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Decisione

RRB Nr. 156/2019

Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Dachsen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

27 febbraio 2019Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Februar 2019

156. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Dachsen)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Dachsen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 25. November 2018 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Dachsen beschlossen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. April 2019 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Dachsen aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Dachsen am 25. November 2018 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Primarschulpflege Dachsen, Dorfstrasse 3, 8447 Dachsen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Jus- tiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli