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Decisione

RRB Nr. 1527/2008

Projektantrag im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2008, Freigabe

1 ottobre 2008Tedesco3 min

Source zh.ch

Projektantrag im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2008, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Oktober 2008

1527. Projektantrag der Baudirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2008

Erwägungen

A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionspro- jekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektskizzenprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die geltende Gewichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 427/ 2008 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die Weiterbearbeitung gemäss Standardprozess freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Projektie- rungs- und Objektkreditanträgen, unter Einbezug des Immobilienam- tes, entschieden.

B. Projektantrag Hinwil, Affeltrangerstrasse 8, Baumassnahmen Werkhof Betzholz Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen, ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Der aufgeführte Projektantrag hat die vorgängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Realisie- rungsreihenfolge.

Tabelle 1: Projektantrag Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Netto- Davon Nutzer investitionen Projektie- Hochbau rung Fr. Fr. Hinwil, Affeltrangerstrasse 8 Werkhof Betzholz Baumassnahmen Werkhof 2009 1 970 000 20 000 Tiefbauamt Ausgangslage Mit der Neuorganisation der Werkhofinfrastruktur im Bereich des Staatsstrassenunterhaltes sind verschiedene Bereinigungen der Unter- haltsregionen vorgesehen. In diesem Zusammenhang soll unter Einbe- zug der geografischen Strukturen der Standort Betzholz gestärkt und auf einen Neubau im Werkhofareal in Männedorf verzichtet sowie der Stützpunkt Feldbach aufgegeben werden. Projektziele Das bestehende Areal soll unter Einbezug der bestehenden baulichen Strukturen auf die neuen Bedürfnisse hin ausgerichtet werden. Im Zusammenhang mit dem Betrieb des Salzlagers sind bestehende Sicherheitsrisiken auszuschalten und moderne betriebliche Abläufe anzustreben. Das offene Salzlager in der Einstellhalle soll zugunsten von Einstell- und Lagerfläche in zwei neue Salzsilos ausgelagert wer- den. Der freigewordene Raum wird mit neuen Rolltoranlagen zugäng- lich gemacht. Durch den Einbau eines Zwischenbodens kann zusätz- liche Lagerfläche bereitgestellt werden. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Verbesserungen der Areal- und Gebäudenutzung sowie der Arbeitsabläufe und Betriebskosten) als auch qualitative Kriterien (Verbesserung der Sicherheit). Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2008 2008–2009 2009

Tabelle 3: Investitionen 2008 2009 2010 2011 2012 Total Investitionskosten in Fr. 20 000 1 950 000 – – – 1 970 000

Der Aufwand für die Phase Projektierung von Fr. 20 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, Konto 3181.0000. Er gilt als Vorleistung für einen Objektkredit.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Projektantrag für die Umnutzung des Werkhofes Betzholz mit Neubau von zwei Salzsilos an der Affeltrangerstrasse 8 in Hinwil wird genehmigt und für die Phase Projektierung freigegeben.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi