Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 1823/2008

Stadtspital Triemli, Sanierung Eingangshalle mit Cafeteria, zusätzlicher Kostenanteil, Schlussabrechnung

26 novembre 2008Tedesco5 min

Source zh.ch

Stadtspital Triemli, Sanierung Eingangshalle mit Cafeteria, zusätzlicher Kostenanteil, Schlussabrechnung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. November 2008

1823. Stadtspital Triemli (Sanierung Eingangshalle mit Cafeteria,

Erwägungen

Mehrkosten; Schlussrechnung) Mit RRB Nr. 869/2001 wurde dem Stadtspital Triemli für die Sanierung der Eingangshalle und Cafeteria an die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 8 875 000 ein Staatsbeitrag von Fr. 4 526 250 gewährt. Infolge zwingender Ergänzungen des Projektes liess sich das Bauvorhaben nicht innerhalb der genehmigten Kosten verwirklichen. Wegen der leitungs- technischen Erschliessung mussten verschiedene angrenzende Bauteile zusätzlich einbezogen werden. Zudem erwies sich der Schwierigkeits- grad der Bauarbeiten, die während des laufenden Betriebs von Wirt- schaftstrakt und Bettenhaus vorgenommen wurden, höher als angenom- men. Die Mehrkosten von Fr. 715 000 wurden der Gesundheitsdirektion mit Schreiben vom 13. Mai 2003 mitgeteilt und vom Zürcher Stadtrat am 9. Juli 2003 bewilligt. Da zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten bereits ausgeführt werden mussten, wurde das Stadtspital Triemli aufgefordert die Projektergänzungen zusammen mit der Schlussrechnung einzurei- chen und nachträglich vom Regierungsrat genehmigen zu lassen. Im Detail handelt es sich um folgende Projektergänzungen: – Entgegen der ursprünglichen Absicht müssen die Räume im Ge- schoss A des Wirtschaftstrakts aus betrieblichen Gründen auch län- gerfristig für die Informatiksystembetreuung genutzt werden. – Aufgrund von Aussagen der Post war fälschlicherweise davon ausge- gangen worden, dass diese einen Investitionsbeitrag von 50% an die Umbaukosten des Postbüros und des Schalterraumes leisten würde. – Die Demontage der bestehenden Decke im Geschoss B für die Frei- legung der haustechnischen Installationen war wesentlich aufwendiger als angenommen. Einzelne Deckenplatten gingen bei der Demontage in die Brüche und konnten nicht mehr ersetzt werden. Daher musste schliesslich die ganze Deckenbekleidung erneuert werden. – Der Back-Office-Bereich der Patientenaufnahme schliesst neu unmittelbar an die offene Halle an. Der Bereich wurde gemeinsam mit der Halle künstlich be- und entlüftet, was in der Praxis zu ungüns- tigen Strömungserscheinungen führte. Mit dem Einbau einer Kühl- decke und weiteren baulichen Anpassungen konnte ein für die Mit- arbeitenden annehmbares Raumklima geschaffen werden. – Im Rahmen der Baubewilligung machte die Feuerpolizei die Auflage, zusätzliche Notausgänge in den Geschossen A und X zu schaffen.

Die Kosten für diese Ergänzungen setzen sich wie folgt zusammen: Umbau und Ausbau Informatikräume Fr. 43 000 Umbau und Erweiterung Postbüro Fr. 160 000 Ersatz der bestehenden Decke in der Halle Fr. 100 000 Einbau einer Kühldecke im Back-Office-Bereich Fr. 172 000 Erstellen von zwei Notausgängen Fr. 240 000 Total Projektergänzungen Fr. 715 000 Aufgrund der Abrechnung ergibt sich – unter Berücksichtigung der Projektergänzungen – folgende Situation: Genehmigte Projektkosten gemäss RRB Nr. 869/2001 Fr. 8 875 000 Projektergänzungen Fr. 715 000 Teuerung (3,92%) Fr. 348 149 Total bereinigter Kredit Fr. 9 938 149 Gesamtkosten gemäss Schlussrechnung Fr. 10 373 712 nicht beitragsberechtigte Kosten – Baubegleitung AHB, 30% von Fr. 195 000 Fr. –58 500 – Aufrichte/Einweihung Fr. –1 541 Total beitragsberechtigte Kosten Fr. 10 313 671 Mehrkosten (3,8%) Fr. 375 522

Die Mehrkosten sind wie folgt begründet: – Alle Bauwände zwischen den verschiedenen Bauetappen mussten auf- grund einer Bewilligungsänderung der Feuerpolizei aus Gips erstellt werden. – Um eine Bestandesaufnahme der haustechnischen Leitungsführung im Bereich der bestehenden abgehängten Decke des Eingangs- bereichs durchführen zu können, musste die Decke frühzeitig de- montiert und durch eine provisorische Metalldecke ersetzt werden. – In der Halle der Patientenaufnahme musste zur Verbesserung der Raumakustik schallschluckende Wandelemente installiert werden. – Das Sicherheits-, Zutrittskontroll- und Wertschutzsystem konnte nicht wie im Kostenvoranschlag vorgesehen umgesetzt werden. – Das Fangnetz über dem Glasdach der Halle in der Patientenaufnahme musste aus Sicherheitsgründen aufwendiger konstruiert werden als im Kostenvoranschlag vorgesehen. – Deckenverkleidungen mussten in grösserem Umfang ersetzt werden als vorgesehen und budgetiert. Die Baudirektion hat die Abrechung geprüft. In ihrer Stellungnahme vom 2. Mai 2005 empfiehlt sie, die Abrechnung zu genehmigen.

Gemäss § 18 der Verordnung über die Staatsbeiträge an die Kranken- pflege hat der Bauherr, sofern er einen Kostenanteil an die Mehrkosten wünscht, ein entsprechendes Gesuch zu stellen. Das Stadtspital Triemli hat die Gesundheitsdirektion dahingehend informiert und von ihr das Einverständnis erhalten, die Mehrkosten am Ende der Sanierung aus- zuweisen. Durch die Projektänderung ist für das Spital ein Mehrwert entstan- den. Im Sinne eines einvernehmlichen und pragmatischen Lösungsan- satzes kann sich der Kanton an den Mehrkosten beteiligen. Die Projekt- ergänzungen sind vernünftig und die Mehrkosten gerechtfertigt. Für die Projektänderungen, die Mehrkosten sowie die ausgewiesene Teuerung ist zum bereits mit RRB Nr. 869/2001 zugesicherten Kostenanteil ein zusätzlicher Kostenanteil auszuzahlen. Die Differenz der beitragsbe- rechtigten Kosten beträgt Fr. 1 438 671. Bei einem Beitragssatz von 51% ergibt sich ein zusätzlicher Kostenanteil von Fr. 733 722. Dieser geht zulasten des Kontos 6310.5620 (alt: 2700.30.5620), Investitionsbeiträge an Gemeinden.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Schlussabrechnung für die Sanierung der Eingangshalle und der Cafeteria des Stadtspitals Triemli mit anrechenbaren Kosten von Fr. 10 313 671 wird genehmigt.

II. Für die Projektergänzungen von Fr. 715 000 (zuzüglich Teuerung von Fr. 348 149) und die weiteren Mehrkosten von Fr. 375 522 wird zum Kostenanteil gemäss RRB Nr. 869/2001 zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, ein zusätzlicher Kostenanteil von 51% bzw. Fr. 733 722 ausbezahlt; der gesamte Kostenanteil beträgt damit Fr. 5 259 972.

III. Gegen Dispositiv II dieses Beschlusses kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an das Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich, Walchestrasse 31, 8035 Zürich (E), das Stadtspital Triemli, Birmensdorferstrasse 467, 8063 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion, die Finanzkontrolle und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi