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Decisione

RRB Nr. 1553/2022

Gemeindewesen, Stadt Zürich, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

30 novembre 2022Tedesco2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Stadt Zürich, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. November 2022

1553. Gemeindeordnung (Stadt Zürich)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeord- nung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Ge- nehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben anlässlich der Urnen- abstimmung vom 25. September 2022 die Teilrevision der Gemeinde- ordnung der Stadt Zürich beschlossen. Die Änderungen umfassen die flächendeckende Einführung von Tagesschulen.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Stadt Zürich am 25. Septem- ber 2022 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird geneh- migt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli