RRB Nr. 1610/2009
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Oberrieden, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
21 ottobre 2009Tedesco2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Oberrieden, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2009
1610. Gemeindeordnung (Oberrieden)
Erwägungen
1. Nach Art. 84 Abs. 2 der Kantonsverfassung (KV) können sich Schulgemeinden mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmenden dieser Gemeinde auflösen. Die Aufgaben der aufgelösten Schulgemeinde nimmt die politische Gemeinde wahr (vgl. Art. 83 Abs. 1 und 2 KV). Sie regelt ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe gemäss Art. 89 Abs. 1 KV in der Gemeindeordnung. Gemeindeordnungen be- dürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wir- kung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Geneh- migung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der vereinigten Schulgemeinde und der Politischen Gemeinde Oberrieden haben anlässlich der Urnenabstim- mung vom 17. Mai 2009 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Oberrieden sowie sinngemäss die Auflösung der vereinigten Schulgemeinde Oberrieden beschlossen (Bildung einer Ein- heitsgemeinde). Die Neuerungen treten auf Beginn der Amtsdauer 2010– 2014 in Kraft. Die Präsidentin oder der Präsident der Schulpflege gehört von Amtes wegen dem Gemeinderat an. Auf den Zeitpunkt des Inkraft- tretens dieser Gemeindeordnung werden die Gemeindeordnungen der Politischen Gemeinde Oberrieden vom 26. November 1989 sowie der vereinigten Schulgemeinde Oberrieden vom 26. November 1989 aufge- hoben. Die Schulpflege erhält die Stellung einer Kommission mit selbst- ständigen Verwaltungsbefugnissen. Die übrigen Neuerungen umfassen im Wesentlichen Anpassungen an die Kantonsverfassung, eine Neure- gelung der Finanzbefugnisse sowie einen Wechsel des Verfahrens für Erneuerungswahlen der an der Urne zu wählenden Gemeindeorgane. Dabei werden anstelle von leeren Wahlzetteln gedruckte Wahlvorschlä- ge verwendet. Die Sicherheitskommission und die Gesundheits- und Umweltbehörde werden aufgehoben. Deren Aufgaben kommen neu dem Gemeinderat zu. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Oberrie- den am 17. Mai 2009 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Oberrieden, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden, die Schulpflege Oberrieden, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden, den Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des In- nern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli