RRB Nr. 1557/2010
Spital Affoltern, Langzeitpflege Sonnenberg, Erweiterung, zusätzlicher Kostenanteil
3 novembre 2010Tedesco5 min
Source zh.ch
Spital Affoltern, Langzeitpflege Sonnenberg, Erweiterung, zusätzlicher Kostenanteil
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. November 2010
1557. Spital Affoltern (Langzeitpflege Sonnenberg,
Erwägungen
Erweiterung) Das Spital Affoltern verfügt im Bereich der Langzeitversorgung unter dem Namen «Sonnenberg» über insgesamt 128 Betten, verteilt auf die beiden Häuser «Rigi» und «Pilatus», sowie über 17 Betreuungsplätze in einem geriatrischen Tagesheim. Die bestehenden Betten reichen bereits heute nicht zur Deckung des Bedarfs. Zudem verfügt das Spital Affol- tern noch nicht über eine besondere Station für die Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankungen. Für die Schliessung dieser Versorgungslücke wird das Haus «Pilatus» um einen Anbau mit 18 Zimmern, die variabel als Ein- oder Zweibett- zimmer genutzt werden können, erweitert. Für diese Erweiterung hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1644/2008 an die staatsbeitragsbe- rechtigten Kosten von Fr. 12 100 000 einen Kostenanteil von 20% bzw. Fr. 2 420 000 zugesichert. Die Bauarbeiten sind schon weit fortgeschritten und sollen bis Ende 2010 abgeschlossen werden. Ursprünglich war für den Langzeitbereich eine Wäscherei im Untergeschoss des Erweiterungsbaus geplant, weil die bestehende Wäscherei im Untergeschoss des Hauses «Pilatus» für die heutige Wäschemenge zu klein ist. Da parallel zum Erweiterungs- bau der Langzeitversorgung auch ein Logistikzentrum für das gesamte Spital geplant wurde, in dem auch eine Wäscherei mit den nötigen Ka- pazitäten für das ganze Spital vorgesehen waren, wurde im Erweite- rungsbau der Langzeitpflege Sonnenberg auf eine Wäscherei verzich- tet. Im vom Regierungsrat genehmigten Projekt waren deshalb keine Ausbauten vorgesehen. 2009 entschied die Trägerschaft des Spitals aus finanziellen Gründen, das Projekt Logistikzentrum nicht weiterzuverfolgen. Aus diesem Grund muss nun jedoch auch die Wäscheversorgung im Erweiterungs- bau untergebracht werden. Der entsprechende Ausbau soll ins laufende Bauprojekt integriert werden. Im Detail sind folgende bauliche Mass- nahmen notwendig: – Bau eines Lichthofes zur natürlichen Belichtung der Wäscherei – Montage von Fenstern im Arbeitsbereich der Wäscherei – Erstellung von Innenwänden
– Installation der erforderlichen haustechnischen Anschlüsse und ent- sprechenden Ver- und Entsorgungsleitungen; Montage eines Lüf- tungsgerätes – Einbau von Innentüren, Wandschränken und einem Brandschutztor – Ausführung der notwendigen Maler- und Gipserarbeiten – Verlegen von Boden- und Wandbelägen – Anschaffung der nötigen Geräte und Einrichtungen wie Waschma- schinen, Trockner und Bügelvorrichtungen. Die Kosten für den Einbau der Wäscherei betragen gemäss Kosten- voranschlag der Generalplaner p-4 AG, Zug, vom 22. Oktober 2009 Fr. 665 000 (Kostenstand 1. April 2009, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Gebäude 434 887 Betriebseinrichtungen 99 710 Baunebenkosten 124 708 Rundung 5 695 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 665 000 Die Baudirektion hat das Vorhaben geprüft. Sie beurteilt die Sanie- rungsmassnahmen und die Kosten als angemessen. Im Gutachten vom 26. Juli 2010 wird aber das Fehlen einer offenen Reserve bemängelt. Diese sollte aus Sicht der Baudirektion 5% betragen. Gemäss Angaben des BSA sind die Reserven in den Gebäudekosten enthalten. Der end- gültige Anteil der nicht beitragsberechtigten Kosten wird aufgrund der Schlussabrechnung ermittelt. Das Gutachten wird dem Spital zur Verfü- gung gestellt. Gemäss dem weiterhin geltenden § 40 des Gesundheitsgesetzes vom 4. November 1962 (siehe § 64 Gesundheitsgesetz vom 2. April 2007; LS 810.1) leistet der Staat Kostenanteile an die Investitionen und den Be- trieb der den Bedürfnissen der Bevölkerung dienenden Krankenhäu- ser. Die Kostenanteile bemessen sich nach der finanziellen Leistungsfä- higkeit der zum Einzugsgebiet des Spitals gehörenden Gemeinden. Der massgebliche Finanzkraftindex für die Langzeitpflege Sonnenberg be- trägt 115. Daraus ergibt sich ein Beitragssatz für Investitionen von 20% (§ 29 Verordnung über die Staatsbeiträge an die Krankenpflege). Die zusätzlichen Kosten von Fr. 665 000 sind grundsätzlich beitrags- berechtigt, sodass sich die beitragsberechtigten Gesamtkosten auf Fr. 12 765 000 erhöhen. Zum Kostenanteil von Fr. 2 420 000 gemäss RRB Nr. 1644/2008 ist ein zusätzlicher Kostenanteil von Fr. 133 000 zuzu- sichern. Der gesamte Kostenanteil beläuft sich neu auf Fr. 2 553 000.
Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten des Kostenanteils wie folgt: Kostenanteil Kapitalfolgekosten Zinsen (3%) Abschreibung (3,5%) Fr. Fr. Fr. RRB Nr. 1644/2008 2 420 000 36 300 84 700 Zusätzlicher Kostenanteil 133 000 1 995 4 655 Total 2 553 000 38 295 89 355 Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Der zusätzliche Kostenanteil gemäss § 38 Abs. 3 der Finanzcontrol- lingverordnung ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung. Er geht zulasten des Kontos 6500.5640, Investitionsbeiträge an öffentliche Unternehmungen. Im Budget 2010 sind für das Vorhaben Fr. 60 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2011–2014 für das Jahr 2011 enthalten. Bei der Umsetzung des Vorhabens sind die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu berücksichtigen. Bei Nichteinhaltung kann der Staatsbeitrag gekürzt oder verweigert werden. Nachdem Investitionen in Bauten der Gesundheitsversorgung auf eine langfristige Nutzungsdauer angelegt sind, ist die gemäss § 12 Abs. 2 Staatsbeitragsverordnung geltende grundsätzliche Beschränkung der Zweckbindung des Staatsbeitrages auf 20 Jahre aufzuheben und die Zweckbindung auf unbestimmte Zeit zu veranschlagen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung des Projekts für den Einbau der Wäscherei im Erweiterungsbau Pilatus der Langzeitpflege Sonnenberg des Spitals Affoltern mit beitragsberechtigten Kosten von Fr. 665 000 wird ge- nehmigt.
II. Dem Spital Affoltern wird zu dem mit RRB Nr. 1644/2008 zuge- sicherten Kostenanteil ein zusätzlicher Kostenanteil von Fr. 133 000 zu- gesichert; der Kostenanteil beträgt damit insgesamt Fr. 2 553 000. Dieser Betrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Entwicklung des Zürcher Baukostenindexes.
III. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6500, Langzeitversorgung.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen
Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismit- tel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an das Spital Affoltern, Sonnenbergstrasse 27, 8910 Affoltern (E), sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi