RRB Nr. 190/2020
Viehschaukommission, Amtsdauer 2019-2023, Entlassung
4 marzo 2020Tedesco1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2020
190. Viehschaukommission (Entlassung)
Erwägungen
Gemäss § 31 des Landwirtschaftsgesetzes (LS 910.1) wählt der Regie- rungsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren eine Viehschaukommission, der die Beurteilung von Tieren für die Anerkennung zur Zucht, für die Aufnahme in das Herdebuch und für die Prämierung an staatlichen oder staatlich unterstützten Schauen obliegt. Mit RRB Nr. 648/2019 wurden für die Amtsdauer 2019–2023 neben dem Kommissionspräsidenten 17 Kommissionsmitglieder – eine Expertin und zehn Experten für das Gross- vieh, sechs Experten für das Kleinvieh – gewählt. Aufgrund seiner Wiederwahl in den Nationalrat hat Martin Haab per sofort seinen Rücktritt aus der Viehschaukommission erklärt. Aufgrund der sinkenden Anzahl von Viehschauen ist keine Ersatzwahl notwendig. Damit besteht die Viehschaukommission neu neben dem Präsidenten aus 16 Kommissionsmitgliedern – einer Expertin und neun Experten für das Grossvieh sowie sechs Experten für das Kleinvieh.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Mitglied der Viehschaukommission wird unter Verdankung der geleisteten Dienste per sofort entlassen: – Martin Haab, Landwirt, Mettmenstetten
II. Mitteilung an Martin Haab, Schürmatt, 8932 Mettmenstetten, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli