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Anfrage Michael Zeugin, Winterthur, betreffend Saubere Fahrzeugbeschaffung, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 354/2016

Sitzung vom 11. Januar 2017

19. Anfrage (Saubere Fahrzeugbeschaffung) Kantonsrat Michael Zeugin, Winterthur, hat am 31. Oktober 2016 fol- gende Anfrage eingereicht: Der Kanton Zürich ist ein bedeutender Beschaffer von Fahrzeugen. Mit dem Kauf von Fahrzeugen hat der Kanton Zürich auch eine Verant- wortung, seinen Bestand mit neuen und effektiv umweltschonenden Modellen zu erneuern. Mit dem Erwerb von umweltschonenden Fahr- zeugen leistet er einen Beitrag zur Luftreinhaltung, insbesondere beim Ausstoss des Luftschadstoffes Stickoxid (NOx), im Kanton Zürich. In den vergangenen Jahren haben verschiedene Spezialisten (Cercl’Air, Vereinigung der schweizerischen Behörden- und Hochschulvertreter im Bereich Luftreinhaltung) festgestellt, dass sich die Luftqualität an vielen Orten nur zögerlich verbessert. Vor allem in städtischen und urbanen Ge- genden sowie entlang von vielbefahrenen Strassen in Ballungszentren hat sich die Belastung mit gesundheitsschädigen Stickoxiden (NOx) kaum verringert. Der Dieselskandal hat aufgezeigt, dass die Autoindustrie über Jahre wissentlich die Abgaswerte falsch und zum eigenen Vorteil ausgewiesen hat. Damit wurden Fahrzeuge verkauft, die im Normalbetrieb eine weit- aus grössere Luftbelastung ausstossen, als diese von den Herstellern an- gegeben wurde. So sind die ausgestossenen Stickoxidmengen weit höher als die gesetzlichen Grenzwerte. Bei einzelnen Fahrzeugen wurden Mes- sungen gemacht, die über dem Zehnfachen der gesetzlichen Grenzwerte liegen. Im Februar 2016 hat die EU neue Abgasbestimmungen verabschiedet. Diese treten am 1. September 2017 in Kraft. Kern der neuen Bestimmun- gen ist die Messung im realen Betrieb (Strassenverkehr). Nur unter die- ser Voraussetzung erfolgt die Typengenehmigung von Personenwagen. Diese Bestimmungen gelten auch für die Schweiz. Für Dieselfahrzeuge gelten die neuen Zulassungsbestimmungen erst ab September 2019. Der Kanton Zürich kann mit gutem Beispiel vorangehen und bereits heute die Luftqualität verbessern, und zwar durch den Kauf von sauberen Fahrzeugmodellen durch die Berücksichtigung von Abgaswerten mit Real- bezug und ohne Manipulation der Hersteller.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

Erwägungen

1. Gibt es im Kanton Zürich Leitlinien für die Beschaffung von schad- stoffarmen Fahrzeugen im Sinne der Lufthygiene? Wenn ja, welche Kri- terien werden angewendet?

2. Ist der Kanton Zürich bereit, ökologische Kriterien, insbesondere der Luftreinhaltung, aufzunehmen? Und ist der Kanton Zürich bereit, diese bei seinem Kaufentscheid wesentlich zu gewichten?

3. Ist der Kanton Zürich bereit, zugunsten der Luftreinhaltebemühungen auf die Beschaffung neuer Fahrzeuge (Personen- und Lieferwagen) mit Dieselantrieb, welche noch nicht die ab 1. September 2016 geltenden Abgasnormen erfüllen, zu verzichten?

4. Ist der Kanton Zürich bereit, über die bestehenden Informationskanäle der Bevölkerung und den privaten Flottenbetreibern eine entspre- chende Empfehlung zu kommunizieren?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Michael Zeugin, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am 1. Januar 2014 trat im Kanton Zürich die «Weisung über die Emissionsminderung von Fahrzeugen bei der Beschaffung und dem Be- trieb durch die kantonale Verwaltung und beauftragte Unternehmen» (RRB Nr. 1425/2013) in Kraft. Gemäss dieser Weisung haben die be- schaffenden Stellen sicherzustellen, dass neben den betrieblichen An- forderungen (Zweckmässigkeit, Flottenmanagement, Nutzlast, Laderaum- volumen, Anzahl Sitzplätze, werkseitige Ausrüstungsschnittstellen, finan- zielle Rahmenbedingungen usw.) auch innovative umwelttechnische Gesichtspunkte bei den Fahrzeug-Beschaffungen berücksichtigt werden. Können die betrieblichen Anforderungen erfüllt werden, muss eine Be- schaffung in der energieeffizientesten Kategorie mit möglichst tiefem CO2-Ausstoss gemäss Energieetikette und der emissionsärmsten Euro- Abgasklasse angestrebt werden. Zu Frage 2: Neben betrieblichen Anforderungen sind ökologische Kriterien bereits seit Längerem ein wichtiger Gesichtspunkt bei der kantonalen Fahrzeug- beschaffung (siehe z. B. Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 88/2005 be- treffend Kantonale Fahrzeuge mit Erdgas-Antrieb). Es besteht eine Trä- gergruppe Fahrzeuge, die unter anderem Grundlagen sowie notwendige Werkzeuge für die ökologische Beschaffung erarbeitet und Daten zur

Fahrzeugbeschaffung durch die einzelnen kantonalen Stellen erhebt. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft berät die beschaffenden Stellen hinsichtlich lufthygienischer und energetischer Gesichtspunkte. Vor Kauf- entscheiden wenden sich beschaffende Stellen an die Betreiber der bei- den grössten kantonalen Fahrzeugflotten – sogenannte «Lead Buyers» – und profitieren so von deren Erfahrung. Die Kantonspolizei ist zuständig für Personen- und Lieferwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht, das Tiefbauamt für Nutzfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht. Zu Frage 3: Über die Typengenehmigung ist sichergestellt, dass alle durch den Kan- ton beschafften Neufahrzeuge die ab 1. September 2016 gültigen Abgas- normen erfüllen. Zu Frage 4: Der erwähnte RRB Nr. 1425/2013 ist mit der entsprechenden Weisung öffentlich zugänglich. Kaufentscheide von Privaten werden durch eine Empfehlung der kantonalen Verwaltung kaum zu beeinflussen sein.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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