RRB Nr. 196/2021
Kantonspolizei, Beschaffung von weiteren ballistischen Schutzwesten, zusätzliche gebundene Ausgabe
3 marzo 2021Tedesco3 min
Source zh.ch
Kantonspolizei, Beschaffung von weiteren ballistischen Schutzwesten, zusätzliche gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. März 2021
196. Kantonspolizei, Beschaffung von weiteren ballistischen Schutz- westen (Vergabe sowie zusätzliche gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Eigenschutz und die Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten ist ein zentrales Anliegen. Zum Schutz vor Verletzungen von ballistischen Geschossen der gängigen Munitionsarten wie auch vor Stich- und Schnitt- verletzungen tragen Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei deshalb in Frontfunktionen eine persönliche ballistische Schutzweste. 2018 wurde die gestaffelte Beschaffung von insgesamt 1700 ballisti- schen Schutzwesten-Sets «Seyntex Modell 64», bestehend aus ballistischen Schutzpaketen mit Stichschutz kombiniert mit sowohl passenden Unter- als auch Überzieh-Westenhüllen (Gilets), im offenen Verfahren im Staats- vertragsbereich ausgeschrieben. Mit Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 11. Dezember 2018 wurde der Lieferauftrag zu einem Betrag von höchstens Fr. 960 000 an die Action-Sport Landolt AG, Matten bei Inter- laken, vergeben. Konkrete Einsatzerfahrungen sowie ergänzende Abklärungen haben ergeben, dass weitere Einsatzkräfte mit Schutzwesten auszurüsten sind, was zu einem höheren Bedarf an kompletten Schutzwesten-Sets führt. Insbesondere sollen zusätzliche Frontkräfte (u. a. da infolge der Corona- pandemie zusätzliche Polizistinnen und Polizisten aus dem Backoffice an der Front eingesetzt werden und entsprechend ausgerüstet werden muss- ten), neu eintretende Polizeiaspirantinnen und -aspiranten sowie Mitarbei- tende von Kommunalpolizeien ausgerüstet werden. Gemäss heutiger Pro- gnose werden für 2021 und 2022 weitere 600 Schutzwesten-Sets benötigt. Die Kosten für die Ausrüstung der Kommunalpolizeien werden durch diese zurückerstattet.
B. Vergabe, zusätzliche Ausgabe und Finanzierung Die Aufwendungen für diese zusätzlichen 600 Schutzwesten-Sets à Fr. 548.20 betragen rund Fr. 328 920 (einschliesslich MWSt) sowie zu- züglich rund Fr. 1080 für Unvorhergesehenes und damit insgesamt rund Fr. 330 000 für 2021 und 2022. Die Beschaffung erfolgt im Sinne einer Ergänzung bereits erbrach- ter Leistungen gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung (LS 720.11). Damit ist die Austauschbarkeit des bereits vorhandenen Ma- terials und eine einheitliche Ausrüstung sichergestellt. Die verschiede-
nen Elemente der Sets bilden eine Einheit. Damit diese miteinander kom- patibel sind, müssen sie von der ursprünglichen Anbieterin geliefert wer- den. Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebe- nen Aufgaben (u. a. gemäss Polizeigesetz [LS 550.1]) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Ver- waltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Con- trolling und Rechnungslegung (LS 611). Die Finanzierung erfolgt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 3100, Kantonspolizei. Die Aufwendungen von insgesamt Fr. 330 000 sind anteilmässigen im Budget 2021 und im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan 2021–2024, Planjahr 2022, eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Beschaffung von weiteren 600 ballistischen Schutzwesten- Sets «Seyntex Modell 64» für die Kantonspolizei in den Jahren 2021 und 2022 wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Sicherheits- direktion vom 11. Dezember 2018 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 330 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgaben- summe beträgt Fr. 1 290 000.
II. Der Auftrag für die Lieferung der zusätzlich benötigten 600 ballis- tischen Schutzwesten wird gemäss Angebot vom 10. November 2020 zu Fr. 328 915.80 an die Action-Sport Landolt AG, Matten bei Interlaken, ver- geben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 330 000 erhöhen.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli