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Decisione

RRB Nr. 1666/2010

Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz, Kündigung

24 novembre 2010Tedesco2 min

Source zh.ch

Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz, Kündigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2010

1666. Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz

Erwägungen

(Kündigung) Der Kanton trat 1999 der Vereinbarung über die Fachhochschule Ost- schweiz vom 14. August 1998 bei (VFHO, LS 414.233). Massgebend für den Beitritt war die Sonderstellung der von einem Konkordat getra- genen Hochschule Rapperswil. Obschon diese auf dem Gebiet des Kantons St. Gallen liegt, stellt der Kanton Zürich den grössten Teil der Studierenden. Im Zusammenhang mit der Auflösung des bisherigen Konkordats für die Hochschule Wädenswil und deren Kantonalisierung beschloss der Regierungsrat, die Mitgliedschaft in der Vereinbarung über die Hoch- schule Rapperswil auf Ende Schuljahr 2007/2008 zu kündigen (RRB Nr. 1301/2006). Zugleich wurde die Bildungsdirektion ermächtigt, wäh- rend einer Übergangszeit von drei Jahren noch finanzielle Beiträge zu leisten. Mit dem Austritt aus der Vereinbarung über die Hochschule Rap- perswil und dem Ende der Übergangszeit Ende Schuljahr 2010/2011 be- steht kein Anlass mehr, in der VFHO zu verbleiben. Gemäss Art. 9 VFHO ist eine Kündigung jeweils auf den 30. Septem- ber unter Einhaltung einer Frist von drei Jahren möglich. Die Mitglied- schaft des Kantons Zürich in der VFHO ist deshalb auf 30. September 2014 zu kündigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Mitgliedschaft in der Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz vom 14. August 1998 wird auf 30. September 2014 gekündigt.

II. Veröffentlichung dieses Beschlusses in der Gesetzessammlung und der Begründung im Amtsblatt.

III. Mitteilung an den Fachhochschulrat der Fachhochschule Ost- schweiz (c/o Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen, David- strasse 31, 9001 St. Gallen [E]) und an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi