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Decisione

RRB Nr. 2025/2009

Gemeindewesen, Zweckverband Spitex ADER, neue Statuten, Genehmigung

16 dicembre 2009Tedesco2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Spitex ADER, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2009

2025. Gemeindewesen (Zweckverband Spitex ADER)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Altikon, Dinhard, Ellikon a. d. Th. und Rickenbach bilden seit 1998 einen Zweckverband für die gemeinsame Besorgung einer spitalexternen Krankenpflege und Haushilfe (RRB Nr. 2204/1998). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckver- bände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereinge- kommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 12. Mai und am 12., 17. und 29. Juni 2009 haben die Stimmberech- tigten der vier Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebe- schlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanz- befugnisse der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten redak- tionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Spitex ADER werden genehmigt.

II. Mitteilung an den Zweckverband Spitex ADER, c/o Gemeindever- waltung Altikon, Schloss, 8479 Altikon, die Gemeinderäte der Politi- schen Gemeinden Altikon, 8479 Altikon, Dinhard, 8474 Dinhard, Elli-

kon, 8548 Ellikon a. d. Th., und Rickenbach, 8545 Rickenbach, den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, sowie an die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi