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Decisione

RRB Nr. 1772/2009

Terminplanung für Planungsprozess und Berichterstattungen 2010

11 novembre 2009Tedesco9 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. November 2009

1772. Terminplanung für Planungsprozess und Berichterstattungen 2010

Erwägungen

1. Terminplan Geschäftsbericht 2009 (einschliesslich Jahresrechnung 2009) Der Geschäftsbericht 2008 vereinte erstmals den früheren Geschäfts- bericht und die Jahresrechnung mit dem Rechnungsbericht in einem Dokument. Der Terminplan für den Geschäftsbericht 2009 entspricht in seinen Grundzügen dem letztjährigen. Die Direktionen und die Staats- kanzlei reichen jene Teile des Geschäftsberichts, die unabhängig vom Rechnungsergebnis sind, gestaffelt bis 5. bzw. 12. Februar 2010 ein. Die übrigen Teile sind von den Direktionen und der Staatskanzlei nach Vorliegen des definitiven Rechnungsabschlusses vom 5. März 2010 bis 12. März 2010 abzugeben. Das gilt auch für die Kommentierung der Per- sonalstellenentwicklung. Die dafür benötigten Informationen zum Be- schäftigungsumfang werden durch das Personalamt erhoben und durch die Finanzverwaltung bis Ende Februar 2010 im Geschäftsberichts-Tool (GB-Tool) eingelesen. Mit der Einführung der neuen Rechnungslegung ab 2009 ist erstmals eine konsolidierte Jahresrechnung zu erstellen. Hierzu bedarf es einer aufwendigen Abstimmung der kantonsinternen Transaktionen im Rech- nungswesen, weshalb die selbstständigen und unselbstständigen Anstal- ten im Konsolidierungskreis 3 die Rechnung 2009 bezüglich Informa- tionen und Prozess erstmals wie die Direktionen abschliessen müssen. Zudem ist der erweiterte Anhang des Finanzberichtes zu erstellen. Die Kommentierung der Entwicklungen im Finanzbericht durch die Direk- tionen und die Staatskanzlei erfolgt bis 5. März 2010 auf der Grundlage des provisorischen Rechnungsabschlusses vom 15. Februar 2010. Die neue Rechnungslegung verlangt, dass neue Rücklagen erfolgs- neutral über das Eigenkapital gebildet und nicht mehr der Rechnung belastet werden. Der Regierungsrat kann deshalb neu mit dem Ge- schäftsbericht über die Bildung von Rücklagen beschliessen, weil sein Entscheid den Rechnungsabschluss nicht mehr beeinflusst. Ein geson- derter Regierungsratsbeschluss über die Bildung von Rücklagen wird daher nicht mehr erwirkt.

Verpflichtungskredite werden durch die zuständigen Verwaltungs- einheiten abgerechnet, sobald das Vorhaben abgeschlossen ist und die Beiträge Dritter im Wesentlichen eingegangen sind (§ 43 Abs. 3 des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung CRG). Die Abrechnun- gen der Verpflichtungskredite werden nach dem Inkrafttreten des CRG vom Kantonsrat genehmigt und nicht mehr vom Regierungsrat (§ 43 Abs. 4 CRG). Mit RRB Nr. 1234/2009 hat der Regierungsrat entschieden, dass die Abrechnungen der Verpflichtungskredite dem Kantonsrat mit einer jährlichen Sammelvorlage zur Genehmigung unterbreitet wer- den. Gleichzeitig sollen die Abrechnungen der Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates mit einem Sammelbeschluss des Regierungsrates genehmigt werden. Als Grundlage dafür sind der Finanzverwaltung bis Ende Januar 2010 die 2009 abgerechneten Verpflichtungskredite und Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates einzureichen. Noch offe- ne Verpflichtungskredite und Ausgabenbewilligungen des Regierungs- rates werden im Finanzbericht 2009 (Teil des Geschäftsberichts 2009) als «Finanzielle Zusagen (Commitments)» ausgewiesen. Für die Erarbeitung des Geschäftsberichts 2009 einschliesslich kon- solidierter Finanzberichterstattung ergibt sich folgende Terminplanung: 1. Februar 2010 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten des Kan- tonsrates und von Ausgabenbewilligungen des Re- gierungsrates der Finanzverwaltung zugestellt 5. Februar 2010 Textteile für Geschäftsbericht eingegeben (Staats- kanzlei, Direktion der Justiz und des Innern, Sicher- heitsdirektion, Finanzdirektion und Volkswirtschafts- direktion) 8. Februar 2010 Spätestes Eintreffen der letzten Umsatzmeldungen im Buchungszentrum der Finanzverwaltung 10. Februar 2010 Provisorischer Rechnungsabschluss 12. Februar 2010 Textteile für Geschäftsbericht eingegeben (Gesund- heitsdirektion, Bildungsdirektion und Baudirektion) 26. Februar 2010 Anträge über Bildung von Rücklagen im Geschäfts- berichts-Tool eingegeben sowie Begehren auf Kre- ditübertragungen und Liste der bis Ende Dezember 2009 bewilligten Kreditüberschreitungen der Finanz- verwaltung zugestellt 5. März 2010 Entwicklungen im Finanzbericht durch Direktionen und Staatskanzlei begründet 5. März 2010 Definitiver Rechnungsabschluss konsolidiert 10./11. März 2010 Regierungsrat und KR-Kommissionen über die wich- tigsten Eckwerte des Rechnungsabschlusses vorin- formiert

12. März 2010 Übrige Teile für Geschäftsbericht durch Direktionen und Staatskanzlei eingegeben 26. März 2010 Konsolidierter Finanzbericht durch Finanzverwal- tung im Geschäftsberichts-Tool erfasst 31. März 2010 Sammelvorlage über Abrechnungen von Verpflich- tungskrediten des Kantonsrates und Sammelantrag über Abrechnungen von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates von der Finanzdirektion dem Regierungsrat unterbreitet 14. April 2010 RRB Geschäftsbericht 2009 15. April 2010 Informieren von Geschäftsprüfungs-, Finanz- und Justizkommission des Kantonsrates über den Ge- schäftsbericht 2009 (einschliesslich Jahresrechnung 2009) durch Regierungspräsidentin und Finanzdi- rektorin Woche 17 Medienkonferenz Geschäftsbericht 2009 (einschliess- lich Jahresrechnung 2009) Den Terminplan für den Controllingbericht wird der Regierungsrat mit dem Beschluss über die Anpassung des Controllingberichts festle- gen, der für Mitte November 2009 geplant ist.

2. Terminplan Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2011–2014 und Budget 2011 Die Regierungsratsbeschlüsse zu den Richtlinien, zur Überarbeitung und zur materiellen Festlegung sind analog zu den letztjährigen Daten angesetzt. Weil die Sommerferien im Vergleich zum Vorjahr eine Woche später enden, verzögert sich die Festlegung durch den Regierungsrat, die Weiterleitung an den Kantonsrat und die Information der Öffent- lichkeit gegenüber dem Vorjahr jeweils um eine Woche. Mit RRB Nr. 1431/2009 hat der Regierungsrat die Eckpunkte des neuen Sanierungsprogramms San10 beschlossen. Das Sanierungspro- gramm soll bereits im KEF 2011–2014 und Budget 2011 wirksam wer- den. Im Rahmen der materiellen Festlegung des KEF 2011–2014 im Juli 2010 wird der Regierungsrat auch über die umzusetzenden Massnah- men im San10 entscheiden. Für die Erarbeitung des KEF 2011–2014 und des Budgets 2011 ergibt sich folgende Terminplanung: 4. Februar 2010 Meldung des finanziellen Projektstands (Ist) und der Projektion aller Nettoinvestitionen Hochbau an das Immobilienamt 3. März 2010 RRB Richtlinien zur Erstellung des KEF 2011–2014 und des Budgets 2011

14. April 2010 RRB Realisierungsreihenfolge der Nettoinvestitio- nen Hochbau 21. April 2010 RRB Nichtumsetzung KEF-Erklärungen zum KEF 2010–2013 mit Begründung 14. Mai 2010 Eingabe des KEF 2011–2014 und der Massnahmen San10 9. Juni 2010 RRB Überarbeitung KEF 2011–2014 und Massnah- men San10 (Klausur) 16. Juni 2010 RRB Überarbeitung KEF 2011–2014 und Massnah- men San10 (Reservetermin) 23. Juni 2010 Einreichen der Veränderungen gegenüber den Ein- gaben im Mai 2010 7. Juli 2010 RRB materielle Festlegung KEF 2011–2014 und Massnahmen San10 14. Juli 2010 RRB materielle Festlegung KEF 2011–2014 und Massnahmen San10 (Reservetermin) 30. Juli 2010 Eingabe im zentralen Buchhaltungssystem SAP ab- geschlossen 20. August 2010 Einreichen des bereinigten KEF 2011–2014 sowie der Begründungen von Entwicklungen 15. September 2010 RRB Festlegung KEF 2011–2014 und Budget 2011 Woche 39 Medienorientierung (Termin noch offen) 15. Oktober 2010 Einreichen der Nachträge zum Budgetentwurf 2011 3. November 2010 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2011 (Novem- berbrief)

3. Terminplan Nachtragskredite 2010 Serien I und II Gemäss § 13 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) sind die Anträ- ge für Nachtragskredite der Finanzdirektion auf den 15. April oder den 31. Juli einzureichen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Nachtragskreditbegehren mit zwei Sammelvorlagen spätestens sechs Wochen nach den Einreichungsdaten. In dringlichen Fällen können während des ganzen Jahres begründet ausserterminliche Nachtragskre- dite eingereicht werden. Es wird folgender Terminplan festgelegt: 15. April 2010 Einreichen der Nachtragskredite der Serie I/2010 5. Mai 2010 RRB Nachtragskredite Serie I/2010 2. August 2010 Einreichen der Nachtragskredite der Serie II/2010 25. August 2010 RRB Nachtragskredite Serie II/2010

4. Terminplan Zwischenberichterstattungen 2010 I und II Gemäss § 22 FCV stellt die Finanzdirektion per 30. April und 31. Au- gust (Stichtage) in zwei Zwischenberichten das voraussichtliche Ergeb- nis der konsolidierten Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung dar. Der Regierungsrat beschliesst die Zwischenberichte spätestens in- nert sechs Wochen nach den Stichtagen. Daraus abgeleitet wird folgender Terminplan festgelegt: 18. Mai 2010 Einreichen der Zwischenberichterstattung I/2010, Stand 10. Mai 2010 9. Juni 2010 RRB Zwischenberichterstattung I/2010 17. September 2010 Einreichen der Zwischenberichterstattung II/2010, Stand 10. September 2010 6. Oktober 2010 RRB Zwischenberichterstattung II/2010

5. Unterjährige Abstimmung der kantonsinternen Transaktionen im Rechnungswesen Bereits im Hinblick auf den Geschäftsbericht 2010 wird nächstes Jahr neu eine unterjährige Abstimmung der kantonsinternen Transaktionen und der Bestände im Rechnungswesen vorgenommen. Dadurch kann der Aufwand am Jahresende bedeutend vermindert werden. Um diese unterjährige Abstimmung zu ermöglichen, müssen alle Verwaltungsein- heiten und Anstalten ihre Daten bis zu einem bestimmten Stichtag im zentralen SAP einlesen. Das Datum ist: 20. September 2010 Umsatzmeldungen Mai bis August 2010 verbucht (Stichtag 31. August 2010)

6. Stellungnahme der Mitglieder des Controllingforums Der Entwurf zur Terminplanung wurde an der Sitzung des Control- lingforums vom 1. Oktober 2009 besprochen. Beim Geschäftsbericht wünscht der Kantonsrat eine Vorverschie- bung. Weil der erstmalige Rechnungsabschluss nach neuer Rechnungs- legung Mehraufwand mit sich bringt, muss für den Geschäftsbericht 2009 davon abgesehen werden. Für die Folgejahre wird aber eine Straf- fung des Zeitplans angestrebt. Auf Wunsch der Gesundheitsdirektion wurden für den KEF neben der Basisvariante zwei Alternativen diskutiert. Im bisherigen Termin- plan hatte die Gesundheitsdirektion in der Überarbeitungsphase zu wenig Zeit für Verhandlungen mit selbstständigen Spitälern. Zudem liegen bei der Budgetersteinreichung im Mai die Grundlagendaten aus dem Vorjahr noch nicht vor. Da sich die meisten Anwesenden für die Beibehaltung der Basisvariante aussprachen, wurden die Alternativen nicht weiterverfolgt. Sie würden an anderer Stelle zu Problemen führen.

Die Direktionen haben wiederholt den grossen Aufwand für den Ab- gleich der kantonsinternen Transaktionen bei der Budgetierung kriti- siert. Die Finanzverwaltung prüft daher, ob im KEF auf den Abgleich verzichtet werden kann. Im Terminplan KEF 2011–2014 und Budget 2011 wird von einem Verzicht ausgegangen. Bei einem gegenteiligen Entscheid müsste der Terminplan leicht angepasst werden. Zum Terminplan KEF 2011–2014 wurde gefragt, ob es möglich sei, die Realisierungsreihenfolge der Nettoinvestitionen Hochbau (NIV) bereits mit den KEF-Richtlinien (Beschluss vorgesehen für den 10. März 2010) festzulegen. Nach Auskunft der Baudirektion ist ein früherer Be- schluss wegen des aufwendigen Prozesses nicht möglich. Für über 600 Hochbauprojekte sind unter anderem Abstimmungen zwischen Plan- und Istdaten und eine Beurteilung mittels Nutzwertanalyse notwendig, bevor eine Realisierungsreihenfolge festgelegt werden kann. Der Re- gierungsrat kann die Realisierungsreihenfolge somit frühestens Mitte April 2010 beschliessen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Erstellung des Geschäftsberichts 2009 (einschliesslich Jahres- rechnung 2009), des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2011–2014 und des Budgets 2011, der Nachtragskredite I und II im 2010 sowie der Zwischenberichterstattungen I und II im 2010 rich- ten sich nach den in den Erwägungen aufgeführten Terminplanungen.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates, die Staats- kanzlei, die obersten kantonalen Gerichte, die Geschäftsleitung des Kantonsrates, den Ombudsmann, den Datenschutzbeauftragten, die Finanzkontrolle sowie an die Finanzkommission, die Geschäftsprü- fungskommission, die Justizkommission und die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit des Kantonsrates.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi