RRB Nr. 1529/2021
Gewerbliche Berufsschule Wetzikon, Gesamtinstandsetzung, neue und gebundene Ausgabe
15 dicembre 2021Tedesco7 min
Source zh.ch
Gewerbliche Berufsschule Wetzikon, Gesamtinstandsetzung, neue und gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2021
1529. Gewerbliche Berufsschule Wetzikon, Gesamtinstandsetzung (neue und gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage An der Gewerbliche Berufsschule Wetzikon (GBW) werden 2500 Ler- nende in zwölf Berufen der Berufsfelder Auto, Bau, Elektro, Garten, Holz und Unterhalt ausgebildet. Die Schule ist zurzeit auf drei Stand- orte in Wetzikon verteilt. Am Hauptstandort in Oberwetzikon stammen die ältesten zwei Gebäude aus den Jahren 1961 und 1968. 1984 wurde ein Erweiterungsbau erstellt und 1999 einer der Trakte aufgestockt. Verschiedene Bauteile haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssen erneuert oder ersetzt werden. Es ist eine umfassende Ge- samtinstandsetzung erforderlich. Diese ermöglicht es gleichzeitig, die Schule an die heutigen und künftigen Nutzerbedürfnisse sowie weitere geltende Vorschriften und Standards anzupassen. Die geplante Verlegung der Wirtschaftsschule KV Wetzikon aus den Räumlichkeiten der GBW in das Scheller-Areal in Wetzikon erlaubt die Konzentration des Unter- richts der GBW auf die Standorte Oberwetzikon und Wildbach. Da- durch kann auf eine bisher angemietete Liegenschaft an der Poststrasse in Unterwetzikon verzichtet werden. Die entsprechende Umnutzung der GBW-Räumlichkeiten in Oberwetzikon erfordert nur punktuelle Rück- bzw. Umbaumassnahmen. Gleichzeitig entfallen die bisherigen Mietkosten. Mit RRB Nrn. 1105/2019 und 167/2021 wurden insgesamt Fr. 6 400 000 für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung der Gesamtinstandsetzung der GBW bewilligt.
B. Projektbeschrieb Umfang der Arbeiten Im Rahmen der Gesamtinstandsetzung werden alle Bauteile erneu- ert, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Dies betrifft insbe- sondere alle Gebäudetechnikanlagen und -komponenten wie Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen oder die Liftanlagen, die teil- weise vollständig ersetzt werden müssen.
In den Obergeschossen der Klassentrakte bleiben die Grundrisse weit- gehend unverändert. Bestehende Elemente wie Böden oder Wände kön- nen in den Klassentrakten beibehalten werden. Auch ein Teil der be- stehenden Ausstattungen wird wiederverwendet und nur in Teilbereichen ergänzt. Neuordnung im Sockel- und Erdgeschoss, Erweiterung der Mensa Im Sockel- und Erdgeschoss drängt sich eine Neuordnung mit einem Erweiterungsbau der Mensa auf. Der Standort der Mensa wird leicht verschoben, wodurch im Eingangsbereich zusätzlicher Platz geschaffen werden kann. Der bisherige Nebeneingang, der auf der Seite der Bus- haltestelle liegt und dadurch seit Jahren der hauptsächlich benutzte Ein- gang ist, kann zum Hauptzugang ausgebaut werden. Die bisherigen Demoräume für den praktischen Fachunterricht im Sockelgeschoss werden durch einen einzigen Multifunktionsraum für meh- rere Berufe ersetzt. Im Rahmen der Modernisierung der Mensa ersetzen neue Küchen-, Anlieferungs-, Lager-, Kühl- und Personalräume die bis- herigen, die weitgehend nicht mehr den heutigen Vorschriften entspre- chen. Weitere Bauteile Für das Vorhaben soll der Minergie-Standard für Umbauten erfüllt werden. Die bestehenden Fenster sind energetisch ungenügend. Sie müs- sen vollständig ersetzt werden. Die Fassaden werden zusätzlich gedämmt und mit einer hinterlüfteten Konstruktion aus Eternit versehen. Anstelle der Gasheizung wird eine Wärmepumpenanlage erstellt. Die bestehen- den Anlagen zur Wärmeverteilung einschliesslich Steigzonen und Heiz- körper werden nur punktuell ergänzt oder ausgetauscht. Auf den nach Süden ausgerichteten Dächern wird eine Photovoltaikanlage installiert. Für die Klassenzimmer ist eine dezentrale Lüftung mit einem hohen Wärmerückgewinnungsgrad vorgesehen. Diese ermöglicht eine wesent- liche Vereinfachung der Erschliessungsstrukturen der Haustechniksys- teme. Die WC-Anlagen werden optimiert und an heutige Standards an- gepasst. Dazu zählen eine konsequente Trennung von Lernenden und Lehrpersonen und die Erfüllung der Anforderungen des hindernisfreien Bauens.
C. Finanzierung Die Kosten für die Gesamtinstandsetzung der GBW belaufen sich auf Fr. 37 300 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 7. Oktober 2021; Preisstand 1. April 2021, 1057,7, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 1 374 400 2 Gebäude 28 097 500 3 Betriebseinrichtungen 933 900 4 Umgebung 1 070 400 5 Baunebenkosten 891 600 6 Reserve 3 022 900 9 Kunst am Bau 47 300 9 Ausstattung (einschliesslich Reserve) 1 862 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 37 300 000
Die Kosten für die Erweiterung der Mensa gelten als neue Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung (CRG, LS 611). Bei den Instandsetzungsmassnahmen handelt es sich um Ausgaben, die zur Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz nötig sind. Diese sind als gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. b CRG zu bewilligen. Tabelle 2: Aufteilung in gebundene und neue Ausgaben Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgabe in Franken in Franken in Franken Erweiterung Mensa 2 211 000 2 211 000 Instandsetzung Gebäude 35 089 000 35 089 000 35 089 000 2 211 000 37 300 000
Für das Projekt sind somit gemäss § 36 lit. b CRG eine neue Ausgabe von Fr. 2 211 000 sowie eine gebundene Ausgabe von Fr. 35 089 000, ins- gesamt Fr. 37 300 000, durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Ausgaben für die Ausstattung von Fr. 1 862 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Die Finanzierung der Baukosten von Fr. 35 438 000 erfolgt über die Investi- tionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungs- vermögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2021, im Budgetentwurf 2022 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 fol- gende Beträge eingestellt: Tabelle 3: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) Investitionen (in Franken) 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff. Leistungsgruppe Nr. 8750 1 900 000 5 800 000 12 600 000 8 400 000 3 900 000 2 838 000 Leistungsgruppe Nr. 7306 100 000 118 700 1 024 000 450 000 169 300
Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 1 353 572, die sich aus Fr. 1 213 696 für Abschreibungen und Fr. 139 876 für Zinsen zusammen- setzen, wobei der kalkulatorische Zins 0,75% beträgt. Tabelle 4: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 5 990 309 16,1 80 74 879 22 464 97 343 Hochbauten Rohbau 2 3 890 840 10,4 40 97 271 14 591 111 862 Hochbauten Ausbau 8 183 098 22,0 30 272 770 30 687 303 457 Hochbauten Installationen 17 321 991 46,4 30 577 400 64 957 642 357 Hochbauten Kunst am Bau 51 762 0,1 10 5 176 194 5 370 Hochbauten Ausstattung 1 862 000 5,0 10 186 200 6 983 193 183 Total 37 300 000 100 1 213 696 139 876 1 353 572
In den Gesamtkosten von Fr. 37 300 000 sind die mit RRB Nrn. 1105/ 2019 und 167/2021 bewilligten Kosten für die Projektierung und vorge- zogene Ausführungsplanung von insgesamt Fr. 6 400 000 enthalten. Diese Beschlüsse sind bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Es sind durch die Gesamtinstandsetzung keine personellen und be- trieblichen Folgekosten zu erwarten. Die betrieblichen Kosten werden durch den künftig besseren Gebäudezustand sinken. Dank des Aus- zugs der Wirtschaftsschule KV Wetzikon werden ausreichende Rocha- deflächen frei. Dadurch kann die Gesamtinstandsetzung ohne Bau zu- sätzlicher Provisorien etappenweise durchgeführt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Gesamtinstandsetzung der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon werden eine neue Ausgabe von Fr. 2 211 000 und eine gebundene Ausgabe von Fr. 35 089 000, insgesamt Fr. 37 300 000, bewilligt. Davon gehen Fr. 35 438 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 1 862 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Be- rufsbildung.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)
III. Die mit RRB Nrn. 1105/2019 und 167/2021 bewilligten Ausgaben für die Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung von ins- gesamt Fr. 6 400 000 werden aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli