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Decisione

RRB Nr. 165/2025

Viehschaukommission, Entlassung

26 febbraio 2025Tedesco1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2025

165. Viehschaukommission (Entlassung)

Erwägungen

Gemäss § 31 des Landwirtschaftsgesetzes wählt der Regierungsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren eine Viehschaukommission, der die Beurteilung von Tieren für die Anerkennung zur Zucht, für die Aufnah- me ins Herdebuch und für die Prämierung an staatlichen oder staatlich unterstützten Schauen obliegt. Mit RRB Nr. 862/2023 wurden für die Amtsdauer 2023–2027 neben dem Kommissionspräsidenten 14 Kommis- sionsmitglieder – neun Expertinnen und Experten für das Grossvieh, fünf Experten für das Kleinvieh – gewählt. Aufgrund seiner beruflichen Belastung hat Reto Fritschi per 31. Dezember 2024 seinen Rücktritt aus der Viehschaukommission erklärt. Wegen der sinkenden Anzahl von Viehschauen ist keine Ersatzwahl notwendig. Damit besteht die Viehschaukommission neu neben dem Präsidenten aus neun Expertinnen und Experten für das Grossvieh und vier für das Kleinvieh.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglied der Viehschaukommission wird unter Verdankung der geleisteten Dienste per 31. Dezember 2024 entlassen: – Reto Fritschi, Rorbas

II. Mitteilung an Reto Fritschi sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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