RRB Nr. 192/2019
Kantonsratsgesetz, Anfragen an Gerichte, Inkraftsetzung
5 marzo 2019Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. März 2019
192. Kantonsratsgesetz (Änderung vom 26. November 2018;
Erwägungen
Anfragen an Gerichte; Inkraftsetzung) Am 26. November 2018 beschloss der Kantonsrat eine Änderung des Kantonsratsgesetzes vom 5. April 1981 (LS 171.1; Anfragen an Gerichte; ABl 2018-11-30). Mit Verfügung vom 7. Februar 2019 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referen- dum ergriffen wurde (ABl 2019-02-08). Diese Verfügung ist rechtskräftig. In Absprache mit der Geschäftsleitung des Kantonsrates soll diese Ge- setzesänderung auf den 1. Juni 2019 in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 26. November 2018 des Kantonsratsgesetzes vom 5. April 1981 (Anfragen an Gerichte) wird auf den 1. Juni 2019 in Kraft ge- setzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung er- neut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli