Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 2/2016

Statthalteramt Dietikon, Amtsdauer 2013-2017, Stellvertretung, Genehmigung

5 gennaio 2016Tedesco3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Januar 2016

2. Statthalteramt Dietikon (Stellvertretung)

Erwägungen

Gemäss § 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 10. März 1985 (LS 173.1) bestimmt die Statthalterin oder der Statthalter mit Genehmigung des Re- gierungsrates einen oder mehrere Stellvertreter. Die Statthalterinnen und Statthalter ernennen für die jeweilige Amtsdauer ordentliche oder ausserordentliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Mit RRB Nr. 986/2013 wurde die Ernennung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter aller Statthalter für die Amtsdauer 2013–2017 geneh- migt. Beim Statthalteramt Dietikon betraf dies die Ernennung des Be- zirksratsschreibers Stephen Bosshard, lic. iur., zum ordentlichen Stell- vertreter sowie die Ernennungen der juristischen Sekretärin Johanna Vopat, lic. iur., der Adjunktin Géraldine Pierrehumbert, lic. iur., und der juristischen Sekretärin Katja Baumberger zu ausserordentlichen Stell- vertreterinnen. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 teilt der stellvertretende Statt- halter des Bezirks Dietikon mit, dass er aufgrund eines Amtswechsels Géraldine Pierrehumbert rückwirkend auf den 5. November 2015 und Johanna Vopat auf den 31. Dezember 2015 als ausserordentliche Stell- vertreterinnen entlassen habe. Gleichzeitig gibt er die Ernennungen des Adjunkten Michael Honegger zum ausserordentlichen Stellvertreter und der juristischen Sekretärin Isabelle Knecht, MLaw, zur ausserordentlichen Stellvertreterin ab 1. Januar 2016 für den Rest der Amtsdauer 2013–2017 sowie der juristischen Sekretärin Katrin Meyer, lic. iur., ab 1. Januar bis 30. Juni 2016 bekannt. Der stellvertretende Statthalter ersucht um Genehmigung der Ernen- nungen von Michael Honegger zum ausserordentlichen Stellvertreter sowie Isabelle Knecht und Katrin Meyer zu ausserordentlichen Stellver- treterinnen. Aufgrund der bisherigen beruflichen Erfahrung als Adjunkt im Statthalteramt Dietikon darf vorausgesetzt werden, dass Michael Ho- negger die ausserordentliche Stellvertretung des Statthalters gewährleis- tet. Es darf ebenfalls vorausgesetzt werden, dass aufgrund der Ausbildung als Juristinnen, der bisherigen beruflichen Erfahrungen und der bisheri- gen Tätigkeiten im Statthalteramt Dietikon Isabelle Knecht und Katrin Meyer die ausserordentliche Stellvertretung des Statthalters gewährleis- ten. Die Ernennungen können demnach genehmigt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die vom Statthalteramt des Bezirks Dietikon für den Rest der Amts- dauer 2013–2017 vorgenommenen Ernennungen von Michael Honegger, Adjunkt, zum ausserordentlichen Stellvertreter sowie von Isabelle Knecht, MLaw, juristische Sekretärin, und von Katrin Meyer, lic. iur., juristische Sekretärin (bis 30. Juni 2016), zu ausserordentlichen Stellvertreterinnen für die Geschäfte des Statthalters werden genehmigt.

II. Mitteilung an Michael Honegger, Im Grossacher 8, 8124 Zolliker- berg, Isabelle Knecht, Neuwiesenstrasse 21, 8706 Meilen, Katrin Meyer, Zentralstrasse 129, 8003 Zürich, das Statthalteramt Dietikon sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Statthalteramt Dietikon, Amtsdauer 2013-2017, Stellvertretung, Genehmigung | Lexipedia