RRB Nr. 209/2009
Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Dägerlen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
11 febbraio 2009Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Februar 2009
209. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Dägerlen)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die politi- schen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Dägerlen haben am 30. November 2008 an der Urne einer Totalrevision der Gemeinde- ordnung zugestimmt. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die Neuregelung der finanziellen Befugnisse der Gemeindeorgane, die An- passungen an das Gesetz über die politischen Rechte, an die Kantons- verfassung und insbesondere an die neue Volksschulgesetzgebung. Die Änderungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Dägerlen am 30 November 2008 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Primarschulpflege Dägerlen, Corinne Wildberger, Schulweg 1, 8471 Rutschwil-Dägerlen, den Bezirksrat Winterthur, Lind- strasse 8, 8400 Winterthur, sowie an die Bildungsdirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi