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Decisione

RRB Nr. 1789/2008

SchweizMobil, Signalisation/Projekt, Weiterentwicklung, Zusatzkredit

19 novembre 2008Tedesco5 min

Source zh.ch

SchweizMobil, Signalisation/Projekt, Weiterentwicklung, Zusatzkredit

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. November 2008

1789. SchweizMobil (Kanton Zürich) Im Auftrag der Stiftung Veloland Schweiz wurde das Projekt Swissmo- bil erarbeitet und allen Kantonen unterbreitet. Das Ziel dieses Projekts war die schweizweite Signalisation von regionalen Radrouten, die dann als Veloland vermarktet werden. Der Anteil des Kantons Zürich für die Projektentwicklung belief sich auf Fr. 860 000. Mit Beschluss Nr. 1849/ 2003 hat der Regierungsrat zulasten des Lotteriefonds einen Beitrag von Fr. 400 000 an dieses Projekt bewilligt. Das Tiefbauamt hat mit Ver- fügung Nr. 1692/2004 den noch fehlenden Beitrag von Fr. 460 000 zulas- ten des Strassenfonds (sowie zusätzlich Fr. 20 000 für Unvorhergesehe- nes, insgesamt Fr. 480 000) als Kredit bewilligt. Da der Kanton Zürich die Kosten für die Umsetzung des Projekts im Kantonsgebiet trägt, wurde mit Verfügung Nr. 544/2005 der Baudirektion ein Zusatzkredit von Fr. 450 000 für die Umsetzung bewilligt. Diese beiden Kredite wurden fälschlicherweise abzüglich des Beitrags des Lotteriefonds von Fr. 400 000 bewilligt. Gemäss § 24 Abs. 5 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 2. Septem- ber 1979 (FHG) kann ein Verpflichtungskredit jedoch nur netto beschlos- sen werden, wenn die Beiträge Dritter in ihrer Höhe rechtskräftig zuge- sichert sind. Weil der Beitrag des Lotteriefonds durch den Regierungs- rat beschlossen wurde, handelt es sich nicht um einen Beitrag Dritter. Folglich wäre bereits beim ersten Zusatzkredit von Fr. 450 000 die Kom- petenzlimite der Direktion von 1 Mio. Franken überschritten gewesen. Die korrekte Bewilligung dieses Kredits durch den Regierungsrat ist deshalb mit diesem Beschluss nachzuholen. Mit dem hier nochmals zu bewilligenden Zusatzkredit beträgt der gesamte Bruttokredit somit Fr. 1 330 000. Aufgrund des Erfolgs von Veloland Schweiz wurde das Projekt 2006 mit dem Ziel weiterentwickelt, die Schweiz sei 2008 weltweit führend in nachhaltiger Mobilität mit Angeboten für Freizeit, Tourismus und Alltag. Somit wurde aus Veloland Schweiz SchweizMobil mit den Teilprojekten Veloland, Mountainbikeland, Skatingland, Wanderland und Paddelland (heute Kanuland). Durch diese Projektausweitung und die dadurch not- wendig werdenden Beschilderungen für die Mountainbike-, Wander- und Skaterrouten entstehen Mehrkosten in der Höhe von Fr. 390 000. Eine zuverlässige Abschätzung des genauen Finanzbedarfs für die Montage aller Teilprojektschilder war mangels Erfahrung mit ähnlichen Projek- ten schwierig. Im Weitern wurden während der Planung des Skating- landes die Routen laufend ausgedehnt. Die bisher bewilligten Kredite

waren 2007 ausgeschöpft. Seither wurden Leistungen im Betrag von etwa Fr. 100 000 ohne Kredit an Dritte vergeben. Mit der Beantragung eines Zusatzkredits wurde zugewartet, bis endgültige Angaben zur Kosten- entwicklung des Projekts vorlagen. Für Eigenleistungen der Abteilung Projektieren + Realisieren des Tiefbauamtes bzw. von Verkehr und Infrastruktur Strasse sowie für Montagekosten der Unterhaltsbezirke des Tiefbauamtes wurden bisher rund Fr. 260 000 ausgegeben. Für Anpassungen und Nachrüstungen der Beschilderungen sind weitere Ver- gaben und Eigenleistungen von Fr. 80 000 zu erwarten. Für diese bereits getätigten und noch auszuführenden Umsetzungsmassnahmen ist des- halb ein Zusatzkredit von Fr. 440 000 erforderlich. Die Stiftung Velo- land Schweiz hat für die marktgerechte Weiterentwicklung von SchweizMobil 2009 bis 2011 am 26. April 2008 ein Beitragsgesuch an die Volkswirtschaftsdirektion über Fr. 219 000, d. h. drei Jahre zu Fr. 73 000, eingereicht. Dies erhöht den Kreditbedarf auf insgesamt Fr. 659 000 bzw. einschliesslich 10% Unvorhergesehenes auf Fr. 690 000. Damit ergibt sich folgende neue Kostenzusammenstellung:

Erwägungen

1. Etappe / Veloland Erarbeitung Veloland Schweiz (Beitrag Lotteriefonds) umgesetzt Fr. 400 000 Erarbeitung SchweizMobil (Beitrag Kanton Zürich) umgesetzt Fr. 480 000 Signalisationsplanung und Montage Velorouten umgesetzt Fr. 470 000 Signalisationsplanung und Montage Infostandpunkte umgesetzt Fr. 5 000 Erstellung SchweizMobil Velozählstelle umgesetzt Fr. 5 000 Nachrüstung Beschilderung mit Routenkleber (Nationale Routen) offen Fr. 20 000 Total 1. Etappe Fr. 1 380 000

2. Etappe / Erweiterung SchweizMobil Signalisationsplanung und Montage Mountainbikerouten umgesetzt Fr. 75 000 Signalisationsplanung und Montage Skatingrouten umgesetzt Fr. 235 000 Signalisationsplanung und Montage Wanderrouten umgesetzt Fr. 20 000 Beschilderungsanpassungen offen Fr. 60 000 Total 2. Etappe Fr. 390 000

3. Etappe / Weiterentwicklung 2009–2011 Beiträge an SchweizMobil für 2009–2011 offen Fr. 219 000 Reserve/Verschiedenes (etwa 10 %) Fr. 31 000 Total erforderliche Kredite (Gesamtkosten) Fr. 2 020 000 Total bewilligte Kredite Fr. 880 000 Zusatzkredit Fr. 1 140 000

Zusammen entstehen Mehrkosten von Fr. 1 140 000, für die ein Zusatz- kredit zulasten des Kontos 5205.50150000, Bau von Radfahreranlagen, Objekt 5205S-10124, zu bewilligen ist. Die Ausgaben 2008 sind im Bud- get mit Fr. 430 000 enthalten. Die restlichen Betreffnisse sind im KEF

2009–2012 eingestellt. Eine Beteiligung des Lotteriefonds am Zusatz- kredit wurde bisher nicht geprüft. Es ist abzuklären, ob an den Zusatz- kredit ein weiterer Beitrag aus dem Lotteriefonds an die Weiterent- wicklung von SchweizMobil bewilligt werden kann. Ein solcher Beitrag wäre dem Strassenfonds zurückzuerstatten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Signalisation von SchweizMobil und die Weiterentwicklung des Projekts für 2009–2011 wird zu den Objektkrediten gemäss RRB Nr. 1849/2004 und Verfügung Nr. 1692/2004 des Tiefbauamtes ein Zusatzkredit von Fr. 1 140 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Verkehr, bewilligt; die gesamte verfügbare Kredit- summe beträgt somit Fr. 2 020 000.

II. Die Verfügung Nr. 544/2005 der Baudirektion wird aufgehoben.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi