RRB Nr. 175/2009
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Pfäffikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
4 febbraio 2009Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Februar 2009
175. Gemeindeordnung (Pfäffikon)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die politi- schen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Pfäffikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 30. November 2008 der Teil- revision der Gemeindeordnung zugestimmt. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen Anpassungen an die neue Kantonsverfassung, an das Gesetz über die politischen Rechte und an die neue Volksschulgesetz- gebung. Zudem wurde die Rechtsgrundlage für die Gemeindeanstalt «Gemeindewerke Pfäffikon ZH» geschaffen, die Zuständigkeit für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts dem Gemeinderat zugewiesen und die Anzahl der Mitglieder der Schulpflege von elf auf neun Mit- glieder herabgesetzt. Die Änderungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Pfäffikon am 30. November 2008 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Pfäffikon, Gemeinderatskanzlei, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi