Nachwuchswerbung Gesundheitsberufe 2012-2015, neue Ausgabe; Leistungsvereinbarung, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Dezember 2011
1562. Nachwuchswerbung Gesundheitsberufe (Organisation)
Erwägungen
A. Mit Beschluss Nr. 3126/1989 entschied der Regierungsrat, eine Arbeitsgruppe für die Personalwerbung zu bilden, mit dem Auftrag, die Werbung der verschiedenen Institutionen für die nicht-universitären Gesundheitsberufe zu vereinheitlichen und dadurch das erforderliche Pflegepersonal wirkungsvoller rekrutieren zu können. Dafür wurde ein Kredit von 1,57 Mio. Franken über drei Jahre (1990 bis 1992) bewilligt. Ab 1993 wurde die koordinierte Personalwerbung durch Beiträge der Gesundheitsdirektion sowie freiwillige Beiträge der Betriebe finanziert: bis 2000 bezahlte die Gesundheitsdirektion jährlich zwischen Fr. 100 000 und Fr. 400 000. In der Folge wurde über das Budget des Universitäts- spitales und ab 2003 über jenes der Psychiatrischen Universitätsklinik jährlich Fr. 250 000 im Auftrag der Gesundheitsdirektion für die koor- dinierte Personalwerbung eingestellt. Die Bildungsdirektion ist seit 2002 für die Schulen im Gesundheits- wesen zuständig. Bis 2004 beteiligte sie sich nicht direkt an der Finan- zierung der koordinierten Personalwerbung. Die Schulen haben jedoch namhafte Mittel in die Nachwuchssicherung investiert. Für 2005 und 2006 steuerte das Mittelschul- und Berufsbildungsamt im Rahmen des Projektes «Reorganisation Berufsbildung im Gesund- heitswesen» (ReBeGe, RRB Nr. 86/2004) jährlich Fr. 200 000 für die koordinierte Personalwerbung bei. Dieser Betrag war ausschliesslich für die Bewerbung der Ausbildung Pflege auf dem Niveau «Höhere Fachschule» vorgesehen. Mit RRB Nr. 1004/2006 wurde die Finanzierung der koordinierten Personalwerbung für die nicht-universitären Gesundheitsberufe neu festgelegt. Im Rahmen der allgemeinen Sparbemühungen wurden die gesamten finanziellen Mittel von vormals rund Fr. 550 000 auf rund Fr. 450 000 gesenkt. Die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion beteiligen sich daran mit jährlich je Fr. 180 000. Für die kantonalen und staatsbeitragsberechtigten Spitäler wurde die Zielvorgabe eines freiwil- ligen jährlichen Beitrages von insgesamt rund Fr. 90 000 festgelegt. An der Organisation und Koordination der einzelnen Personalwerbungs- massnahmen durch die Arbeitsgruppe «Koordinierte Personalwerbung» änderte sich nichts.
B. Die mittlerweile in «Nachwuchswerbung Gesundheitsberufe» um- benannte Arbeitsgruppe steht derzeit unter dem Vorsitz des Verwal- tungsdirektors des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes des
Kantons Zürich (KJPD). Ihr ist es gelungen, durch Werbemassnahmen dem Markennamen «Berufe am Puls des Lebens» einen hohen Be- kanntheitsgrad zu verschaffen. Die Kampagne hat massgeblich zum po- sitiven Image der Gesundheitsberufe als anspruchsvolle, abwechslungs- reiche und sinnstiftende Tätigkeiten beigetragen. Die Kampagne wirbt nicht Personal für einzelne Betriebe an, sondern betreibt übergeordnete Image- und Nachwuchswerbung für alle kantonalen und staatsbeitrags- berechtigten Institutionen des Gesundheitswesens im Kanton Zürich. Seit 2002 werden zudem alle nicht-universitären Gesundheitsberufe und nicht mehr nur der Pflegeberuf beworben. Die Massnahmen zur Bewirtschaftung der Marke «Berufe am Puls des Lebens» weisen verschiedene Schwerpunkte auf: – Kampagne «Garantiert nie langweilig: ein Gesundheitsberuf» mit Imagespot für die «Pulsberufe» – Informationsmaterialien wie die Broschüre «Ihre Zukunft im Ge- sundheitswesen», die alle Gesundheitsberufe umfasst, sowie Infor- mationsfolder zu den einzelnen Berufen – Internetauftritt unter dem Domänennamen www.puls-berufe.ch – Messe-Präsenz an Bildungs- und Berufsmessen – Werbung für den koordinierten Schnuppertag in Spitälern, Heimen, Kliniken und Bildungszentren im Kanton Zürich – Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln und Plakate.
C. Am 4. Dezember 2007 gründeten die Gesundheitsdirektion, das Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich, der Verband Zürcher Krankenhäuser VZK, der Verband Curaviva Kanton Zürich, das Kantonsspital Winterthur, der Spitexverband Zürich und die Ver- einigung Zürcher Privatkliniken ZUP den Verein «Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Zürich» (OdA G ZH). Die Notwendigkeit zur Gründung dieser kantonalen Organisation der Gesundheitsbetriebe ergab sich aus dem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG, SR 412.10) und aus der Gründung der nationalen Dach-«Organisation der Arbeitswelt Gesundheit» (OdASanté). Die OdA G ZH nimmt als «Branchenverband Gesundheit» die Interessensvertretung der Arbeit- geber im Kanton Zürich in der Berufsbildung im Gesundheitswesen wahr. Die Aufgaben sind im Wesentlichen: die Mitwirkung bei der Um- setzung des Berufsbildungsgesetzes, das Anbieten von Ausbildungen in der praktischen Berufsbildung und das Berufsmarketing. Die OdA G ZH ist in der Arbeitsgruppe «Nachwuchswerbung Gesundheitsberufe» ebenfalls vertreten. Im Bereich der Kampagne «Berufe am Puls des Lebens» übernahm sie bis anhin auf eigene Kosten die Lagerung sowie den Versand des Werbematerials. In anderen Kan- tonen wird das Berufsmarketing erfolgreich durch die jeweilige Organi-
sation der Arbeitswelt Gesundheit geführt. Dies soll nun auch im Kanton Zürich geschehen, und die bisherige Verwaltungsaufgabe soll in die Obhut des Branchenverbandes übergeben werden. In diesem Zusam- menhang hat sich die OdA G ZH auf Mitte 2011 personell verstärkt und ihre Tätigkeiten an einem einzigen Standort konzentriert; sie ist dadurch auch operativ in der Lage, die Leitung der koordinierten Nachwuchs- werbung zu übernehmen.
D. Die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion sind bestrebt, dass weiterhin unter dem Markenname «Berufe am Puls des Lebens» für den Nachwuchs in den nicht-universitären Gesundheitsberufen geworben wird. Auch im Rahmen der von der Bildungsdirektion und Gesundheitsdirektion gemeinsam durchgeführten Konferenz «Berufs- bildung Gesundheit 2010», wurde von allen Beteiligten bekräftigt, dass die erfolgreichen bisherigen Aktivitäten des Berufsbildmarketings im Gesundheitswesen beibehalten werden sollen. Der Kreis der Zielgruppe soll sogar vergrössert werden, um Jugendliche und junge Erwachsene künftig noch wirkungsvoller für die Wahl eines Gesundheitsberufes zu motivieren. Die Wichtigkeit eines aktiven Berufsmarketings ist unbestritten. Auch der von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren und OdASanté veröffentlichte Nationale Versorgungs- bericht für die Gesundheitsberufe 2009 weist im Zusammenhang mit der Ausschöpfung des Rekrutierungspotenzials für Gesundheitsberufe darauf hin. Die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion unter- stützen die Überführung der koordinierten Personalwerbung in die OdA G ZH aus folgenden Gründen: – Das kantonale Berufsmarketing und die Imagepflege der Gesund- heitsberufe können mit nationalen Kampagnen der OdASanté besser koordiniert werden. – Die Betriebe werden stärker in die Verantwortung für diesen aus unternehmerischer Sicht zentralen Bereich genommen. – Die Beschaffung weiterer Mittel aus dem Kreis der Mitgliederbetriebe der OdA G ZH für die Finanzierung der Kampagne «Berufe am Puls des Lebens» wird gefördert. – Die Effizienz in der Administration und Logistik der Werbemass- nahmen werden gesteigert. Die von der OdA G ZH formulierte Strategie zur Nachwuchs- werbung deckt sich mit dem öffentlichen Interesse an einer sicheren Versorgung mit qualifiziertem Nachwuchs in den Gesundheitsberufen. Das bereits vom Vorstand der OdA G ZH verabschiedete Reglement der als Kommission «Nachwuchswerbung Gesundheitsberufe» neu- definierten Arbeitsgruppe garantiert, dass das Knowhow der bisher Beteiligten in die neue Kommission übergeführt werden kann.
E. Gemäss Art. 113 Abs. 1 der Kantonsverfassung sorgen Kanton und Gemeinden für eine ausreichende und wirtschaftlich tragbare Gesund- heitsversorgung. Die Versorgungssicherheit im Kanton ist auch in hohem Mass von der Verfügbarkeit des nötigen qualifizierten Personals abhängig. Zu den Massnahmen der Personalrekrutierung und -entwick- lung gehört auch die Nachwuchswerbung. Die Ressourcen der Gesund- heitsbetriebe für die übergeordnete Nachwuchswerbung sind beschränkt. Um die verschiedenen Werbeaktivitäten auch unter der Verantwortung der OdA G ZH auf absehbare Zeit sicherzustellen, bedarf es einer ge- sonderten Finanzierung durch den Kanton im Sinne eines Förder- programms für vier Jahre. Für die koordinierte Nachwuchswerbung in den Gesundheitsberufen im Zeitraum 2012 bis 2015 ist eine Ausgabe von Fr. 1 440 000 zu bewilli- gen. Es handelt sich dabei um eine neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung. An der Aufteilung der Beiträge auf die beiden Direktionen sollen für die nächsten vier Jahre keine Korrekturen vorgenommen werden; sie gehen demzufolge mit je Fr. 720 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6000, Generalsekretariat, der Gesundheitsdirektion, und der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, der Bildungs- direktion. In den Budgets 2012 der Gesundheitsdirektion und der Bil- dungsdirektion sind je Fr. 180 000 eingestellt. Für die Folgejahre sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2012–2015 jeweils ebenfalls Fr. 180 000 enthalten. Die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion sind zu ermäch- tigen, mit der OdA G ZH eine Leistungsvereinbarung für die Dauer von vier Jahren (2012–2015) abzuschliessen. Die kantonalen und staats- beitragsberechtigten Spitäler werden eingeladen, sich mit einem frei- willigen jährlichen Betrag von mindestens Fr. 90 000, insgesamt mindes- tens Fr. 360 000, zu beteiligen. Die Übertragung der Verantwortung für die koordinierte Personalwerbung auf den Verein OdA G ZH ist auf den 1. Januar 2012 vorzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Finanzierung der Nachwuchswerbung in den Gesundheits- berufen in den Jahren 2012–2015 wird eine neue Ausgabe von insgesamt Fr. 1 440 000 bewilligt.
II. Der Betrag geht mit je Fr. 720 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6000, Generalsekretariat, und der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung.
III. Die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion werden er- mächtigt, mit der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Zürich eine Leistungsvereinbarung für die Durchführung der Nachwuchswerbung in den Gesundheitsberufen im Zeitraum 2012–2015 abzuschliessen.
IV. Es wird Vormerk genommen, dass die Organisation der Arbeits- welt Gesundheit Zürich die kantonalen und staatsbeitragsberechtigten Spitäler ersuchen wird, sich weiterhin im Umfang von mindestens Fr. 90 000 pro Jahr, insgesamt Fr. 360 000, an den Kosten der koordinier- ten Personalwerbung zu beteiligen.
V. Der RRB Nr. 1004 vom 12. Juli 2006 wird aufgehoben.
VI. Mitteilung an die Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Zürich, Emil-Klöti-Strasse 14, 8037 Zürich, den Kinder- und Jugend- psychiatrischen Dienst des Kantons Zürich, Neumünsterallee 9, 8032 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi