RRB Nr. 1674/2010
Terminplanung für Planungsprozess und Berichterstattungen 2011
24 novembre 2010Tedesco9 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2010
1674. Terminplanung für Planungsprozess und Berichterstattungen 2011
Erwägungen
1. Terminplan Geschäftsbericht 2010 (einschliesslich Jahresrechnung 2010) Der Kantonsrat wünscht, dass ihm der Geschäftsbericht früher als bisher zur Verfügung steht. 2010 ist der Geschäftsbericht 2009 vom Re- gierungsrat Mitte April beschlossen und den zuständigen Kantonsrats- kommissionen vorgestellt worden. Ende April konnte der gedruckte Geschäftsbericht verschickt und die Öffentlichkeit darüber informiert werden. Mit dem vorliegenden Terminplan kann der Geschäftsbericht 2010 rund eine Woche bis zwei Wochen früher erstellt werden, je nach- dem, ob für den Beschluss im Regierungsrat eine zweite Sitzung benö- tigt wird oder nicht. Die Zeitersparnis wird erreicht, indem die Direktionen und die Staats- kanzlei den Geschäftsbericht schneller aufbereiten. Hingegen konnte der Termin für die letzten Buchhaltungsmeldungen nicht vorverscho- ben werden, weil die Direktionen teilweise auf Informationen von Drit- ten wie Anstalten und Gemeinden angewiesen sind. Zur weiteren Beschleunigung müssten vermehrt Schätzungen noch nicht vorhan- dener Informationen vorgenommen werden, was der Qualität des Ab- schlusses abträglich wäre. Der Terminplan für den Geschäftsbericht 2010 ist mit der Finanzkon- trolle abgesprochen. Grundlage für ihren Bericht zur konsolidierten Rechnung sind Prüfungen der Jahresrechnungen in den einzelnen Organisationseinheiten. Aus zeitlichen Gründen ist es der Finanzkon- trolle nicht möglich, alle ihre Prüfungen nach dem definitiven Rech- nungsabschluss vom 24. Februar 2011 durchzuführen. Sie wird mit den Prüfungen deshalb schon vorher beginnen müssen, was einzelne Orga- nisationseinheiten während ihrer Abschlussarbeiten zusätzlich belasten könnte. Die Abrechnungen der Verpflichtungskredite werden vom Kantons- rat genehmigt (§ 43 Abs. 4 Gesetz über Controlling und Rechnungsle- gung). Mit Beschluss Nr. 1234/2009 hat der Regierungsrat festgelegt, dem Kantonsrat die Abrechnungen der Verpflichtungskredite in einer Sammelvorlage zu unterbreiten. Dies hat er erstmals mit der Vorlage 4683 vom 14. April 2010 getan, mit der die 2009 abgerechneten Ver- pflichtungskredite unterbreitet wurden. Die Kantonsratsdebatte dazu
soll am 29. November 2010 stattfinden. Zurzeit ist noch offen, ob der Kantonsrat die Abrechnung der Verpflichtungskredite auch künftig aufgrund einer Sammelvorlage genehmigen will oder nicht. Wenn für den Kantonsrat auf eine Sammelvorlage verzichtet werden muss, be- antragen die Direktionen die Kantonsratsvorlagen für die einzelnen, 2010 abgerechneten Verpflichtungskredite. Für die Erarbeitung des Geschäftsberichts 2010 ergibt sich folgende Terminplanung: 31. Januar 2011 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten des Kan- tonsrates und von Ausgabenbewilligungen des Re- gierungsrates der FV zugestellt 31. Januar 2011 Textteile für Geschäftsbericht eingegeben (Staats- kanzlei, Direktion der Justiz und des Innern, Sicher- heitsdirektion, Finanzdirektion und Volkswirtschafts- direktion) 7. Februar 2011 Textteile für Geschäftsbericht eingegeben (Gesund- heitsdirektion, Bildungsdirektion, Baudirektion) 8. Februar 2011 2. Umsatzmeldung gebucht (definitiver Abschluss für Buchungskreise) 10. Februar 2011 Provisorischer Rechnungsabschluss Kanton kon- solidiert 18. Februar 2011 Begehren auf Kreditübertragungen und Liste der bis Ende 2010 bewilligten Kreditüberschreitungen der FV zugestellt 24. Februar 2011 Definitiver Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 2. März 2011 Information des Regierungsrates über den Rech- nungsabschluss 3. März 2011 Medieninformation über den Rechnungsabschluss 4. März 2011 Übrige Teile für Geschäftsbericht durch Direktio- nen und Staatskanzlei eingegeben 21. März 2011 Konsolidierter Finanzbericht an Staatskanzlei und Finanzdirektorin abgegeben 30. März 2011 RRB Geschäftsbericht 2010, KR-Vorlage(n) Abrechnung von Verpflichtungs- krediten 31. März 2011 Geschäftsprüfungs-, Finanz- und Justizkommission des Kantonsrates über den Geschäftsbericht infor- miert 11. April 2011 Geschäftsbericht versandt
Variante, falls 2. Sitzung für RRB Geschäftsbericht 2010 benötigt: 6. April 2011 RRB Geschäftsbericht 2010, 2. Lesung 7. April 2011 Geschäftsprüfungs-, Finanz- und Justizkommission des Kantonsrates über den Geschäftsbericht in- formiert 18. April 2011 Geschäftsbericht versandt
2. Terminplan Richtlinien Regierungspolitik 2011–2015, Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2012–2015 und Budget 2012 Am 9./10. März 2011 findet eine Klausurtagung des Regierungsrates zur Lagebeurteilung und zu den strategischen Vorgaben der Regierungs- politik 2011–2015 sowie zu den Richtlinien für den KEF 2012–2015 statt. Formell werden die Regierungsratsbeschlüsse dazu am darauf folgenden Mittwoch, 16. März 2011, gefasst. Eine weitere Klausur des Regierungsrates ist für den 7./8. Juni 2011 vorgesehen, wenn die Legis- laturziele und -massnahmen sowie die Überarbeitung des KEF beraten werden. Auch in diesem Fall werden die Regierungsratsbeschlüsse dazu also erst am darauf folgenden Mittwoch, 15. Juni 2011, gefasst. Der Terminplan für den KEF 2012–2015 entspricht damit genau den tat- sächlichen Terminen im abgelaufenen Prozess des KEF 2011–2014. Für die Erarbeitung der Richtlinien der Regierungspolitik, des KEF 2012–2015 und des Budgets 2012 ergibt sich folgende Terminplanung: 26. Januar 2011 RRB Stellungnahme zu KEF-Erklärungen 1. Februar 2011 KEF-Erklärungen zum KEF 2011–2014 vom Kan- tonsrat beschlossen 3. Februar 2011 Finanzieller Projektstand (Ist) und Projektion aller Nettoinvestitionen Hochbau an das Immobilienamt gemeldet 9./10. März 2011 Regierungsratsklausur Lagebeurteilung und strate- gische Vorgaben der Regierungspolitik 2011–2015 sowie Richtlinien zur Erstellung des KEF 2012–2015 und des Budgets 2012 16. März 2011 RRB Lagebeurteilung und strategische Vorgaben der Regierungspolitik 2011–2015 sowie Richtlinien zur Erstellung des KEF 2012–2015 und des Budgets 13. April 2011 RRB Realisierungsreihenfolge der Nettoinvesti- tionen Hochbau
13. April 2011 RRB Nichtumsetzung KEF-Erklärungen zum KEF 2011–2014 mit Begründung 13. Mai 2011 Legislaturziele und -massnahmen sowie KEF 2012– 2015 eingegeben 7./8. Juni 2011 Regierungsratsklausur Festlegung Legislaturziele und -massnahmen sowie Überarbeitung KEF 2012– 15. Juni 2011 RRB Festlegung Legislaturziele und -massnahmen sowie RRB Überarbeitung KEF 2012–2015 22. Juni 2011 Veränderungen gegenüber den Eingaben zum KEF 2012–2015 vom Mai 2011 eingereicht 6. Juli 2011 RRB Richtlinien der Regierungspolitik sowie RRB Materielle Festlegung KEF 2012–2015 13. Juli 2011 RRB Richtlinien der Regierungspolitik sowie RRB Materielle Festlegung KEF 2012–2015 (Reserveter- min) 29. Juli 2011 Eingabe im zentralen Buchhaltungssystem SAP abgeschlossen 19. August 2011 Bereinigter KEF 2012–2015 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 31. August 2011 RRB Druckvorlage Richtlinien der Regierungs- politik Woche 36 Medienorientierung Richtlinien der Regierungs- politik (Termin noch offen) 14. September 2011 RRB Festlegung KEF 2012–2015 und Budgetent- wurf 2012 Woche 39 Medienorientierung KEF (Termin noch offen) 14. Oktober 2011 Nachträge zum Budgetentwurf 2012 eingereicht 2. November 2011 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2012 (Novem- berbrief)
3. Terminplan Nachtragskredite 2011 Serien I und II Gemäss § 13 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) sind die An- träge für Nachtragskredite der Finanzdirektion auf den 15. April oder den 31. Juli einzureichen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantons- rat die Nachtragskreditbegehren mit zwei Sammelvorlagen spätestens sechs Wochen nach den Einreichungsdaten. In dringlichen Fällen kön- nen während des ganzen Jahres ausserterminliche Nachtragskredite eingereicht werden.
Es wird folgender Terminplan festgelegt: 15. April 2011 Nachtragskredite der Serie I/2011 eingereicht 4. Mai 2011 RRB Nachtragskredite Serie I/2011 2. August 2011 Nachtragskredite der Serie II/2011 eingereicht 24. August 2011 RRB Nachtragskredite Serie II/2011
4. Terminplan Zwischenberichterstattungen 2011 I und II Gemäss § 22 FCV stellt die Finanzdirektion per 30. April und 31. Au- gust (Stichtage) in zwei Zwischenberichten das voraussichtliche Ergeb- nis der konsolidierten Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung dar. Der Regierungsrat beschliesst die Zwischenberichte spätestens innert sechs Wochen nach den Stichtagen. Seit 2009 erfolgen die Steuersollmeldungen der Gemeinden an das kantonale Steueramt monatlich. Sowohl 2009 als auch 2010 lieferten jedoch erst die Steuersollmeldungen per Ende Mai eine genügende Grundlage für die Schätzung des Jahresendergebnisses. Aussagekräf- tige Steuersollmeldungen liegen also erst nach Abschluss des ersten Zwischenberichts per Ende April vor. Das führte 2010 dazu, dass die In- formation zum ersten Zwischenbericht – kaum war sie veröffentlicht – schon überholt war, weil die Gemeinden per Ende Mai deutlich höhere Steuererträge meldeten als erwartet. Trotz diesen Schwierigkeiten wird am Stichtag vom 30. April für den ersten Zwischenbericht, wie in § 22 Abs. 1 FCV vorgegeben, festgehalten. Das führt zu folgendem Zeitplan: 17. Mai 2011 Zwischenberichterstattung I/2011, Stand 10. Mai 2011, von den Direktionen eingereicht 8. Juni 2011 RRB Zwischenberichterstattung I/2011 19. September 2011 Zwischenberichterstattung II/2011, Stand 10. Sep- tember 2011, von den Direktionen eingereicht 5. Oktober 2011 RRB Zwischenberichterstattung II/2011
5. Qualitätssicherung und Vorbereitung der Jahresabschlussarbeiten 2011 Im Hinblick auf den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht 2011 werden im Rechnungswesen zwei vorbereitende Massnahmen durch- geführt. Dadurch kann ein Teil der Abschlussarbeiten vorverschoben und der Aufwand am Jahresende – insbesondere in den Direktionen – vermindert werden. Gleichzeitig wird die Qualität der Buchhaltungs- daten gesichert. In einem ersten Schritt werden die kantonsinternen
Transaktionen auf der Grundlage der Augustdaten 2011 abgestimmt. Im zweiten Schritt wird auf der Basis der Oktoberdaten 2011 ein Zwi- schenabschluss durchgeführt, der wiederum die Abstimmung der kantonsinternen Transaktionen sowie den Abschluss der Anlagebuch- haltungen mit Abstimmung der Investitionsrechnung umfasst. Um die vorbereitenden Arbeiten durchführen zu können, müssen alle Verwaltungseinheiten und Anstalten, die ihre Buchhaltung nicht auf dem zentralen SAP führen, ihre Daten bis zu bestimmten Stichtagen er- fassen. Als Datum vorgesehen sind: 3. Oktober 2011 Letzte Umsatzmeldung Basis 31. August 2011 ver- bucht 2. Dezember 2011 Letzte Umsatzmeldung Basis 31. Oktober 2011 ver- bucht
6. Stellungnahme der Mitglieder des Controllingforums Der Entwurf der Terminplanung 2011 wurde an der Sitzung des Controllingforums vom 30. September 2010 besprochen. Die im Ver- gleich zu bisher engeren Termine für die Erstellung des Geschäfts- berichts – als Folge des Wunsches des Kantonsrats nach einer früheren Ablieferung – wird von den Direktionen in einigen Bereichen auch nach den Anpassungen aus dem Mitberichtsverfahren als sehr ambitio- niert angesehen. Zudem wurde diskutiert, ob die Zeitspanne zwischen dem RRB Richtlinien KEF und der Ersteingabe KEF verlängert werden kann. Eine spätere Ersteingabe ist jedoch nicht möglich, weil der Regierungs- rat den KEF vor den Sommerferien materiell festlegen will. Ein frü- herer Termin für den RRB Richtlinien KEF müsste mit dem Rech- nungsabschluss 2010 und dem RRB Lagebeurteilung und strategische Vorgaben der Regierungspolitik 2011–2015 abgestimmt sein. Wichtig ist aber auf jeden Fall, dass die Weisung zum KEF den Direktionen mög- lichst schnell nach dem Beschluss der Richtlinien zur Verfügung steht. Schliesslich wurde bemängelt, dass der Prozess im Immobilien- bereich weiterhin zu wenig auf den KEF-Prozess abgestimmt sei. Der Immobilienprozess wird gegenwärtig im Rahmen eines umfassenden Projekts überprüft (vgl. RRB Nr. 1482/2010). Für den KEF 2012–2015 können jedoch noch keine Verbesserungen erwartet werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Erstellung der Richtlinien Regierungspolitik 2011–2015, des Geschäftsberichts 2010 (einschliesslich Jahresrechnung 2010), des Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2012–2015 und des Budgets 2012, der Nachtragskredite I und II im Jahr 2011 sowie der Zwischenberichterstattungen I und II im Jahr 2011 richten sich nach den in den Erwägungen aufgeführten Terminplanungen.
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates, die Staats- kanzlei, die obersten kantonalen Gerichte, die Geschäftsleitung des Kantonsrats, den Ombudsmann, den Datenschutzbeauftragten, die Finanzkontrolle sowie an die Finanzkommission und die Geschäfts- prüfungskommission des Kantonsrates.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi