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Decisione

RRB Nr. 204/2023

Pilotprojekt SPIRIT Kanton Zürich, gebundene Ausgabe

1 marzo 2023Tedesco7 min

Source zh.ch

Pilotprojekt SPIRIT Kanton Zürich, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. März 2023

204. Pilotprojekt SPIRIT Kanton Zürich (Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Seit 2014 wird die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in der Integrationsförderung mit Programmvereinbarungen nach Art. 20a des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 (SR 616.1) geregelt. Sie bilden die Grundlage für die Kantonalen Integrationsprogramme (KIP), in denen die übergeordneten strategischen Ziele konkretisiert werden (vgl. RRB Nrn. 471/2021 und 501/2022). Die Strategie der Integrations- agenda Zürich sieht als Teilbereich des KIP neben der Bereitstellung akkreditierter Angebote unter anderem auch spezifische Angebote für Geflüchtete mit psychischen Belastungen vor. Im Sommer 2021 wurde dazu eine interdirektionale Fokusgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Gesundheitsdirektion, der Sicherheits- direktion und der Direktion der Justiz und des Innern, mit dem Auftrag eingesetzt, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und konkrete, nieder- schwellige psychosoziale Angebote zu prüfen und reale Umsetzungs- varianten zu initiieren. Als Teil der Massnahmen zur besseren Unter- stützung von Geflüchteten mit psychischen Belastungen soll das natio- nale Projekt SPIRIT (Scaling-up Psychological Interventions in Refugees In SwiTzerland) 2023 und 2024 als Pilotprojekt durchgeführt werden. Die Umsetzung soll im Rahmen des nationalen Programms «Stabilisierung und Ressourcenaktivierung von Personen mit besonderen Bedürfnissen (Programm Ressourcenaktivierung)» des Staatssekretariats für Migra- tion (SEM) erfolgen. Gestützt auf Art. 58 Abs. 3 des Gesetzes vom 16. Dezember 2005 über Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (SR 142.20) hat das SEM mit Verfügung vom 24. November 2022 dem Gesuch des Kantons Zürich entsprochen und an die Kosten des Pilotprojekts von Fr. 4 732 000 einen Beitrag von Fr. 2 366 000 gewährt. Die Mitfinanzierung durch den Kanton kann mit Mitteln aus der Integrationspauschale und aus dem KIP2bis erfolgen. Das SEM hält sich vor, eine mögliche Weiter- führung von Projekten aus dem Programm der KIP erneut zu prüfen.

B. Pilotprojekt SPIRIT Kanton Zürich 1. Inhalt Die Durchführung des Pilotprojekts soll dem Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Zürich (SRK-Zürich) übertragen werden. Gegenstand der Leistungsvereinbarung mit dem SRK-Zürich ist die Umsetzung des Pilotprojekts SPIRIT im Rahmen des Bundesprogramms «Ressourcen- aktivierung» 2023 und 2024. Ziel des Pilotprojekts ist, primärpräventiv die Resilienz Geflüchteter zu verbessern und sekundärpräventiv einen chancengleichen Zugang zu einer adäquaten Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Durch die Verbesserung der psychischen Gesundheit und Resilienz sollen Geflüchtete zu einem selbstbestimmten und selbstkom- petenten Handeln in der Aufnahmegesellschaft und zu einer verbesserten Integration befähigt werden. Diese präventive Massnahme soll zudem die Entstehung von Sozial- und Gesundheitskosten verhindern oder zu- mindest mindern. Mit dem Pilotprojekt können schliesslich Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt werden, die für eine nachhaltige, flächen- deckende Implementierung mit Breitenwirkung wesentlich sind. 2. Massnahmen Das Pilotprojekt SPIRIT umfasst eine von der World Health Organi- sation entwickelte psychologische Kurzintervention «Problem Manage- ment Plus (PM+)». Mittels Screenings zur Früherkennung von psychischen Belastungen und Beeinträchtigungen werden Geflüchtete je nach Be- lastungsgrad entweder an geschulte Fachpersonen weiterverwiesen oder es wird eine psychosoziale Kurzintervention PM+ empfohlen oder, wenn (aktuell) kein Behandlungsbedarf angezeigt ist, wird entsprechend in- formiert. PM+ besteht aus fünf Sitzungen zu je 90 Minuten und wird durch geschulte Hilfspersonen durchgeführt. Dabei werden Strategien zum Umgang mit Stress, Sorgen und Problemen sowie zur Förderung von sinnstiftenden Aktivitäten vermittelt. Die Durchführung der Massnahmen erfolgt in ausgewählten kanto- nalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen, um möglichst früh nach Zuwei- sung aus den Bundesasylzentren eine Früherkennung und Intervention anbieten zu können. Zusätzlich wird das Angebot auch in ausgewählten Pilotgemeinden durchgeführt. Die Zielgruppe umfasst erwachsene Per- sonen mit Fluchthintergrund (Status B, F, S, N) und unbegleitete Min- derjährige ab 16 Jahren.

3. Gebundene Ausgabe und Anbieter Unter der Bedingung der paritätischen Mitfinanzierung durch den Kanton gewährte der Bund dem Kanton Zürich mit Verfügung vom 24. November 2022 einen Beitrag von Fr. 2 366 000 an die Gesamtkosten von Fr. 4 732 000. Die von der Fachstelle Integration eingesetzten Mittel betragen Fr. 1 836 000. Dabei handelt es sich vollumfänglich um Mittel aus der Integrationspauschale. Zusätzlich wird die Gesundheitsdirek- tion das Pilotprojekt mit einer Subvention gemäss § 11 Abs. 2 des Spital- planungs- und -finanzierungsgesetzes vom 2. Mai 2011 (LS 813.20) von Fr. 530 000 für spezifische Leistungen unterstützen (medizinische Wissens- vermittlung, Qualitätssicherung und inhaltliche Weiterentwicklung). Die Mittel für die Finanzierung des Projekts stammen damit mit Aus- nahme des Finanzierungsanteils der Gesundheitsdirektion von Fr. 530 000 vollständig vom Bund. Die Umsetzung des Pilotprojekts ist zeitlich befristet und die erfor- derlichen personellen und sachlichen Mittel ergeben sich ausschliesslich aus dem vom SEM mit Verfügung vom 24. November 2022 vorgegebenen Zweck. Allfällige Folgeaufwände würden über die Integrationspauschale des Bundes gedeckt. Der Kanton hat weder hinsichtlich der Höhe, des Zeitpunkts der Vornahme noch anderer wesentlicher Umstände des Ein- satzes der Mittel eine Handlungsfreiheit, weshalb nach § 37 Abs. 1 e con- trario des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Ja- nuar 2006 (LS 611) von einer gebundenen Ausgabe auszugehen ist. Das Pilotprojekt SPIRIT soll vom SRK-Zürich in Zusammenarbeit mit dem Universitätsspital Zürich, Ambulatorium für Folter- und Kriegs- opfer (AFK), umgesetzt werden. Das SRK-Zürich kann sich auf lang- jährige Erfahrungen sowohl im Thema psychische Gesundheit als auch in der Zusammenarbeit mit dem AFK stützen. Das AFK ist im Rahmen des Pilotprojekts zuständig für die Schulung, Supervision und Evalua- tion. Für das Pilotprojekt soll mit dem SRK-Zürich eine Leistungsver- einbarung abgeschlossen werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem SRK-Zürich und dem AFK soll überdies in einer Zusammenarbeitsver- einbarung geregelt werden. Das SRK-Zürich ist eine nicht gewinnorientierte öffentlich-rechtliche Anstalt, die als finanziell eigenständiges Hilfswerk vielseitige Aufgaben in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Migration wahrnimmt. Das SRK-Zürich ist als Wohltätigkeitseinrichtung im Sinne von Art. 10 Abs. 1 lit. a der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungs- wesen vom 15. März 2001 (LS 720.1) zu qualifizieren, womit die Verein- barung für das vorliegende Projekt nicht zur Anwendung kommt.

4. Kosten und Finanzierungsanteile Das Gesamtbudget für das Pilotprojekt beträgt Fr. 4 732 000 (vgl. Ta- belle). In diesem Umfang wird mit dem SRK-Zürich eine Leistungsver- einbarung abgeschlossen. Die Projektmittel setzten sich wie folgt zu- sammen: Kosten (in Franken) 2023 2024 Total Pilotprojekt SPIRIT Kanton Zürich 2023–2024 2 366 000 2 366 000 4 732 000 Mittelherkunft/Finanzierung Beitrag Bund: SEM im Rahmenprogramm 50% 1 183 000 1 183 000 2 366 000 Ressourcenaktivierung Beitrag Fachstelle Integration mittels Integrations- 39% 853 000 983 000 1 836 000 pauschale (Bundesmittel) im Rahmen der KIP Beitrag Kanton: Subvention Gesundheitsdirektion 11% 330 000 200 000 530 000 (beantragt via Projektträger) Total 2 366 000 2 366 000 4 732 000 Tabelle 1: Mittelherkunft Pilotprojekt SPIRIT Kanton Zürich 2023–2024

Die saldoneutralen Bundesmittel von Fr. 2 366 000 sind im Budget 2023 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 nicht enthalten. Die für 2024 vorgesehenen Mittel von Fr. 1 183 000 sind im Budget 2024 einzustellen. Kantonale Mittel aus der im KIP enthaltenen Integrationspauschale von Fr. 1 684 688 wurden bereits wie folgt bewilligt: Mit RRB Nr. 434/2019 Fr. 835 696 im Rahmen des KIP2 (2018–2021) und mit RRB Nr. 501/2022 Fr. 848 992 im Rahmen des KIP2bis (2022–2023). Diese Mittel werden für das Pilotprojekt eingesetzt und sind im Budget 2023 und im KEF 2023–2026 enthalten. Die (mit Ausnahme des Beitrags der Gesundheits- direktion) für die paritätische kantonale Finanzierung (Fr. 1 836 000) noch fehlenden Mittel von Fr. 151 312 werden im Rahmen des KIP3 (2024–2027) zu beantragen sein. Das Controlling erfolgt mit Ausnahme des Beitrags der Gesundheits- direktion im Rahmen der Umsetzung des KIP durch die Fachstelle In- tegration. Für das Pilotprojekt SPIRIT Kanton Zürich ist demnach eine gebun- dene Ausgabe von Fr. 2 366 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle Integration , zu bewilligen. Es handelt sich dabei ausschliesslich um Bundesmittel und damit um eine saldo- neutrale Ausgabe.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Umsetzung des Pilotprojekts SPIRIT Kanton Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 366 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle Integration, bewilligt.

II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, mit dem Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Zürich im Sinne der Erwägungen eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen.

III. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli