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Decisione

RRB Nr. 1826/2010

Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung

15 dicembre 2010Tedesco18 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2010

1826. Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel vier Mal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 VOG RR erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines seiner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vorgängigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 17. Dezember 2010. Die Geschäfte einer Plenarversammlung unterteilen sich in Organi- sationsgeschäfte, Blockgeschäfte, Einzelgeschäfte und Varia.

Organisationsgeschäfte Die Traktanden unter diesem Titel sind unbestrittene Wahlgeschäfte (4) sowie Geschäfte zur Kenntnisnahme (2 und 3), die keiner Stellung- nahme bedürfen.

Blockgeschäfte Bei den Blockgeschäften handelt es sich ausschliesslich um Geschäfte zur Kenntnisnahme. Auf diese wird hier nicht weiter eingegangen.

Einzelgeschäfte

Erwägungen

17. Europapolitische Standortbestimmung

17.1 Institutionelle Fragen Die bisherigen Arbeiten der institutionellen Arbeitsgruppe und der Expertengruppe Schweiz–EU haben mit Bezug auf die vom Leitenden Ausschuss an der Sitzung vom 27. August 2010 genannten Kriterien Folgendes ergeben: – Der Bund informiert den Kantonsvertreter regelmässig und vollstän- dig über die Gespräche mit der EU. – Es erfolgt eine Vorbereitung der Gespräche mit der EU, doch wird die Haltung der Kantone nicht bzw. nur ungenügend gewichtet. – Der EU wurde in der Frage der Überwachung ein Lösungsansatz unterbreitet, der von den Kantonen gestützt auf die bis anhin ergan- genen Beschlüsse nicht mitgetragen werden kann. Mithin könnte sich die Frage stellen, ob der EU hier nicht bereits Zugeständnisse ge-

macht wurden, ohne dass hierzu ein politischer Dialog mit den Kantonen stattgefunden hat. Ähnliches gilt für Einzelaspekte betref- fend die Übernahme und die Anwendung von EU-Recht. Der Leitende Ausschuss der KdK gelangte an seiner Sitzung vom 5. November 2010 daher zur Auffassung, dass sich der Bund mit seinem Verhalten in dieser Frage gefährlich nahe an einen Punkt gebracht hat, an dem ein offener Konflikt zwischen der Haltung des Bundes und der- jenigen der Kantone ausbrechen könnte. In verschiedenen Gesprächen wurden Vertreter des Bundes daraufhin auf diese Problematik aufmerk- sam gemacht. Insbesondere wurde erneut angemahnt, dass mit den Kantonen ein politischer Dialog zu führen ist, bevor der Bundesrat in der Frage der institutionellen Ausgestaltung der zukünftigen Beziehun- gen mit der EU weitere Beschlüsse fasst. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 17. Dezember 2010 über die Ergebnisse der exploratorischen Gespräche mit der EU orientiert wer- den. Was das weitere Vorgehen betrifft, ist davon auszugehen, dass dem Bundesrat derzeit noch kein konkretes Verhandlungsmandat beantragt wird, sondern dass mit grosser Wahrscheinlichkeit die exploratorischen Gespräche mit der EU weitergeführt werden. Sollte sich diese Annahme bestätigen, wären aus Sicht der Kantone derzeit lediglich die weiteren Entwicklungen zu verfolgen und zu gegebener Zeit eine Stellungnahme zu konkreten Einzelheiten einer allfälligen institutionellen Lösung vor- zubereiten. Haltung des Kantons Zürich Zustimmung zur Kenntnisnahme.

17.2 Innere Reformen: Erste Diskussion Bei der Verabschiedung der Neubeurteilung ihrer europapolitischen Standortbestimmung im Juni 2010 haben die Kantonsregierungen fest- gehalten, dass eine Vertiefung der bilateralen Beziehungen zur EU zwingend die Umsetzung von innerstaatlichen Reformen bedinge. An- lässlich ihrer Sitzung vom 15. November 2010 diskutierte die Arbeits- gruppe EuRefKa den von Prof. Waldmann erarbeiteten Entwurf eines Arbeitspapiers betreffend die innerstaatlichen Reformen zur Festigung der föderalistischen und demokratischen Staatsorganisation im Rahmen der Europapolitik des Bundes, das nun überarbeitet den Kantonsregie- rungen für eine erste Diskussion vorgelegt wird. Das Arbeitspapier gliedert sich in drei Teile: 1. eine Analyse der be- stehenden und künftig wahrscheinlichen Problemfelder, 2. eine Um- schreibung der Ziele für innerstaatliche Reformen und, darauf gestützt,

3. Lösungsansätze für konkrete Massnahmen zur Stärkung des Födera- lismus.

Aus Sicht der Arbeitsgruppe EuRefKa können die faktischen Prob- leme des Analyseteils wie folgt zusammengefasst werden: – der Informationsfluss ist ungenügend; – die Fristen für Stellungnahmen sind zu kurz; – die Stellungnahmen der Kantone werden vom Bund ungenügend berücksichtigt. In rechtlicher Hinsicht stellen sich aus Sicht der Arbeitsgruppe EuRefKa insbesondere folgende Probleme: – Definition des Anwendungsbereichs der Mitwirkungsrechte; – Gewichtung der kantonalen Stellungnahmen; – Justiziabilität der Mitwirkungsrechte / des Subsidiaritätsprinzips. Die Kantonsregierungen werden insbesondere gebeten, sich dazu zu äussern, ob aus Ihrer Sicht die vorliegende Analyse korrekt ist und ob die Probleme vollständig wiedergegeben werden. Die massgebenden Zielvorstellungen sind aus Sicht der Arbeitsgruppe EuRefKa die folgenden: – eine Entwicklung hin zu einem reinen Vollzugsföderalismus ist zu vermeiden; – der mit der Vertiefung der Beziehungen zur EU einhergehende Autonomieverlust ist durch eine Stärkung der Mitwirkungsrechte zu kompensieren; – die aussenpolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz ist zu stärken; es ist dafür zu sorgen, dass die Kantone entscheiden können, ob sie betroffen sind; – eine aktive Beteiligung der Kantone ist zu fördern; – für den Streitfall ist eine Schiedsinstanz zu schaffen, die rasch ent- scheiden kann. Vom Vorgehen her ist in erster Linie der Dialog mit dem Bund zu suchen. Es sollen Lösungen priorisiert werden, die keine Änderung der Bundesverfassung erfordern, und die Lösungen nach Möglichkeit mit hängigen Revisionsvorhaben auf Bundesebene koordiniert werden. Die Kantonsregierungen sind aufgefordert, sich zu diesen Zielen zu äussern. Schliesslich sehen die Lösungsansätze in erster Priorität eine Reihe von Massnahmen zur Stärkung des Mitwirkungsföderalismus und zur Anpassung der bestehenden Organisationsstrukturen vor. Insbesondere sind dies: – Massnahmen zur Stärkung der Informationsrechte (Punkt 14 des Arbeitspapiers); – Massnahmen zur Stärkung der Mitwirkungsrechte im engeren Sinne (Punkt 15); – Massnahmen zur Stärkung der Organisationsstrukturen der Mit- wirkung (Punkt 16).

In zweiter Priorität wird ein Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit im Sinne der erwähnten Streitschlichtung zwischen Bund und Kanto- nen zur Diskussion gestellt. Im Sinne der Vollständigkeit und als länger- fristig allenfalls zu diskutierender Ansatz wird kurz die verfassungs- rechtliche Verankerung der Europapolitik thematisiert. Die Kantonsregierungen sollen sich dazu äussern, welche der einzel- nen Massnahmen verwirklicht werden sollten, welche noch weiter zu vertiefen wären und welche gegenwärtig nicht weiterzuverfolgen sind. Haltung des Kantons Zürich Der Analyse und den vorgeschlagenen Massnahmen ist im Sinne einer Stärkung des Mitwirkungsföderalismus zuzustimmen.

18. Kantonale Unternehmensbesteuerung: Forderungen der EU Die Steuerkontroverse mit der EU besteht seit 2005, als die EU in den kantonalen Regimes zur Holdingbesteuerung eine Verletzung des Freihandelsabkommens bzw. der Staatenbeihilferegelung ausgemacht haben wollte. Es wurde diesbezüglich ein Dialog geführt, in dessen Rah- men die Schweiz auch Kompromissvorschläge eingebracht hat. Diese sind jedoch am Widerstand einzelner Mitgliedstaaten gescheitert. Im Juni 2010 forderte der Finanzministerrat die EU-Kommission auf, mit dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz einen Dialog über die Prinzipien des Verhaltenskodex der EU über die Unternehmens- besteuerung (Code of Conduct; CoC) aufzunehmen und dem Ministerrat bis Ende 2010 Bericht zu erstatten. Anlässlich seiner Europaklausur vom 18. August 2010 beauftragte der Bundesrat das EFD, mit der EU Sondierungsgespräche für die Aufnahme eines solchen Steuerdialogs zu führen. Die Kantone seien in diese Arbeiten unter Federführung des Staatssekretärs (StS) des Staatssekretariats für internationale Finanz- fragen (SIF) voll einzubeziehen. Auf technischer Ebene werden die Kantone durch kantonale Steuer- rechtsexperten vertreten. Sie sollen analysieren, welche Teile des EU- Verhaltenskodex für Unternehmenssteuern nicht den kantonalen bzw. nicht den schweizerischen Vorstellungen entsprechen. Die politische Begleitgruppe der Kantone setzt sich aus dem Präsidenten der Arbeits- gruppe Finanz- und Fiskalfragen, Regierungsrat Peter Hegglin (ZG), sowie Prof. Ueli Cavelti (schweiz-intern) und Roland Mayer (im Kontakt mit Brüssel) zusammen. Die Plenarversammlung der KdK bestätigte am 1. Oktober 2010 die direkte Betroffenheit der Kantone durch die Forderungen und die Dringlichkeit des Einbezugs in die Entscheidungsfindung des Bundes. Sie erklärte auch ihr grundsätzliches Einverständnis zur Aufnahme exploratorischer Gespräche über einen Dialog mit der EU zu Fragen des CoC, hielt aber auch fest, dass die Rahmenbedingungen und die Grundlage des Dialogs (Status quo, nicht die Offerte aus dem ersten Dialog [Entwurf USTRIII]) zu klären seien.

Kreuzkonzessionen dieser exploratorischen Gespräche über einen Dialog im Finanz- und Fiskalbereich mit den gleichzeitig beschlossenen im institutionellen Bereich (siehe Traktandum 17.1) sollten möglichst vermieden werden bzw. nur in Absprache mit den Kantonen erfolgen. Auf jeden Fall seien die Kantonsregierungen zu konsultieren, bevor der Bundesrat seinen Entscheid fällt, ob und insbesondere unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen die Schweiz mit der EU den Dialog zum CoC aufnimmt. Die von der Plenarversammlung mit der Lageanalyse und der Ent- wicklung möglicher Eckpunkte der Position der Kantone beauftragte Arbeitsgruppe Finanz- und Fiskalfragen befasste sich am 29. November 2010 mit den jüngsten Entwicklungen zur Exploration zwischen der EU und der Schweiz über einen möglichen neuen Steuerdialog. Sie zeigte sich besorgt ob der Tatsache, dass einerseits die Information der Kantone durch das SIF letzthin nur noch sporadisch und zum Teil unvollständig erfolgte und anderseits bezüglich der Aufarbeitung der Entscheidungs- grundlagen selber bisher keinerlei Fortschritte erzielt werden konnten. Das Positionspapier soll im Januar 2011 der FDK vorgelegt werden. Die Plenarversammlung der KdK wird sich ihrerseits am 18. März 2011 zwecks Gesamtbeurteilung des Steuerdossiers im europapolitischen Kontext und Würdigung der weiteren Entwicklung der Explorationen sowohl im Steuer- als auch im institutionellen Bereich mit der Thema- tik befassen. Wichtigste Erkenntnis der bisherigen Exploration ist die unverän- dert zentrale Bedeutung des Steuerdossiers für die EU im bilateralen Verhältnis mit der Schweiz. Die Europäische Kommission zeigte ent- sprechend bis anhin keine Flexibilität bezüglich Modalitäten und Inhalt eines möglichen Dialogs zwischen der Schweiz und der EU und fordert unvermindert von der Schweiz in einem ersten Schritt die Übernahme der Prinzipien des CoC. Der alte Dialog zum FHA scheint zwar zurzeit keine Priorität für die EU zu sein, ist damit aber auch nicht vom Tisch und könnte jederzeit reaktiviert werden. Es kann zum heutigen Zeit- punkt davon ausgegangen werden, dass die Exploration über einen wei- teren Steuerdialog zwischen der Schweiz und der EU Anfang 2011 fort- gesetzt werden dürfte. Haltung des Kantons Zürich Der Bericht wird zur Kenntnis genommen und das geplante weitere Vorgehen genehmigt.

19. Soziale Sicherheit: Aufdatierung des Anhangs II des FZA Der Anhang II zum Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU und deren Mitgliedstaaten regelt die Koordination im Bereich der Sozialen Sicherheit. Dieser umfasst alle Versicherungszweige (Kranken- versicherung, Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, Unfall-

versicherung, Familienzulagen und Arbeitslosenversicherung, aber nicht die Sozialhilfe) einschliesslich kantonaler Regelungen in diesen Berei- chen. Die materielle Regelung der einzelnen Versicherungszweige ver- bleibt bei den einzelnen Staaten. Die Verordnungen der EU, die in diesen Anhang aufgenommen wurden, enthalten die Regeln, nach denen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten der zuständige Staat bestimmt wird, und die eigentlichen Koordinationsregeln, wie Ansprüche von Personen gegenüber mehreren Staaten zu behandeln sind. Zur Erreichung der Ziele des FZA ist vorgesehen, dass die Vertrags- parteien im Bereich der Sozialen Sicherheit grundsätzlich die innerhalb der Europäischen Union geltenden Regeln anwenden. Anhang II wurde seit dessen Inkrafttreten zwei Mal der Rechtsentwicklung in der EU an- gepasst, letztmals mit Beschluss des Gemischten Ausschusses 1/2006. Seither hat sich das Recht der EU weiterentwickelt. Die bisherigen Ver- ordnungen 1408/71 und 574/72 werden durch die Verordnungen 883/2004 und 987/2009 ersetzt. Diese sind in der EU am 1. Mai 2010 in Kraft ge- treten. Im Hinblick auf eine Beschlussfassung zur Übernahme der neuen Rechtsakte im Bereich der Sozialen Sicherheit veranlasste die KdK eine Umfrage bei den Kantonsregierungen zu ihrem Entwurf einer ge- meinsamen Stellungnahme (vgl. RRB Nr. 1633/2010). Haltung des Kantons Zürich Den vom Kanton Zürich gestellten Änderungsanträgen wurde voll- umfänglich entsprochen. Der gemeinsamen Stellungnahme der Kanto- ne kann zugestimmt werden.

20. REACH Zwei neuere Verordnungen der EU lösen mehrere Richtlinien und Verordnungen des bisherigen EU-Chemikalienrechts sukzessive ab. Es handelt sich um die REACH- und die CLP-Verordnungen, die am 1. Juni 2007 bzw. am 20. Januar 2009 in Kraft getreten sind. Kernstück des Chemikalienrechts der EU ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung). Die REACH-Verordnung, deren Ziel der Schutz des Menschen und der Umwelt ist, gilt in allen EU- und EFTA- Staaten und verpflichtet Unternehmen, Informationen zu den Eigen- schaften der von ihnen hergestellten chemischen Stoffe zusammen- zustellen und an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zur Re- gistrierung weiterzuleiten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Bereich Chemikalien- sicherheit ein Abkommen mit der EU erforderlich ist, um die wirtschaft- liche Benachteiligung der Schweiz und insbesondere der Schweizer

Exporteure zu beheben und mit dem steigenden Schutzniveau in der EU mithalten zu können. Vor diesem Hintergrund hat er bereits am 18. August 2010, vorbehältlich der Konsultation der Kantone, das Ver- handlungsmandat zwischen der Schweiz und der EU über eine Zusam- menarbeit im Bereich von REACH verabschiedet. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2010 hat die KdK den Kantonsregie- rungen einen Entwurf für eine konsolidierte Stellungnahme der Kantone zur Aufnahme von Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen zwi- schen der Schweiz und der EU im Bereich Chemikaliensicherheit zur Stellungnahme unterbreitet. Sie teilte darin zwar die materielle Beurtei- lung des Bundesrates, wonach der Abschluss eines REACH-Abkom- mens aus verschieden Gründen für die Schweiz grundsätzlich von Vorteil sei. Aus institutionellen Gründen schlug die KdK allerdings vor, zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf eine Stellungnahme zum Verhandlungs- mandat des Bundesrates zu verzichten. In Übereinstimmung mit der europapolitischen Standortbestimmung vom 25. Juni 2010 führt sie zur Begründung im Wesentlichen an, dass vor der Aufnahme neuer Ver- handlungen über ein weiteres sektorielles Abkommen mit der EU von institutioneller Tragweite zuerst die offenen institutionellen Fragen (Überprüfung der Umsetzung bilateraler Abkommen in der EU und in der Schweiz, die Anwendung und Auslegung eines Abkommens, die Frage der Entscheidungsinstanzen bei Unstimmigkeiten oder das Ver- fahren bei der Anpassung der Verträge an Weiterentwicklungen des massgeblichen EU-Acquis) geregelt und darüber eine grundsätzliche Einigung mit der EU erzielt werden müssten. Der Regierungsrat hat sich dieser Haltung mit Beschluss Nr. 1648/ 2010 angeschlossen. Da nur zehn weitere Kantonsregierungen diese Haltung ebenfalls unterstützen, neun weitere aber für die Aufnahme von Verhandlungen plädieren, ist das Quorum für die gemeinsame Stellungnahme der Kantonsregierungen nicht erreicht worden. Haltung des Kantons Zürich Kenntnisnahme.

21. Wettbewerb: Stellungnahme zum Verhandlungsmandat des Bundesrates Am 18. August 2010 hat der Bundesrat die Aufnahme von Verhand- lungen mit der EU über den Abschluss eines Kooperationsabkommens im Bereich Wettbewerb beschlossen und gleichzeitig vorbehältlich der Konsultation der Kantone und der Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte ein Verhandlungsmandat verabschiedet. Die KdK hat daraufhin den Kantonsregierungen einen Entwurf für eine ge- meinsame Stellungnahme der Kantonsregierungen übermittelt.

Die materielle Beurteilung im Entwurf stützt sich auf die Stellung- nahme des Sekretariats der VDK sowie auf die Zusicherung des Bundes- rates, dass staatliche Beihilfen nicht in das Abkommen einbezogen wer- den. In institutioneller Hinsicht kommt der Entwurf zum Schluss, dass sich in diesem Dossier keine der derzeit mit der EU strittigen Fragen stellen werden. Mithin wurde den Kantonsregierungen vorgeschlagen, zum Verhandlungsmandat des Bundesrates zustimmend Stellung zu nehmen, zumal dadurch auch kein Abrücken von der am 25. Juni 2010 von den Kantonsregierungen festgelegten Haltung vorliege. 19 Kantone haben sich zur Vorlage geäussert und dabei den Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme ausnahmslos unterstützt, womit das Quorum erreicht wird. Der einzige Ergänzungsantrag stammt vom Kanton Zürich und betrifft den Austausch vertraulicher Informationen. Darüber wird die Plenarversammlung zu entscheiden haben. Haltung des Kantons Zürich Zustimmung, unabhängig von der Beschlussfassung zum Antrag.

22. Freihandelsabkommen mit China: Stellungnahme zum Verhandlungsmandat des Bundesrates Am 1. Oktober 2010 verabschiedete der Bundesrat ein Verhand- lungsmandat für Freihandelsverhandlungen mit der Volksrepublik China unter Vorbehalt der Stellungnahmen der Kantonsregierungen. Mit Schreiben vom 11. Oktober 2010 konsultiert das Eidgenössische Volks- wirtschaftsdepartement (EVD) die Kantonsregierungen zum Verhand- lungsmandat mit Bitte um Stellungnahme bis Mitte Dezember 2010. Die Arbeitsgruppe Dienstleistungen der KdK erarbeitete einen Ent- wurf für eine gemeinsame Stellungnahme. Die Eckpunkte des Entwurfs der Stellungnahme können wie folgt zusammengefasst werden: Die Kantonsregierungen unterstützen die Aufnahme von Freihan- delsverhandlungen. Sie nehmen von der in den letzten Jahren zwischen der Schweiz und China erfolgten Unterzeichnung verschiedener Absichtserklärungen (MoU) in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt, Kultur, Bildung, Gesundheit, Sicherheit und Menschenrechte zustimmend Kenntnis, bitten jedoch gleichzeitig um die Zustellung der Absichtserklärungen in den Bereichen Kultur, Gesundheit, Umwelt- technologie sowie nachhaltiges Wassermanagement und Gefahrenprä- vention. Sie sind der Auffassung, dass das Freihandelsabkommen auch die Entwicklung der Arbeitsnormen begünstigen soll, und sprechen sich – neben der multilateralen – auch in diesem Bereich für eine bilaterale Zusammenarbeit aus. Sie behalten sich auch vor, sich zu einem Modell- kapitel «Handel und nachhaltige Entwicklung» zu äussern.

Im Dienstleistungsbereich unterstützen die Kantonsregierungen die Verhandlungsziele des Bundesrates, die einen verbesserten Marktzugang und die Inländerbehandlung der Schweizer Dienstleistungserbringer umfassen. Was die Konkretisierung der Liberalisierungsverpflichtungen im Dienstleistungsbereich betrifft, bevorzugt der Entwurf den Ansatz einer Positivliste. Im Bereich Personenverkehr ist aus Sicht der Kan- tonsregierungen insbesondere darauf zu achten, dass sich Verpflichtun- gen klar innerhalb des geltenden Ausländerrechts, im Rahmen der Ver- pflichtungen der Freihandelsabkommen mit Mexiko, Südkorea, dem Gulf Cooperation Council (GCC) und Kolumbien und im Rahmen der von der Schweiz 2005 revidierten GATS-Offerte 2005 bewegen. Eine gezielte Stärkung bzw. weiter gehende Verpflichtung hat insbesondere die öffentlichen Interessen der Kantone zu wahren. Schliesslich wird für einen Einbezug der Kantone gemäss den üblichen, in der Praxis erprob- ten Verfahren (Vorbereitungssitzungen, Sitzungsberichte usw.) plädiert. Am 16. November 2010 stimmte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates dem Verhandlungsmandat im Grundsatz zu. Eine Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen, dass – wie im Mandat vorgesehen – ein Nachhaltigkeitskapitel ausgehandelt wird, das sich an den «Best Practice»- Freihandelsabkommen anderer Staaten orientiert und neben der öko- nomischen Dimension auch soziale und ökologische Faktoren umfasst. Im Zentrum steht dabei die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) durch beide Vertragsstaaten. Die erste Verhandlungsrunde dürfte allenfalls Ende Januar 2011 statt- finden. Haltung des Kantons Zürich Zustimmung.

23. NFA-Haushaltsneutralität, Konsolidierungsprogramm, NEB: Verständigungslösung Bund–Kantone Mit Beschlüssen Nrn. 1441/2010 und 1566/2010 hat der Regierungsrat zur Erteilung eines Verhandlungsmandates bezüglich der Verständi- gungslösung Bund–Kantone an die KdK Stellung genommen. Am 24. November 2010 hat der Bundesrat die Botschaft zur Dotation der NFA-Ausgleichsgefässe für die Jahre 2012–2015 zuhanden der eid- genössischen Räte verabschiedet. Für die kommende Vierjahresperiode beantragt er im Wesentlichen eine Fortschreibung der bisherigen Grund- beiträge des Finanzausgleichs. Zusätzlich sollen, wie in der Verständi- gungslösung zwischen Bund und Kantonen vereinbart, die Grund- beiträge um insgesamt jährlich 112 Mio. Franken aufgestockt werden, damit die Haushaltsneutralität der NFA sichergestellt ist. Dabei sieht der Bundesrat konkret folgende Kompensation vor:

– Aufstockung des Ressourcenausgleichs um 81,2 Mio. Franken; – Aufstockung des geografisch-topografischen Lastenausgleichs um 15,4 Mio. Franken; – Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs um 15,4 Mio. Franken. Die Botschaft zum Konsolidierungsprogramm 2012–2013 (KOP 12/13), das ebenfalls Bestandteil der Verständigungslösung ist, hatte der Bun- desrat bereits am 1. September 2010 verabschiedet. Hier sieht die Verständigungslösung vor, dass die EFD-Vorsteherin in der parlamen- tarischen Beratung die Forderung der Kantone auf Streichung der fünf vereinbarten Massnahmen unterstützen wird. Der Ständerat wird das KOP 12/13 in der Frühjahrssession als Erstrat behandeln. Gemäss Angaben der Parlamentsdienste sieht die zuständi- ge Finanzkommission (FK-S) vor, am 13. Januar 2011 (Anfang Nach- mittag) eine Delegation der Kantone (KdK/FDK) zum KOP 12/13 an- zuhören. Dazu liegt ein Arbeitspapier vor, das die Haltung der KdK umreisst (Beilage 23c). Haltung des Kantons Zürich Zu Ziff. 2 der Beilage 23 ist zu bemerken, dass der Kanton Zürich vom Stand der Arbeiten Kenntnis nimmt. Die vom Bund vorgeschlagene Lösung zur Einhaltung der Haushaltsneutralität lag im Zeitpunkt der Verständigungslösung Anfang November 2010 noch nicht vor. Der Bund schlägt in der Botschaft zur Dotation der Ausgleichsgefässe 2012–2015 nun vor, die Haushaltsneutralität über eine prozentuale Erhöhung der vertikalen Finanzausgleichsgefässe zu erreichen. Der Kanton Zürich lehnt dies entschieden ab. Die zusätzlichen Bundesmittel sind statt- dessen vollumfänglich dem soziodemografischen Lastenausgleich zuzu- weisen. Der Bund hat eigenmächtig eine Verteilung zugunsten der länd- lichen Kantone vorgenommen.

24. Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung: Vernehmlassungsverfahren Mit Schreiben vom 27. August 2010 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung eröffnet. Mit dem Entwurf erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Par- laments, das ihn dazu mit der Annahme der Motion 05.3232 der Kom- mission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates verpflichtet hat. Obschon aus der neuen Bestimmung zur Grundversorgung als all- gemeiner Verfassungsbestimmung keine unmittelbaren rechtlichen Folgen abgeleitet werden können, dürfte ihr doch mehr als symbolische Bedeutung zukommen. Da sie sich an Bund und Kantone richtet, sind

auch die Kantone betroffen. Zudem umfasst der aufgeführte Katalog der Grundversorgungsleistungen hauptsächlich Bereiche, die im Zu- ständigkeitsbereich der Kantone liegen. Vor diesem Hintergrund hat die Plenarversammlung am 1. Oktober 2010 beschlossen, eine konsolidierte Stellungnahme auszuarbeiten. Zu dieser wurde in Zusammenarbeit mit den mitbetroffenen Direktoren- konferenzen ein Vorentwurf ausgearbeitet. Bis Dienstag, 30. November 2010, haben insgesamt 18 Kantonsregie- rungen Stellung genommen. Zehn Kantone unterstützen den Haupt- antrag (Antrag I), eine Verfassungsbestimmung in der detaillierten Art des vorgeschlagenen Entwurfes abzulehnen und nur ein knappes Be- kenntnis zur Grundversorgung in die Verfassung aufzunehmen. Sechs Kantone, darunter der Kanton Zürich (vgl. RRB Nr. 1602/2010; even- tualiter für Hauptantrag I), sprechen sich grundsätzlich gegen die Auf- nahme eines Verfassungsartikels über die Grundversorgung aus und lehnen deshalb auch das vorgeschlagene knappe Bekenntnis zur Grundversorgung ab. Zwei Kantone unterstützen im Wesentlichen die vom Bund vorgeschlagene ausführliche Bestimmung. Die definitive Fassung einer gemeinsamen Stellungnahme wird an der Plenarver- sammlung bereinigt. Haltung des Kantons Zürich Zustimmung zum gewählten Vorgehen.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Vertreter des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 17. Dezember 2010 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung der KdK vom 17. Dezember 2010 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an den Direktor der Justiz und des Innern und die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi