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Decisione

RRB Nr. 1647/2009

Rotationsgewinne 2008, Berichterstattung

21 ottobre 2009Tedesco5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2009

1647. Berichterstattung Rotationsgewinne 2008

Erwägungen

1. Ausgangslage und Auftrag Rotationsgewinne entstehen, wenn Funktionen durch Mitarbeitende besetzt werden, deren Lohnniveau tiefer ist als dasjenige der Vorgänge- rinnen und Vorgänger. Mit RRB Nr. 1294/2008 wurde die Methodik zur Berechnung der Rotationsgewinne festgelegt und zu den Rotationsge- winnen 2005 bis 2007 Bericht erstattet. In diesem Zeitraum betrugen die Rotationsgewinne pro Direktion 0,4% bis 1,0% der Lohnsumme. Der Regierungsrat beschloss, für die künftige Finanzplanung 0,4% der Rotationsgewinne zu verwenden. Die Verwendung der Rotations- gewinne soll jeweils in den Richtlinien zum Konsolidierten Entwick- lungs- und Finanzplan und zum Budget festgelegt werden. Da Rota- tionsgewinne von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen können, ist eine jährliche Berichterstattung notwendig.

2. Ergebnisse Rotationsgewinne 2008 pro Direktion und Personalgruppe Die Rotationsgewinne werden grundsätzlich auf der Grundlage des Personalbestandes der Direktionen gemäss der Personal- und Lohnsta- tistik des jeweiligen Berichtsjahres berechnet. Nicht ermittelt werden die Rotationsgewinne der Staatskanzlei, der Rechtspflege sowie der selbstständigen Anstalten. Nicht berücksichtigt bei den Rotationsge- winnen werden zudem Anstellungen im Stundenlohn, da diese in der Regel variabler sind und die Zuordnung zu einer bestimmten Funktion nicht zwingend beim folgenden Anstellungsverhältnis gültig bleibt. Aus- serdem werden Ausbildungsfunktionen, Magistratsfunktionen und Kommissionsmitglieder, die in der Personalstatistik unter der Rubrik «Übrige» ausgewiesen werden, nicht berücksichtigt. Schliesslich werden die Rotationsgewinne auf den Grundlöhnen berechnet, also ohne Zu- lagen wie Kinderzulagen, Schichtzulagen oder Dienstaltersgeschenke. Entsprechend vermindert sich auch die für den prozentualen Ausweis der Rotationsgewinne massgebende Lohnsumme pro Direktion gegen- über der Personal- und Lohnstatistik. Die Rotationsgewinne werden pro Direktion ausgewiesen. Zudem werden die Rotationsgewinne nach den Lehrpersonen einerseits und nach dem Verwaltungs- und Betriebs-

personal gemäss Personalverordnung einschliesslich des Polizeiperso- nals gemäss Kantonspolizeiverordnung (kurz: Verwaltungspersonal, einschliesslich Polizeipersonal) anderseits ausgewertet. Tabelle 1: Rotationsgewinne 2008 pro Direktion Direktion Lohnsumme (Grund- Rotationsgewinn 2008 Rotationsgewinn 2008 löhne) in tausend Fr. in tausend Fr. in % der Lohnsumme Justiz und Inneres 153 968,5 970,6 0,63% Sicherheitsdirektion 364 037,3 3 291,7 0,90% Finanzdirektion 94 696,9 1 265,9 1,34% (einschliesslich BVK) Volkswirtschaftsdirektion 68 349,8 493,3 0,72% (einschliesslich ALK, ZVV) Gesundheitsdirektion 220 785,9 1 457,8 0,66% Bildungsdirektion 1 385 562,1 14 245,4 1,03% Baudirektion 132 635,8 1 124,4 0,85% Total Direktionen 2 420 036,3 22 849,1 0,94%

Tabelle 2: Rotationsgewinne 2008 pro Personalgruppe Personalgruppe Lohnsumme (Grund- Rotationsgewinn 2008 Rotationsgewinn 2008 löhne) in tausend Fr. in tausend Fr. in % der Lohnsumme Lehrpersonen 1 215 738,8 12 849,0 1,06% Verwaltungspersonal 1 204 297,5 10 000,1 0,83% (einschliesslich Kantonspolizei) Total Direktionen 2 420 036,3 22 849,1 0,94%

3. Beurteilung der Rotationsgewinne Die Rotationsgewinne der Direktionen betrugen 2008 insgesamt rund 0,9% der Lohnsumme. Die Werte der Direktionen liegen zwischen rund 0,6% und 1,3% der Lohnsumme. Die Rotationsgewinne der Direk- tionen sind 2008 tendenziell etwas höher als die Rotationsgewinne der Direktionen von 2005 bis 2007. Rotationsgewinne sind sowohl von der Lohndifferenz zwischen den ein- und austretenden Mitarbeitenden als auch von der Anzahl bzw. dem gesamten Beschäftigungsgrad der ein- und austretenden Mitarbeitenden abhängig. Beide Einflussgrössen kön- nen und sollen nicht gesteuert werden. Darum ist auch bei den Rota- tionsgewinnen eine Zielgrösse weder festzulegen noch anzustreben. Der hohe Wert der Finanzdirektion von 1,34% der Lohnsumme kommt durch Personalwechsel bei Funktionen wie Steuerkommissärinnen und Steuerkommissäre im Steueramt zustande. Seit 2008 werden in diese Funktionen neu eintretende Mitarbeitende tiefer eingereiht als ihre Vorgängerinnen und Vorgänger mit dem Ziel, nach der Einarbeitungs- zeit innerhalb rund eines Jahres in eine höhere Einreihungsklasse auf- zusteigen. Die Lohndifferenz zwischen den aus- und eintretenden

Mitarbeitenden ist darum grösser. Wie von 2005 bis 2007 ist der prozen- tuale Anteil der Rotationsgewinne bei den Lehrpersonen etwas höher als beim Verwaltungspersonal. Die Lehrpersonen verweilen tendenziell länger in ihrer Funktion als das Verwaltungspersonal, da bei den Lehr- personen ein Funktionswechsel in der Regel mit einem Berufswechsel verbunden ist. Ausserdem ist die Einstufung bei Anstellungen von Lehr- personen streng reglementiert, sodass bei Neuanstellungen im Lohnbe- reich kein Spielraum besteht, um auf Veränderungen des Arbeitsmark- tes zu reagieren. Auch wenn die Rotationsgewinne 2008 tendenziell etwas höher sind als von 2005 bis 2007, soll die Vorgabe, dass für die Finanzplanung Rotationsgewinne im Umfang von 0,4% der Lohnsum- me verwendet werden können (vgl. RRB Nr. 1294/2008, Berichterstat- tung Rotationsgewinne 2005–2007), vorerst nicht angepasst werden. Wenn für die Finanzplanung Rotationsgewinne im Umfang von 0,4% der Lohnsumme verwendet werden, dann wird davon ausgegangen, dass in den Jahren, für welche die Finanzplanung erfolgt, Rotationsge- winne in mindestens diesem Umfang anfallen werden. Obwohl 2008 etwas höhere Rotationsgewinne entstanden sind als in den vorangehen- den Jahren, besteht noch keine ausreichende Grundlage, um die Pro- gnose für zukünftig anfallende Rotationsgewinne zu ändern.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Berichterstattung zu den Rotationsgewinnen 2008 wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates, die Staatskanz- lei und an die Vereinigten Personalverbände (Cécile Krebs, Museum- strasse 7, 8400 Winterthur).

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli