RRB Nr. 161/2025
Anfrage Thomas Schweizer, Hedingen, und Daniel Sommer, Affoltern a. A., betreffend Alleebäume zwischen Affoltern am Albis und Hedingen, Beantwortung
26 febbraio 2025Tedesco4 min
Source zh.ch
Anfrage Thomas Schweizer, Hedingen, und Daniel Sommer, Affoltern a. A., betreffend Alleebäume zwischen Affoltern am Albis und Hedingen, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 381/2024
Sitzung vom 26. Februar 2025
161. Anfrage (Alleebäume zwischen Affoltern am Albis und Hedingen) Die Kantonsräte Thomas Schweizer, Hedingen, und Daniel Sommer, Affoltern a. A., haben am 25. November 2024 folgende Anfrage einge- reicht: Nach der Eröffnung der Autobahn A4 wurden die Ortsdurchfahrten in Hedingen und Affoltern am Albis saniert. Gemäss Konzept sollten entlang der Durchgangsstrasse in Affoltern a. A. und Hedingen Allee- bäume gepflanzt werden. (Siehe auch Postulat 218/2006 Programm zur Pflanzung von Alleen. In der Antwort der Regierung werden knapp 400 Alleebäume erwähnt, welche in diesem Raum gepflanzt werden sol- len). Auch im Auflageplan ist zwischen Hedingen und Affoltern eine Baumreihe und abschnittsweise eine Allee mit insgesamt 25 Bäumen vorgesehen. Heute stehen hier aber keine Bäume. Eine Baumreihe/Allee in diesem Bereich würde die Attraktivität des Strassenraumes erhöhen, wäre für das Siedlungs- und Landschaftsbild vorteilhaft, würde die Verbindung für den Fuss- und Veloverkehr auf- werten und wäre auch ein Beitrag zur Hitzeminderung. Auch die Gemeinde Hedingen befürwortet die Pflanzung von Bäu- men. Dazu haben wir folgende Fragen an den Regierungsrat:
Erwägungen
1. Ist der Regierungsrat bereit, diese gemäss Auflageplan vorgesehenen Bäume nachträglich zu pflanzen? Wenn nein: Was steht der Pflanzung der Bäume entgegen?
2. Welche Bedeutung haben Auflagepläne grundsätzlich hinsichtlich Baumpflanzungen?
3. In welcher Weise kann eine in den Auflageplänen zwar vorgesehene, jedoch dann nicht erfolgte Pflanzung von Bäumen nachträglich ein- gefordert werden?
4. Gibt es andere Strassenabschnitte im Kanton Zürich, wo Baumpflan- zungen zwar geplant, aber dann nicht ausgeführt wurden, und was waren die Gründe dafür?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Thomas Schweizer, Hedingen, und Daniel Sommer, Affoltern a. A., wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bevor ein Strassenprojekt festgesetzt wird, erfolgt eine öffentliche Planauflage gemäss § 16 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1). Inner- halb von 30 Tagen können Einsprachen gegen das Projekt erhoben wer- den. Über diese ist mit der Festsetzung zu entscheiden (§ 17 Abs. 1 und 3 StrG). Die Planauflage des konkreten Strassenprojekts gemäss § 16 StrG erfolgte vom 29. Januar bis zum 28. Februar 2010. In der Planauflage- waren Bäume entlang der Strasse von Affoltern nach Hedingen vorge- sehen, zum Teil auch als Baumallee. Die entsprechenden Bäume wären auf dem Gemeindegebiet von Hedingen geplant gewesen. Nach den da- mals geltenden Ausbaustandards für Staatsstrassen wurden Bäume als nicht betriebsnotwendige Bestandteile bewertet und in der Regel wurde der Schaffung von Grünstreifen Vorrang eingeräumt. Bäume wurden nur dann als Projektbestandteil geplant und gepflanzt, wenn dafür ein Begehren der Gemeinde und eine damit verbundene Finanzierungszu- sage bestand. Dies war vorliegend nicht der Fall: Anlässlich der Gemeindeversamm- lung vom 11. Februar 2010 wurde über die Kostenbeteiligung der Ge- meinde Hedingen an den flankierenden Massnahmen im Zusammen- hang mit der Eröffnung der Nationalstrasse A4 abgestimmt. Die Ge- meindeversammlung hat die Kostenbeteiligung für die Baumpflanzun- gen ausdrücklich abgelehnt. Damit war die Grundlage für die Baum- pflanzungen weggefallen. In den Festsetzungsplänen im Sinne von § 15 StrG vom 15. Juni 2011 waren die Baumpflanzungen deswegen nicht mehr enthalten und wurden in der Folge auch nicht umgesetzt. Über Alleen im Kanton Zürich, ihre Vor- und Nachteile aus verkehrstechnischer und ökologischer Sicht sowie die im Kanton Zürich für Bepflanzung entlang von Strassen eingesetzten Mittel hat sich der Regierungsrat in der Be- antwortung der Anfrage KR-Nr. 66/2006 betreffend Alleen im Kanton Zürich ausführlich geäussert. Die Baudirektion ist vor diesem Hinter- grund gerne zu Gesprächen mit der Gemeinde über die Möglichkeiten von Baumpflanzungen bereit. Dabei wäre auch über die Kostentragung zu sprechen.
Zu Fragen 2–4: Grundsätzlich sind rechtskräftig festgesetzte Projekte im Sinne von § 15 StrG verbindlich. Auflagepläne hingegen treffen zwar Aussagen zu vorgesehenen Massnahmen, stehen aber stets unter dem Vorbehalt von Änderungen, die sich aus dem Verfahrensverlauf, Einsprachen und wei- teren Umständen ergeben können. Entsprechend gibt es auch keine Möglichkeit der späteren Einforderung von bestimmten Elementen auf- grund eines Auflageplans. Es ist daher nicht auszuschliessen, dass in ver- schiedenen anderen Projekten im Projektierungsstadium Baumpflanzun- gen vorgesehen waren, aber aus bestimmten Gründen nicht weiterver- folgt werden konnten. Eine systematische Aufstellung darüber besteht nicht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli