RRB Nr. 156/2023
Gesetz über die Verselbstständigung der Kantonsapotheke Zürich, Inkraftsetzung
8 febbraio 2023Tedesco2 min
Source zh.ch
Gesetz über die Verselbstständigung der Kantonsapotheke Zürich, Inkraftsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Februar 2023
156. Gesetz über die Verselbstständigung der Kantonsapotheke
Erwägungen
Zürich (Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 7. November 2022 den Erlass des Gesetzes über die Verselbstständigung der Kantonsapotheke Zürich und eine Änderung des Gesundheitsgesetzes. Mit Verfügung vom 17. Januar 2023 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen wurde (ABl 2023-01-20). Diese Ver- fügung ist rechtskräftig. Das Gesetz über die Verselbstständigung der Kantonsapotheke und die Änderung des Gesundheitsgesetzes können damit in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Gesetz über die Verselbstständigung der Kantonsapotheke Zürich vom 7. November 2022 und die Änderung vom 7. November 2022 des Gesundheitsgesetzes werden auf den 1. Mai 2023 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli