RRB Nr. 1626/2022
Notfalldienstorganisation 2023-2026, zusätzliche gebundene Ausgabe
14 dicembre 2022Tedesco5 min
Source zh.ch
Notfalldienstorganisation 2023-2026, zusätzliche gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2022
1626. Notfalldienstorganisation 2023–2026, zusätzliche
Erwägungen
gebundene Ausgabe
Ausgangslage Unter Einbezug des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich konnte mit der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) für 2018–2022 eine Leistungsvereinbarung zur Organisation der medi- zinischen Notfalldienste im Kanton Zürich erarbeitet werden. Für die Jahre 2023–2026 soll nun eine neue Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden, welche die in den Jahren 2019 und 2020 vereinbarten Vertrags- nachträge integriert und nachfolgend beschriebene Anpassungen enthält. Durch das Aufsetzen einer neuen Leistungsvereinbarung werden die verschiedenen Vertragsgrundlagen zusammengeführt und aktualisiert. Für die Periode ab 1. Januar 2027 wird die Notfalldienstorganisation öffentlich auszuschreiben sein (§ 17h Abs. 3 Gesundheitsgesetz [GesG, LS 810.1]).
Leistungsvereinbarung für 2023–2026 In der Leistungsvereinbarung wird die Leistungserbringung gemäss § 17h Abs. 1 und 2 GesG geregelt. Wie in den Vorjahren ist eine aus meh- reren Bestandteilen bestehende Entschädigung der AGZ vorgesehen. Beiträge werden für die Personalkosten von Medical Response Opera- tors (MRO), Triageärztinnen und -ärzten sowie Leitung und Verwaltung ausgerichtet, ebenso für Sachkosten und Abschreibungen. Es wird jeweils der tatsächlich anfallende Aufwand bis zu einem vereinbarten Kosten- dach entschädigt. Das Kostendach für die MRO wird jährlich gemäss den aktuellen Anrufzahlen festgelegt. Aufgrund der derzeitigen Teuerung und des hohen Personalkostenanteils der Triagestelle sollen die Kosten- dächer an die Teuerung angepasst werden können. Der vormals fixe Gewinnbeitrag an die AGZ soll neu abgestuft in Abhängigkeit zu den Qualitätskennzahlen Kundenzufriedenheit und Anrufwartezeiten aus- gerichtet werden. Die Mehrwertsteuerpflicht der Leistungen der AGZ ist Gegenstand eines laufenden Rechtsverfahrens bei der Eidgenössi- schen Steuerverwaltung. Um spätere Rückforderungen zu vermeiden, wird die Mehrwertsteuer jedoch unter Vorbehalt des Prozessausgangs akonto einbezahlt und damit auch vom Ausgabenbeschluss umfasst.
Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Notfalldienstorganisation werden gemäss § 17h Abs. 4 GesG je zur Hälfte von den Zürcher Gemeinden und vom Kanton getragen. In den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018–2021 hatte die Notfalldienstorganisation nachfolgende Ausgaben zur Folge: (Werte auf Fr. 1000 gerundet) 2018* 2019 2020 2021 Total Personalkosten MRO 1 870 000 3 520 000 3 245 000 Personalkosten Triage 600 000 553 000 584 000 ärztinnen und -ärzte Personalkosten Leitung 616 000 628 000 682 000 und Verwaltung Sachaufwände 1 251 000 1 139 000 897 000 Abschreibungen 241 000 179 000 191 000 Gewinnbeitrag 163 000 163 000 163 000 Betriebskosten total 5 921 000 4 741 000 6 182 000 5 762 000 22 606 000 MWSt 456 000 365 000 476 000 444 000 1 741 000 Ausgaben total 6 377 000 5 106 000 6 658 000 6 206 000 24 347 000 Kantonsanteil (50%) 3 189 000 2 553 000 3 329 000 3 103 000 12 174 000 * Pauschale Entschädigung. Aufteilung der Entschädigung in mehrere Bestandteile ab 2019.
Damit die AGZ ihre Dienstleistungen weiterhin qualitativ hochwertig erbringen kann, ist für den Zeitraum 2023–2026 eine kantonale Ausgabe von insgesamt Fr. 14 555 000 zu bewilligen. Die Ausgabe setzt sich folgen- dermassen zusammen: (Werte auf Fr. 1000 gerundet) 2023 2024 2025 2026 Total Personalkosten MRO 3 350 000 3 350 000 3 350 000 3 350 000 13 400 000 Personalkosten Triage 620 000 620 000 620 000 620 000 2 480 000 ärztinnen und -ärzte Personalkosten Leitung 780 000 780 000 780 000 780 000 3 120 000 und Verwaltung Sachaufwände 1 000 000 1 000 000 1 000 000 1 000 000 4 000 000 Abschreibungen 165 000 165 000 165 000 165 000 660 000 max. Gewinnbeitrag 210 000 210 000 210 000 210 000 840 000 Betriebskosten total 6 125 000 6 125 000 6 125 000 6 125 000 24 500 000 MWSt 472 000 496 000 496 000 496 000 1 960 000 Reserven 660 000 662 000 662 000 662 000 2 646 000 Ausgaben total 7 257 000 7 283 000 7 283 000 7 283 000 29 106 000 Kantonsanteil (50%) 3 629 000 3 642 000 3 642 000 3 642 000 14 555 000
Die Betriebskosten werden durch die Addition der Kostendächer der einzelnen Leistungen bzw. des maximalen Gewinnbeitrags bei voll- ständiger Erfüllung der Qualitätsziele berechnet. Um das Kostendach der MRO festzulegen, wurden die Anrufzahlen von 2021 (rund 156 000 Anrufe) verwendet. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer von 7,7% im Jahr 2023 bzw. 8,1% ab 2024. Da die zukünftige Entwicklung von Anruf- zahlen und Teuerung zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden können, wird zudem eine Reserve von 10% auf den Betriebskosten (einschliesslich MWSt) hinterlegt. Beim Kantonsanteil handelt es sich um eine gebundene Ausgabe zur Notfalldienstorganisation (vgl. § 17h Abs. 3 GesG), die als zusätzliche Ausgabe zur mit RRB Nr. 1251/2021 bewilligten Ausgabe zu betrachten ist. Die Kosten sind im Budgetentwurf 2023 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, enthalten. Die Gesundheitsdirektion wird beauftragt, eine den Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses entsprechende Leistungsvereinbarung mit der AGZ für 2023–2026 abzuschliessen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Leistungserbringung der AGZ zum Betrieb der Triagestelle für die Jahre 2023–2026 wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1251/2021 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 14 555 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt. Die gesamte Ausgaben- summe beträgt Fr. 30 872 000.
II. Die Gesundheitsdirektion wird beauftragt, mit der AGZ eine neue Leistungsvereinbarung für 2023–2026 abzuschliessen.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli