RRB Nr. 1873/2008
Anfrage Hedi Strahm, Winterthur, betreffend Jagd auf Feldhasen, Beantwortung
3 dicembre 2008Tedesco5 min
Source zh.ch
Anfrage Hedi Strahm, Winterthur, betreffend Jagd auf Feldhasen, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 316/2008
Sitzung vom 3. Dezember 2008
1873. Anfrage (Jagd auf Feldhasen) Kantonsrätin Hedi Strahm, Winterthur, hat am 15. September 2008 folgende Anfrage eingereicht: Die Jagdstatistik 2007 zeigt auf, dass in der Schweiz auch gefährdete oder seltene Tiere gejagt werden. Es wurden Feldhasen (gefährdet), Waldschnepfen (gefährdet) und Birkhühner (potenziell gefährdet) geschossen. Der Feldhase wird auch im Kanton Zürich gejagt. Der Feldhase steht auf der Roten Liste der bedrohten Arten. Haupt- ursache für die Gefährdung des Feldhasen ist die intensivierte Land- wirtschaft und das dichte Verkehrsnetz. Auch wenn im Jahr 2007 im Kanton Zürich nur wenig Feldhasen erlegt wurden, ist es trotzdem sehr erstaunlich, dass im Kanton Zürich Tiere einer gefährdeten Rasse zur Jagd freigegeben sind. Darum stellen sich folgende Fragen:
Erwägungen
1. § 27 des Zürcher Gesetzes über Jagd und Vogelschutz sieht vor, dass die zuständige Direktion weitere Tiere, welche nicht in lit. b erwähnt sind, schützen kann. Welche Tiere hat der Regierungsrat zusätzlich als geschützt erklärt?
2. Ist der Regierungsrat bereit, alle Tiere, welche auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere nicht als «nicht gefährdet» kategorisiert sind, im Kanton Zürich als geschützt zu erklären?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hedi Strahm, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Der durchschnittliche Feldhasenbestand im Kanton Zürich ist seit Jahrzehnten klein. Seit einigen Jahren ist er indessen nicht mehr rück- läufig. In verschiedenen Regionen nimmt er sogar leicht zu und kann wieder als recht ermutigend bezeichnet werden. Das von der Schwei- zerischen Vogelwarte Sempach durchgeführte Schweizer Feldhasen- monitoring 2008 zeigt denn auch auf, dass sich der Feldhasenbestand im Zürcher Untersuchungsgebiet (Rafzerfeld) seit 2001 mehr als verdoppelt hat. Eine Zunahme des Hasenbestandes wird auch von vielen Jagd-
gesellschaften im Rahmen ihrer jährlichen Bestandeserhebungen gemel- det. Die Fachwelt ist sich einig, dass die Hasenbestände sich dank zu- nehmender Ökologisierung der Landwirtschaft (Anlegen von Hecken, Feldgehölzen, Buntbrachen usw.) positiv entwickeln. Viele Zürcher Jagdgesellschaften leisten mit ihren Aufwertungsprojekten wertvolle Dienste zur Verbesserung der Lebensräume. Davon profitiert auch der Feldhase. Die Jagd auf den Feldhasen erfolgt im Kanton Zürich, wenn über- haupt, nur sehr zurückhaltend. Wie sich aus der folgenden Tabelle ergibt, ist der Verkehr Hauptursache für den Abgang von Feldhasen: Jagdjahr Abschuss Fallwild Total 2004/2005 36 112 148 2005/2006 25 72 97 2006/2007 12 85 97 2007/2008 25 59 84 Die Dunkelziffer dürfte noch wesentlich höher liegen, da die über- fahrenen Tiere oft innert kurzer Zeit von Füchsen von der Strasse weg- geschleppt und daher nicht mitgezählt werden. Neueste Untersuchungen haben gezeigt, dass die Jagd oder Raub- tiere auf die Feldhasenpopulation keinen nennenswerten Einfluss haben. Die hauptsächlichen Faktoren für die Bestandesentwicklung sind die Habitatsgrösse und die Natürlichkeit der Lebensräume. Gefährdungs- ursachen sind daher die Zerschneidung der Lebensräume durch Ver- kehrsträger und Siedlungen und die damit verbundene Isolation der Populationen. Zwischen den getrennten Tierpopulationen ist der gene- tische Austausch kleiner, was beim Unterschreiten einer kritischen Populationsgrösse zu einem Mangel an genetischer Vielfalt führt und eine Population vollständig zum Erliegen bringen kann. Der Regierungsrat hat ein allgemeines Verbot der Jagd auf Feldhasen bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat KR-Nr. 27/2001 betref- fend vermehrte Schonung der Feldhasen als nicht notwendig erachtet. An dieser Einschätzung kann festgehalten werden. Zu Frage 1: Art. 5 des Jagdgesetzes vom 20. Juni 1986 (JSG, SR 922.0) zählt die in der Schweiz jagdbaren Tierarten abschliessend auf. Tierarten, die hier nicht aufgeführt werden, sind bundesrechtlich geschützt. Die Kantone können diese Liste der jagdbaren Arten weiter einschränken (Art. 5 Abs. 4 JSG). Im Kanton Zürich sind beispielsweise das Gems- und Hirschwild sowie die in der Anfrage erwähnten Waldschnepfen und Birkhühner zusätzlich geschützt (§ 27 Abs. 1 lit. b des Gesetzes über Jagd und Vogelschutz vom 12. Mai 1929, JG, LS 922.1). Gestützt auf § 27
Abs. 2 JG kann die Baudirektion weitere Tiere als geschützt erklären. Sie hat von dieser Kompetenz bisher keinen Gebrauch gemacht. Ausser beim Feldhasen dürfte sich die Frage, ob eine weitere Tierart von der Jagd auszunehmen sei, kaum stellen. Zu Frage 2: Die Rote Liste der bedrohten Tierarten zeigt an, welche Tierarten in der Schweiz in ihren Beständen stark abgenommen haben oder durch heute wirksame oder voraussehbare Ursachen gefährdet sind. Das Haupt- kriterium für die Aufnahme in die Rote Liste ist der Gefährdungsgrad. Folgende Säugetierarten gelten als «vom Aussterben bedroht»: Biber, Luchs; als «stark gefährdet»: Hausratte, Wildkatze; als «verletzlich»: Feldhase, verschiedene Mausarten, Iltis, Mauswiesel und Fischotter; als «potenziell gefährdet»: Baumschläfer, Blindmaulwurf, Kleinwühlmaus und Wildkaninchen. Ausserdem sind fast alle Fledermausarten auf der Roten Liste. Mit Ausnahme des Feldhasen und des Wildkaninchens, das hier nicht vorkommt, sind im Kanton Zürich alle diese Tierarten von der Jagd ausgenommen. Wie eingangs erwähnt, hilft ein Jagdverbot den Feldhasenbeständen nur wenig. Weit entscheidender wäre eine weitere Aufwertung der Lebensräume. Eine komplette Unterschutzstellung aller in der Roten Liste nicht als «nicht gefährdet» aufgeführten Tier- arten erscheint daher nicht erforderlich.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regie- rungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi