensvertrages des AWEL mit der HGA vom 6. August 1999 über 2,2 Mio. Franken wurde der HGA der vom Regie- rungsrat freigegebene Beitrag von 5,2 Mio. Franken überwiesen.
Entwicklung 1999 bis 2003, Berichterstattung 2004 bis 2009 Gemäss dem von PricewaterhouseCoopers AG ausgearbeiteten Sanierungskonzept wurde die HGA 1999 in eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Affoltern a. A. umgewandelt und firmierte seither unter dem Namen HEA Holzenergie AG (HEA). Im Zusammenhang mit der Rechtsformänderung und der Überweisung der Sanierungsbeiträge des Kantons an die HEA ergaben sich Mehrwertsteuerprobleme. Gemäss den Verfügungen vom 16. Januar 2003 der Eidgenössischen Steuerver- waltung hatte die HEA eine Mehrwertsteuer-Nachforderung von rund Fr. 375 000 zu bezahlen. Dies führte zu einer Nachsanierung, die im Jahre 2003 abgeschlossen werden konnte und von der der Regierungs- rat mit Beschluss Nr. 169/2004 Kenntnis genommen hat. Seit den Ge- schäftsjahren 2003/2004 und 2004/2005 konnte eine deutliche Erholung des Geschäftsganges der HEA festgestellt werden. Zur Tilgung des zinslosen Darlehens von 2,2 Mio. Franken überwies die HEA im Januar 2005 den Betrag von Fr. 35 030 an das AWEL. Das zinslose Dar- lehen des Kantons an die HEA beträgt nach dieser Rückzahlung noch
Fr. 2 164 970. Hiervon nahm der Regierungsrat in seinem Beschluss Nr. 1102/2005 Kenntnis. Das Darlehen wird über die Dauer von 20 Jah- ren, beginnend mit August 1999, linear über 20 Jahre abgeschrieben. Am 31. Dezember 2010 wird der Restbuchwert noch Fr. 950 000 betragen. Fünf Jahre später soll der Wert des Darlehens erneut überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Berichterstattung 2010 Gemäss HEA-Geschäftsbericht 2008/2009 vom 27. Oktober 2009 hat sich die Lage der HEA weiter günstig entwickelt. Durch den Anschluss weiterer Wärmebezüger konnte der Wärmeabsatz gegenüber dem Vorjahr um 8% gesteigert werden. Die Anlagen konnten um rund Fr. 553 000 weiter abgeschrieben werden. Zusätzlich konnte auch die Rückstellung für die Anlagenerneuerung um Fr. 300 000 auf nun 1,5 Mio. Franken aufgestockt werden. Der Bilanzgewinn von Fr. 545 000 wird neben einer Einlage in die allgemeinen Reserven (Fr. 22 000) auf die neue Rechnung vorgetragen (Fr. 523 000). Die in der Bilanz ausgewie- sene Eigenkapitalquote beträgt 25,5%. Die Anlagen der Wärmezentrale am Kronenplatz in Affoltern a. A. stehen am Ende ihrer technischen Lebensdauer. Die Erneuerung ist auf die Heizsaison 2011/2012 geplant. Die HEA hat dafür einen Langfrist- plan ausgearbeitet. Sie rechnet kurzfristig mit Investitionskosten von rund 7,5 Mio. Franken. In die Planung eingeflossen ist eine sachliche Beurteilung des möglichen zusätzlichen Absatzpotenzials. So rechnet die HEA damit, dass sich Neuanschlüsse und Minderverkäufe wegen energetisch sanierten Gebäuden zukünftig die Waage halten werden. Die ursprünglich vorgesehene starke Absatzausweitung wird deshalb nicht weiter verfolgt. In Zusammenarbeit mit den EKZ wird die Mög- lichkeit einer gleichzeitigen Stromproduktion abgeklärt. Falls dies ver- wirklicht werden kann, ist eine Finanzierung dieses Teils der Anlage durch die EKZ vorgesehen. Aus Sicht des Kantons ist insbesondere zu prüfen, ob eine weitere Teilrückzahlung des zinslosen Darlehens gemäss den im entsprechen- den Vertrag vom 6. August 1999 festgesetzten Bedingungen möglich ist. Die Erneuerungs- und Erweiterungspläne der HEA sind nachvoll- ziehbar und mit den Interessen des Kantons in Einklang. Zu erwähnen sind die folgenden Punkte: – Der Ersatz der bestehenden alten Holzheizungskessel mit Anpas- sung an die neuen Luftreinhaltevorschriften kostet rund 7,5 Mio. Franken. Der Finanzplan der HEA sieht vor, dass diese notwendige Investition zu rund 60% aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Die Kreditkosten für das noch notwendige Fremdkapital können aus dem Betrieb gedeckt werden.
– Zur langfristigen Sicherung des HEA-Wärmeverbundes ist es aller- dings unabdingbar, dass die Gemeinde Affoltern a. A. auf eine Rück- zahlung ihres zinslosen Darlehens (Fr. 400 000) und weiterhin auf eine Gewinnausschüttung verzichtet. Gemäss vertraglicher Regelung ist somit auch keine Teilrückzahlung des zinslosen Darlehens des Kantons fällig. – Die Versorgungsgebiete der HEA und der Gasversorgung in Affol- tern a. A. sind vertraglich voneinander abgegrenzt, sodass keine Kon- kurrenzierung der Holzenergie durch das im Aufbau befindliche Gasnetz zu befürchten ist. – Die HEA nimmt die genannten, grossen Investitionen schrittweise und in enger Absprache mit der Gemeinde Affoltern a. A. vor. Inves- titionsentscheide für weitere Etappen werden fortlaufend aus techni- scher, finanzieller und nachfrageseitiger Sicht geprüft. – Der Holzwärmeverbund erfüllt im Rahmen der energiepolitisch wünschbaren Nutzung des einheimischen Energieträgers Holz eine wichtige Funktion. Insgesamt ist festzustellen, dass die HEA auf gutem, Erfolg verspre- chendem Kurs liegt. Allerdings gestatten ihr die anstehenden Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen nicht, in den kommenden Jahren die zinslosen Darlehen gegenüber der Gemeinde Affoltern a. A. und dem Kanton abzutragen. Die Beobachtung der HEA, mittels Studium der Geschäftsberichte, der Berichte der Revisionsstelle und weiterer Dokumente sowie mittels Kontakte zu den Gesellschaftsorganen, wird unverändert durch die Baudirektion wahrgenommen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Berichterstattung zur Entwicklung der HEA Holzenergie AG, Affoltern a. A., wird Kenntnis genommen.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Affoltern a. A., Postfach 330, 8910 Affoltern a. A., an die HEA Holzenergie AG, Kronenplatz 1, Post- fach 371, 8910 Affoltern a. A., sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli