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Decisione

RRB Nr. 1627/2009

Verein IGIB, Interessengemeinschaft Informatik im Berufsbildungswesen, Ausgabenbewilligung

21 ottobre 2009Tedesco4 min

Source zh.ch

Verein IGIB, Interessengemeinschaft Informatik im Berufsbildungswesen, Ausgabenbewilligung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2009

1627. Verein IGIB (Interessengemeinschaft Informatik im Berufsbildungswesen)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Verein IGIB (Interessengemeinschaft Informatik im Berufsbil- dungswesen) bezweckt die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildungsinformatik, namentlich im Zusammenhang mit der Nutzung und Weiterentwicklung von «Kompass», einer Anwendungs- software für die Verwaltung und Administration von Lehrverhältnissen. Der Kanton Zürich ist seit 1999 Mitglied des Vereins, der für seine Mit- glieder Informatikdienstleistungen im Sinne von Dienstleistungen Drit- ter erbringt. Seit 2005 ist die zweite Generation von «Kompass» («KMP2») mit den Modulen Lehrvertragsverwaltung, Lehrabschlussprüfungen, Lehr- stellennachweis und Stipendien in allen beteiligten Kantonen in Betrieb. Heute arbeiten neun Kantone (Appenzell Ausserrhoden, Appenzell In- nerrhoden, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Grau- bünden, Zürich) und das Fürstentum Liechtenstein mit dem System. Für Aufwendungen des Vereins zugunsten des Kantons wurden letzt- mals mit Verfügung der Bildungsdirektion vom 16. Juli 2007 jährlich Fr. 195 000 bewilligt.

B. Geschäftsstelle Der Verein betreibt eine Geschäftsstelle mit Sitz an der Ausstellungs- strasse 80 in Zürich in den Räumlichkeiten des Mittelschul- und Berufs- bildungsamtes. Die Finanzierung der Geschäftsstelle erfolgt mittels eines Sockelbeitrages gestützt auf den nachfolgenden Verteilschlüssel gemäss Beschluss der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 25. April 2007: Gruppeneinteilung (für Sockelbeitrag) Anzahl Lehrverträge Gruppe Sockelbeitrag in Franken

Mit diesem jährlichen Sockelbeitrag werden der Personal- und Sach- aufwand für die Geschäftsstelle und der Sachaufwand für die Delegier- tenversammlung bestritten. Der Kanton Zürich gehört in die Gruppe 6, weshalb der jährliche Sockelbeitrag Fr. 80 000 beträgt. Für die Miete des Büroraums einschliesslich Nutzung der Infrastruk- tur an der Ausstellungsstrasse 80 in Zürich durch die Geschäftsstelle werden dem Verein vom Kanton Zürich jährlich Fr. 45 200 in Rechnung gestellt.

C. Software-Weiterentwicklung Der Aufwand des Vereins für die Software-Weiterentwicklung wird mittels eines Beitrages pro verwalteten Lehrvertrag, der jährlich von der Delegiertenversammlung festgelegt wird, an die Mitglieder verrechnet. Damit können die Entwicklungskosten den Bedürfnissen der Mitglie- der und dem Zusatzaufwand aus den gesetzlichen Änderungen ange- passt werden. Als Grundlage für die Anzahl Lehrverträge pro Mitglied wird die durchschnittliche Anzahl Lehrverträge der letzten drei Jahre gemäss Bundesamt für Statistik verwendet. Dieser Durchschnitt wird jährlich angepasst. An der Delegiertenversammlung vom 4. März 2009 wurde für das Budget 2010 ein Beitrag pro Lehrvertrag von Fr. 3.33 festgelegt. Für den Kanton Zürich ergeben sich auf dieser Grundlage Kosten für die Soft- ware-Weiterentwicklung im Jahre 2010 von Fr. 97 800. Infolge seiner Abhängigkeit von der Anzahl Lehrverhältnisse und dem Beitrag pro Lehrverhältnis kann sich dieser Betrag in den Folgejahren erhöhen.

D. Basisunterhalt Der Basisunterhalt für alle Mitglieder wird seit dem 1. Juli 2007 von der Abraxas Informatik AG erbracht. Gemäss Beschluss der Delegier- tenversammlung vom 4. März 2009 wird per 1. Januar 2010 ein neuer Rahmenvertrag zwischen dem Verein und der Abraxas abgeschlossen, der erst zusammen mit den Einzelverträgen zwischen den Nutzern und Abraxas Gültigkeit erlangt. Die Gesamtkosten für den Basisunterhalt belaufen sich auf Fr. 352 100 (einschliesslich MWSt). Dieser Betrag kann sich erhöhen, sofern neuer zusätzlicher Nutzen entsteht oder ein weiteres Software-Modul (z. B. LAP-Experten) dazukommt. Die Finanzierung des Basisunterhaltes erfolgt mittels eines Beitrages gestützt auf den nachfolgenden Verteilschlüssel gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung vom 4. März 2009:

Basisunterhalt für Abraxas Mitglieder Beitrag in Franken AI, AR 9 300 FL 18 500 GR, SH, SO, TG 36 500 LU, SG, ZH 42 300 IGIB 30 000 Die Kosten für den Kanton Zürich betragen dementsprechend jähr- lich Fr. 42 300 (inkl. MWSt).

E. Gesamtkosten und Finanzierung Die anteilsmässige Finanzierung des Vereins durch den Kanton Zürich ergibt auf der Grundlage des Jahres 2010 folgenden Betrag: Geschäftsstelle Fr. 80 000 Profitcenter 7003 3201, Konto 3130 0 00000 Software-Weiterentwicklung Fr. 97 800 Profitcenter 7003 3201, Konto 3153 0 00000 Basisunterhalt Fr. 42 300 Profitcenter 7003 3201, Konto 3153 0 00000 Total Fr. 220 100 Aufgrund der erwähnten variablen Faktoren kann sich der Betrag in den Folgejahren erhöhen. Die Bewilligung dieser gebundenen Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung vom 9. Januar 2006 ist deshalb auf einen Höchstbetrag von Fr. 250 000 zu begrenzen. Die erforderlichen jährlichen Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2010–2013 einge- stellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für Aufwendungen des Vereins IGIB (Interessengemeinschaft In- formatik im Berufsbildungswesen) zugunsten des Kantons Zürich wird ab 2010 eine gebundene jährlich wiederkehrende Ausgabe von höchstens Fr. 250 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, bewilligt.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli