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Decisione

RRB Nr. 170/2014

Strassen, Zürich, Rosengarten- / Bucheggstrasse HVS 1, Projektgenehmigung

12 febbraio 2014Tedesco4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Februar 2014

170. Strassen (Zürich, Rosengarten-/Bucheggstrasse HVS 1)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 24. Oktober 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Rosengarten- und Bucheggstrasse, Abschnitt Wipkingerbrücke bis Langackerstrasse HVS 1, Zürich (Bau Nr. 08 097), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, die Rosengarten- und Bucheggstrasse im Ab- schnitt Wipkingerbrücke bis Langackerstrasse zu erneuern. Zur Bevor- zugung der Linienbusse soll im Bereich der Einmündung Röschibach- strasse eine Lichtsignalanlage mit Busschleuse erstellt werden. Die Bus- spur auf der Hardbrücke wird vom Sihlquai bis zur Röschibachstrasse verlängert. Dadurch muss die Passerelle Röschibachstrasse teilweise er- setzt werden. In der Bucheggstrasse werden im Abschnitt Rosengartenstrasse/ Bucheggtunnel vier Fahrspuren den heute gängigen Normen angepasst. Im Auflageprojekt war vorgesehen, die fünfte Fahrspur, bergwärts Rich- tung Bucheggplatz, zugunsten breiterer Fahrspuren und eines Interven- tionsstreifens für Polizei, Sanität und Feuerwehr zu verkürzen. Auf diese Massnahme wird nun jedoch verzichtet, die Spuraufteilung auf der Rosen- gartenstrasse bleibt in diesem Bereich wie heute bestehen. Im Einmündungsbereich der Wibichstrasse werden Trottoirüberfahrten erstellt. Auf der Höhe der Wibichstrasse ist ein Lichtsignal zur Dosie- rung des Verkehrs in Richtung Hardbrücke geplant. Im Abschnitt Gugg- ach- bis Langackerstrasse wird das Einbiegen vom Bucheggplatz in den Hirschwiesentunnel durch eine Sicherheitslinie unterbunden, damit der Verkehrsfluss vom Buchegg- in den Hirschwiesentunnel nicht mehr ge- stört wird. Weiter müssen die Fahrleitungsabspannungen für die Trolley- busse der VBZ angepasst werden. Das Auflageprojekt sah auf der Höhe Nord- und Wibichstrasse zwei neue Fussgängerübergänge vor, um die Trennwirkung der Strasse für das Quartier zu verringern. Diese Übergänge lehnten das AFV und die Kan- tonspolizei in erster Linie aus Sicherheitsgründen ab. Die Stadt verzich- tet bei dem geplanten Bauvorhaben nun auf diese lichtsignalgeregelten Fussgängerübergänge. Die bestehenden Personenunterführungen Nord-, Lehen- und Wibichstrasse bleiben weiterhin bestehen.

Die Bauarbeiten für beide Vorhaben sind für das Jahr 2015 geplant. Die mit RRB Nr. 512/2012 genehmigten Erneuerungen an den Werk- leitungen mit entsprechender Strasseninstandstellung werden zurzeit um- gesetzt. Zum Vorhaben hat sich das AFV insgesamt in vier Begehrensäusse- rungen, letztmals am 24. Juli 2013, geäussert. Die in den Schreiben ge- nannten Auflagen und Bedingungen wurden im Projekt berücksichtigt. Ergänzend wird der Stadt Zürich empfohlen, im Zusammenhang mit der neuen Sicherheitslinie im Bereich Guggachstrasse die Vollständigkeit und Richtigkeit der Signalisation, insbesondere der Fernziele (Autobahn) zu prüfen. Die vorgesehenen Anlagen zur Steuerung des Verkehrs wurden in Sachen Leistungsfähigkeit eingehend überprüft. Die Leistungsfähigkeit wird durch diese Massnahmen nicht negativ beeinflusst. In der Verein- barung vom 1. Oktober 2013 zwischen der Stadt Zürich und dem Kan- ton Zürich betreffend Rosengartentram und Rosengartentunnel (RRB Nr. 997/2013) wurden die auf der Rosengartenstrasse zu gewährleisten- den Verkehrsmengen festgehalten. Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach § 13 und §§ 16 ff. StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Gegen das Projekt ging keine Einsprache ein. Da die Fussgängerübergänge Bestandteil des Auflage- projektes waren, hat der Stadtrat mit Beschluss Nr. 951 am 23. Oktober 2013 das Projekt nur teilweise festgesetzt. Dieser Beschluss ist inzwi- schen rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerungsmassnahmen an der Oberfläche der Rosengarten-/Bucheggstrasse, Abschnitt Wipkingerbrücke bis Lang- ackerstrasse, betragen Fr. 6 049 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich ge- mäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 5 383 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Rosengarten-/ Bucheggstrasse, Abschnitt Wipkingerbrücke bis Langackerstrasse HVS 1, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi