RRB Nr. 1900/2009
Projektantrag im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal, Freigabe
2 dicembre 2009Tedesco3 min
Source zh.ch
Projektantrag im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Dezember 2009
1900. Projektantrag der Sicherheitsdirektion im Rahmen des Standard- prozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2009
Erwägungen
A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitions- projekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Der vorliegende Projektantrag hält die Ergebnisse der Projektprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die Gewichtung der Kri- terien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 429/2009 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat dem Projektantrag zu, wird das Projekt für die Weiterbearbeitung gemäss Standardprozess freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Projektierungs- und Objektkreditanträgen, unter Einbezug der Baudirektion (Immobilien- amt), entschieden.
B. Projektantrag: Kloten, Wohnheim Graswinkel, Erweiterung, Staatsbeitragsvorhaben Ausgangslage Ende der 90er-Jahre wurde das Wohnheim Gras- winkel für den Betrieb von 54 Wohnplätzen, 15 Be- schäftigungs- und sechs geschützten Arbeitsplätzen in Betrieb genommen. Im Zusammenhang mit einem 2000 in Betrieb genommenen Anbau und infolge nach und nach erfolgter Umnutzungen wurde der Betrieb bis heute um drei Wohnplätze, zehn Beschäf- tigungs- und 19 geschützte Arbeitsplätze aufgestockt. Die Stiftung Pigna, Raum für Menschen mit Behin- derung, beabsichtigt, das Wohnheim um weitere zwölf Wohnplätze, 15 Beschäftigungsplätze (Tagesstätte) und zehn geschützte Arbeitsplätze zu erweitern. Das Vorprojekt für den Umbau- und die Erweiterung des Wohnheims Graswinkel liegt vor. Die Fachstelle Be- gutachtung des Hochbauamtes hat im Zusammenhang mit der Überprüfung der baulichen Konzeption und einer Grobermittlung der anrechenbaren Kosten ver- schiedene Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Projektziele Das Heim soll auf die heutigen betrieblichen Bedürf- nisse ausgerichtet, teilweise umgebaut und durch einen Neubau erweitert werden. Massnahmen Zum jetzigen Zeitpunkt der Planung werden die beitragsberechtigten Kosten der Baumassnahmen auf rund Fr. 5 500 000 bis 5 700 000 geschätzt (Investitions- summe Fr. 11 160 450). Der entsprechende Staatsbei- trag wird auf rund Fr. 3 400 000 veranschlagt. Risiken Die Investitionskosten werden neben den Staats- beiträgen durch Spenden und Hypothekardarlehen gedeckt. Vor der Beitragszusicherung durch den Re- gierungsrat wird ein entsprechender Finanzierungs- nachweis erbracht. Es sind keine technischen oder politischen Risiken erkennbar.
Tabelle 1: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2009 2009–2010 2010–2012
Tabelle 2: Investitionen in Franken 2009 2010 2011 2012 nach 2012 Total Investitionskosten – 1 000 000 2 300 000 100 000 – 3 400 000
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Projektantrag für den Umbau und die Erweiterung des Wohn- heimes Graswinkel der Stiftung Pigna in Kloten wird genehmigt und für die Phase Projektierung freigegeben.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi