RRB Nr. 19/2021
Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten, Schreiben an das EDI
13 gennaio 2021Tedesco2 min
Source zh.ch
Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten, Schreiben an das EDI
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Januar 2021
19. Totalrevision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten
Erwägungen
(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 29. September 2020 unterbreitete das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Kantonen einen Entwurf der Totalrevision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS; SR 455.110.2) zur Vernehmlassung. Die Ver- ordnung enthält Vorschriften technischer Art, welche die Bestimmungen der Tierschutzverordnung (SR 455.1) im Bereich des Schlachtens näher ausführen. Mit der Totalrevision der VTSchS sollen der Tierschutz weiter verbes- sert und neuste wissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt werden. Die Vorschriften für die Betäubung von Tieren und zur Sicherstellung des Betäubungserfolges werden präzisiert. Neu aufgenommen werden Vor- schriften zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen sowie gewisse Vorgaben zur Gasbetäubung. Die Verordnung enthält im ersten Teil all- gemeine Anforderungen an die Betäubung und Entblutung bzw. die Tö- tung von Tieren, die sowohl in Schlachtbetrieben als auch im Herkunfts- bestand gelten. Es folgen Bestimmungen für die Schlachtung in Schlacht- betrieben. Im letzten Teil der Verordnung werden die Anforderungen an den Einsatz von Anlagen und Geräten, die für die Betäubung verwendet werden, sowie die Dokumentationspflichten für Betriebe festgelegt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern (ein- schliesslich Vernehmlassungsformular, Zustelladresse: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern; auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehmlas- sungen@blv.admin.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zur Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten Stellung zu nehmen, und äussern uns wie folgt: Die tierschutzkonforme Schlachtung ist ein zentrales Anliegen des Tier- schutzes. Aus diesem Grund begrüssen wir grundsätzlich die vorliegende Totalrevision mit Erweiterung auf die Schlachtung von Fischen und Pan- zerkrebsen und die Anpassungen aufgrund neuer wissenschaftlicher Er- kenntnisse.
Unsere Änderungsvorschläge samt Begründung und weitere Bemer- kungen zu den einzelnen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem bei- gelegten Formular.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli